Interimswappen

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Ein Interimswappen (auch temporäres Wappen, vorläufiges Wappen, provisorisches Wappen und anderes mehr genannt; englisch interim coat of arms; ungarisch ideiglenes címer) ist ein „vorläufiges, noch nicht endgültiges, unter Vorbehalt künftiger Bestimmungen geführtes Wappen[1] oder eine ebensolche Wappenfigur respektive ein ebensolches wappenartiges Zeichen.

Darstellung

Ein Interimswappen ist gewöhnlich ein Wappen, das vom Wappenführenden nicht dauerhaft, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum geführt oder verwendet wird, bis eine Entscheidung über das endgültige „echte“ Wappen getroffen wird. Es handelt sich sozusagen um eine Art „Notfallwappen“, welches oft mit der Absicht entworfen wird, es sofort anwenden zu können.

Interimswappen sind teils heraldisch, teils unheraldisch gestaltet – je nachdem, ob sie durch versierte Personen nach einem sorgfältigen Entwurf und nach den Regeln der Heraldik oder durch Heraldik-Dilettanten kreiert sind. Ist ein Interimswappen heraldisch korrekt, kann es zu einem „echten“ Wappen werden, muss es aber nicht. Es kann auch sein, dass ein Interimswappen durch ein in toto anders gestaltetes „echtes“ Wappen ersetzt wird. Ebenfalls ist es möglich, dass an einem Interimswappen nachträglich Änderungen durchgeführt werden und es als ein Rohentwurf für ein endgültiges, heraldisch korrektes Wappen dient.

Als Interimswappen kann auch ein Wappen gelten, welches für einen Wappenaspiranten geplant war, dann aber aus verschiedenen Gründen nicht genehmigt oder nicht geführt wurde. Beispielsweise finden sich in den Wappenkanzleien und Archiven viele Wappenentwürfe, die nie veröffentlicht wurden und somit nie offiziell wurden, sei es, weil ein Wappenantragsteller sein ursprünglichen Plan für ein Wappen revidierte und ein anderes annahm, weil er eine Zahlung versäumte, weil ein Wappenentwurf als unheraldisch abgelehnt wurde oder was auch immer. Entworfene, nicht bewilligte oder nie geführte Wappen sind nicht immer Interimswappen, sondern sollten von Ideenskizzen für Wappen, von vergessenen Wappen et cetera abgegrenzt werden.

Interimswappen kommen im Zusammenhang mit Staatswappen für neu gebildete Staaten vor, aber auch in Verbindung mit Kommunalwappen, Familienwappen und so weiter.

Beispiel Interimswappen
Der Heraldiker Gert Oswald führt als Beispiel für die Erstellung eines Interimswappen die Ereignisse anlässlich der Kaiserproklamation von 1871 an:

„Für das 1871 entstandene deutsche Kaiserreich (..) wurde »über Nacht« in aller Eile ein Interimswappen geschaffen, das im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles, dem Ort der Kaiserproklomation angebracht werden sollte und als erstes Wappen des Reiches anzusehen ist. Es zeigte in einem unten zugespitzen, goldenen Schilde einen einköpfigen, rot bewehrten schwarzen Adler, die Brust mit dem Schild von Hohenzollern belegt. Über dem Schild befand sich ein Kopie der alten Kaiserkrone des Römischen-Deutschen Reiches. Die Idee zu diesem neuen Wappen stammte vom damaligen Kronprinzen und späteren Kaiser Friedrich (1888), die Zeichnungvon Graf Harrach. Die Ausführung des aus Pappe bestehenden, mit Goldbrokant überzogenen Schildes besorgte der Berliner Kaufmann C. L. Magnut. Diese Wappen wurde seit 1881 im Hohenzollernmuseum in Berlin aufbewahrt.“

Gert Oswald (1984)[1]
Wappen Deutsches Reich - Reichswappen 1871 (Provisorisch).svg
Interimswappen kommen nicht erst im 19. Jahrhundert vor, sondern lassen sich auch schon im 15. Jahrhundert nachweisen. Beispielsweise wurde im Jahre 1478 dem Petrus Gentile Senilis de Montefalco von König Matthias CorvinusW-Logo.png ein „Wappen“ zugesprochen, aber die Besiegelung und die Weiterleitung des Wappendiploms wurden nicht durchgeführt. Es handelt sich also nicht um ein „echtes“ Wappen, da es wahrscheinlich nie geführt wurde.
Petrus Gentile Senilis de Montefalco címere.gif

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 210 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).