Sonderwappen

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Als Sonderwappen (sunderwâpen) bezeichnet man in der Heraldik ein eigenes, personengebundenes, besonderes Wappen, das Personen der 2. bis 6. Heerschildgruppe alleine, in Vereinigung oder neben dem Wappen ihres Lehnsherren oder des Herren, in dessen Gefolge sie ritten, führen konnten („doppelte Wappenführung“ zumeist im deutschsprachigen Raum)[1].

Historischer Überblick

Im Zusammenhang mit Heerbann/Heerschild zeigte in der Frühzeit des Wappenwesens (11. bis 13. Jahrhundert) ein Wappen gewöhnlich eine „Standes-/Lehens-/Besitzgemeinschaft“ durch eine Wappengruppe an[2], war ein Zeichen für ein Dienstverhältnis oder erschien als Personen/-Sonderwappen. Mitunter kombinierte man auch den Wappengebrauch, indem das Sonderwappen in irgendeiner Form neben dem eigentlichen Wappen des Lehn- oder Dienstherren erschien oder mit diesem zusammengeführt wurde. Kennzeichen von Abstammungsgemeinschaften (Geschlechter- oder Familienwappen) waren dagegen zu dieser Zeit als solche auf den ersten Blick weniger präsent[3]. Sie sind erst gehäuft zu beobachten, als Vasallen sich zunehmend aus ihrem Treueverhältnis und der Vormundschaft durch ihrer Herren lösten und man bestrebt war, Lehen und Wappen als Erbe weiterzugeben. Genauere Forschungen, die die Bedeutung und die Wechselbeziehungen zwischen Wappengruppen einerseits und Sonderwappen, Lehnwappen, Geschlechter-/Familienwappen et cetera auf der anderen Seite quellenkritisch und umfassend untersuchen, stehen erst am Anfang.

Sonderwappen: im hohen Mittelalter den Herren mit ritterlichen Gefolge eigenes, also personenbezogenes Wappen. In der Mitte des 13. Jahrhunderts konnten sich nur Personen vom sechsten Heerschild an aufwärts eines Sonderwappens bedienen. Es kam jedoch vor, daß die Inhaber eines Sonderwappens auch das ihres Lehens- oder Dienstherren, in dessen Gefolge sie ritten, gleichzeitig führten. Auch brachten Sie mitunter ihr Sonderwappen in dem ihres Lehnsherren, zumindest in der Helmzier, an. Ulrich von Lichtenstein (um 1200/1275 oder 1276) beschreibt ein Turnier, auf dem er mit einem Gefolge von 50 Rittern erschien, die alle „nach seinem Schilde“ gewappnet waren, wobei aber jeder außerdem noch sein eigenes Wappen bei sich hatte.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[4]

Gustav Adelbert Seyler faßt die Zeilen von Ulrich von Lichtenstein genauer zusammen: „(..) jeder Ritter trug Schild, Decke und Wappenrock nach dem Wappen Liechtenstein, dagegen hatte jeder sein besonderes Helmzeichen“[1]. Bei Liechtenstein heißt es nach Seyler:

„Ob ich in nant gar sunderbâr
daz zimir ûf ir helme gar
die dâ truogen den schilt mín
sô muest daz maer ze lane gar sín
sí truogen ir helm sunderlîch
ir wâpenkleit was gar gelîch
ir schilte, ir decke, ir wapenroc.“

Ulrich von Lichtenstein

Abgrenzung

Sonderwappen sind von den uniformen Wappen des 7. Heerschildes zu unterscheiden. Personen des 7. Heerschildes besaßen ursprünglich kein eigenes Wappen, sondern führten einen Schild mit dem Wappen oder Teilen des Wappenmotivs ihres Herrn.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Vgl. Seyler, Gustav Adelbert: Geschichte der Heraldik. Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft. In: J. Siebmachers großes Wappenbuch. Band A. Repgrografischer Nachdruck der Ausgabe Nürnberg 1885-1889 (1890). Neustadt an der Aisch. 1970. S. 131 ff.
  2. Gruber, Otto: (Rheinische) Wappengruppen. Ein Beitrag zu ihrer Entstehungsgeschichte und ihrer Systematisierung. In: Herold NF 8 (1975-1977). S. 225 ff.
  3. Neubecker, Ottfried: Heraldik. Wappen - ihr Ursprung, Sinn und Wert. Battenberg Verlag 1990. ISBN 3-89441-275-5. S. 6.
  4. Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 368.