Heerschild

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Detail: Die Heerschildordnung des Eike von Repgow gliedert die mittelalterliche Gesellschaft in sieben Heerschilde bzw. „Stände“, die in bestimmten Lehnverhältnissen zueinander stehen können.
(Heidelberg, Universitätsbibliothek, Cod. Pal. Germ. 164, fol. 1r)

Der Heerschild (langobard.: arischild; lat.: clipeus militaris) ist

  • (veraltet, umgangssprachlich) ein Kampf-/Kriegsschild[1] beziehungsweise der zum Zeichen eines Heeresaufgebots öffentlich aufgehängte Schild[2]
  • im Frühmittelalter das Recht, den Heerbann aufzustellen („Heeresaufgebot“)
  • im weiteren Verlauf des Mittelalters eine vorwiegend lehensrechtliche Gliederung („Heerschild-/Stände-/Rang-/Adelsordnung“), die die damalige Gesellschaft in mehrere Gruppen einteilt. Die Personen einer Heerschildgruppe stehen je nach historischer Rechtsquelle in bestimmten Rechts-, Lehn-, Standes- oder anderen Verhältnissen zu den anderen Heerschildgruppen.

Überblick

Die ursprünglich militärischen Bedeutung des sogenannten Heerbanns, Personen für einen Heeres-/Kriegszug bereitzustellen, wurde im Mittelalter allmählich umgestaltet. Manche überlieferten Ordnungssysteme (zum Beispiel in RechtsbüchernW-Logo.png) teilten die Gesellschaft des mittelalterlichen Reiches in den sogenannten Heerschild ein, der weniger militärische Aspekte als lehnsrechtliche im Fokus hatte und gewöhnlich eine auf-/absteigende Rangfolge mit sieben Heerschildgruppen besaß. Die in Schild-Rangfolge gebrachten Zugehörigkeiten im Sachsenspiegel des Eike von RepgowW-Logo.png stehen beispielsweise in direktem Zusammenhang mit den spezifischen Möglichkeiten, Lehen zu vergeben oder zu empfangen.

Je nach Primär- oder Sekundärquelle und je nach Abschrift oder Entstehungszeit sind die Angaben zu den einzelnen Heerschilden vage beziehungsweise nicht einheitlich. Insbesondere die Heerschildgruppen 4 bis 7 (bis zum vierten Heerschild reichte der eigentliche „höhere Adel“[3]) und deren Interpretationen weichen im Detail voneinander ab, was zum Beispiel die Bestimmungen und Bezeichnungen anbetrifft, welche Personen zu diesen gehören. Ein Aufsteigen war nur bedingt oder unter bestimmten Heerschilden möglich; ein Zurücktreten aus einem Heerschild in einen anderen war grundsätzlich einfacher geregelt:

„Der Heerschild eines Mannes erniedrigt sich um eine Stufe, wenn er Vasall eines Standesgenossen oder geringern Herrn wird.“

Meyers Großes Konversations-Lexikon (1907)[2]

Lehen konnten nur von einer Person eines höherrangigen Heerschildes an eine aus einem niederrangigen verliehen werden. Nachstehend ein grober, nicht-wissenschaftlicher Überblick, welche Heerschilde im allgemeinen in den Quellen genannt werden.

