Ulrich (Mecklenburg)
Ulrich, Herzog zu Mecklenburg [-Güstrow] (* 5. März 1527 in Schwerin; † 14. März 1603 in Güstrow) war Herzog zu Mecklenburg von 1555/56 bis 1603 und zuletzt Nestor des deutschen Reichsfürstenrates. Er ist auch als Ulrich III. bekannt, dies folgt daraus, dass bei der dynastischen Zählweise die beiden Stargarder Herzöge namens Ulrich mitgezählt wurden.
Leben und Wirken
Ulrich war der dritte Sohn von Herzog Albrecht VII. († 1547) und dessen Gemahlin Anna von Brandenburg. Nachdem durch die Beteiligung Albrechts VII. an der dänischen Grafenfehde der Güstrower Landesteil völlig überschuldet war, überließ Ulrich nach dem Tod des Vaters die Regierung dieses völlig überschuldeten Teilgebietes zunächst seinem älteren Bruder Johann Albrecht I., wurde aber wie sein nächst jüngerer Bruder, Herzog Georg († 1552), vom Kaiser belehnt.
Ulrich kam 12-jährig zur Erziehung an den bayerischen Hof. Später studierte er Theologie und Rechtswissenschaft in Ingolstadt. Nach dem Tod des Vaters verzichtete er zunächst auf eine Regierungsbeteiligung. Er nahm seinen Wohnsitz in Bützow und folgte 1550 seinem Vetter Herzog Magnus III. von Mecklenburg († 1550) als Administrator des Bistums Schwerin; später heiratete er auch dessen Witwe Elisabeth, eine Tochter König Friedrichs I. von Dänemark.
Nach dem Tod seines Onkels Herzog Heinrich V. zu Mecklenburg (1503-1552) drang Ulrich vertragsgemäß auf eine Beteiligung an der Landesherrschaft, zumal sein Bruder Johann Albrecht I. auch wenig zur Tilgung der Schulden beitrug, sondern diese eher noch vermehrte durch seine Beteiligung am Schmalkaldischen Krieg gegen den Kaiser 1552 und durch großzügiges Mäzenatentum von Kunst und Wissenschaft. Es entbrannte ein heftiger Erbschaftsstreit, der 1556 mit dem Ruppiner Machtspruch des brandenburgischen Kurfürsten Joachim II. beigelegt wurde.
Am 17. Februar 1555 wurde Ulrich Mitregent seines Bruders in Güstrow. 1556 erhielt er unter Beibehaltung der gemeinsamen Landesregierung mit seinem Bruder "Amt und Hauß" Güstrow überwiesen als Regent des östlichen Landesteils, während Johann Albrecht I. den westlichen Landesteil mit der Residenz Schwerin wählte. Nach dem Tod des Bruders (1576) übernahm Ulrich mehrfach die vormundschaftliche Regierung für dessen Nachkommen. So für dessen Sohn Johann VII. von 1576-1585 und dessen Enkel