Heerschild Dem Heerschild gehörten an ... Wappen ( z. B.)
1. der König
(auch „Kaiser“), der als oberster Lehnsherr kein Vasall von Dritten sein sollte. Heimgefallene oder erledigte Kronlehen sollten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes wieder ausgegeben („verliehen“) werden.
1) In Gold ein steigender (schwarzer) Adler.
alternative Beschreibung
2. die geistlichen Fürsten
(auch als „Bischöfe“, „Äbte“ o. ä. bezeichnet) des Reiches. Sie durften nur Vasallen der Personen des 1. Heerschildes sein.
Gewöhnlich ein Phantasiewappen
1) In Silber eine wachsende Bischofsfigur in rotem Gewand mit Mitra, Bibel, Krummstab
2) In Gold eine wachsende Bischofsfigur in rotem Gewand mit silberner Mitra
3) Kniebild eines Bischofs
alternative Beschreibung
3. die weltlichen Fürsten
(auch „Laienfürsten“ o. ä. genannt) des Reiches, „die sämtlich unmittelbare Vasallen des Königs sein mußten und sich dadurch auszeichneten, daß sie edelfreie, dem vierten Heerschild angehörende Grafen und Herren zu Vasallen hatten“[3]
1) Steigender schwarzer Löwe in Gold (Meißner Löwe)
alternative Beschreibung
4. die edelfreien Herren
(auch als „Adlige“, „Grafen“, „Freiherren“, „Frienherren“ o. ä. bezeichnet), die keine Fürsten waren
1) Zwei weiße Fische in Rot (Wernigerode)
2) Siebenmal von Rot und Silber geteilt.
alternative Beschreibung
5. die freien Herren
(auch als „Vasallen, „Mittenfreien“, „Bannerherren“, „Schöffenbarfreie“, „Lehnsmänner“, „Ministerale“, „ritterliche Mannen der edelfreien Herren“ o. ä. bezeichnet)
1) Drei rote Balken
2) Oben steigender schwarzer Löwe in Gold, unten 2 goldene Schrägrechtsbalken in Schwarz (Meißenschen Ritter zu Colditz)
3) Unbestimmbares Wappen
alternative Beschreibung
6. die unfreien Herren
(auch als „Dienstmannen“, „Ritter“, „Schöffenbarunfreie“, „Lehensleute von Schöffenbarfreien“, „Aftervasallen der im 5. Heerschild Stehenden“ o. ä. bezeichnet)
1) Dreimal geteilt von Silber und z. B. Hermelin, Schuppenfeh o. ä.
2) Schwarzes Andreaskreuz in Gold (Burgrafen von Meißen, der Meinheringer)
3) Unbestimmbares Wappen
alternative Beschreibung
7. die „gemeinen“ Herren
(auch „freigelassene Ministeriale“, „Nicht-ritterliche Freie“, „ehelich geborene Freie“, „lehensunfähige Freie“, „Einschildige“, „Einschildritter“ o. ä. genannt), bei denen man nicht ohne weiteres bestimmte, ob sie Lehenrecht besaßen oder nicht beziehungsweise diejenigen, die zwar Lehen nehmen, aber nicht vergeben konnten. Sie besaßen kein eigenes Wappen, sondern führten einen Schild mit dem Wappen oder Teilen des Wappenmotivs ihres Herrn; erst am Ende des 13. Jahrhunderts begannen Personen dieser Heerschildgruppe damit, sich eigene Wappen zuzulegen.[4].
1) Gestümmelter Lediger Schild
alternative Beschreibung

Bauern, städtische Bürger, Rechtlose etc. sind gewöhnlich nicht Teil der Heerschild-Rangfolge. Im Schwabenspiegel heißt es:

„Dis ist von den siben herschilten – – Der Künig hebt (hat) den ersten herschilt, Bischoeff und Aebt und die Aebtissin, die da gefürstet sint, die hebent alle den andern herschilt. Die Layen fürsten den dritten. Die Frienherren den vierden. Die Mitternfrien den fiunften. Dienstman den sechsten – – Den sibenten herschilt hebt ain ieglich man, der nyt aigen ist, und ain Ehkint ist.“

Zitiert nach: Adelung. Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (1796)[5]

„Versprochene Leute und Rechtlose stehen ausser dem Heerschilde.“

Karl Friedrich Wilhelm Wander (1870)[6]

Wappengebrauch

Gert Oswald schreibt über die Verwendung der Wappen im Rahmen des Heerschild im Lexikon Heraldik folgendes:

„(..) Die Adligen vom sechsten Heerschild aufwärts bedienten sich sogenannter Sonderwappen, das heißt eines besonderen Wappens für ihre Person. Es kam jedoch auch vor, daß die Inhaber dieser Sonderwappen auch das ihres Lehns- oder Dienstherren, in dessen Gefolge sie ritten, gleichzeitig führen durften. Um das Jahr 1300 verschwand die auf dem Heerschild beruhende Rangordnung des Adels. Dieser wurde nun in Fürsten, Grafen und Freie (Dienstmannen und ehedem dem siebenten Heerschild angehörende Rittermäßige) eingeteilt.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[3]

Literatur

Weblinks

Commons: Heerschild – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Vgl. Krünitz, J. G.: Heerschild. In der Oeconomischen EncyclopädieW-Logo.png. 1773-1858.
  2. 2,0 2,1 Meyers Großes Konversations-Lexikon: Heerschild. Band 9. Leipzig 1907, S. 46.
  3. 3,0 3,1 3,2 Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 181.
  4. Vgl. Seyler, Gustav Adelbert: Geschichte der Heraldik. Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft. In: J. Siebmachers großes Wappenbuch. Band A. Repgrografischer Nachdruck der Ausgabe Nürnberg 1885-1889 (1890). Neustadt an der Aisch. 1970. S. 131 ff.
  5. Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Heerschild, der. Band 2. Leipzig. 1796. S. 1054-1055.
  6. Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870, Sp. 454.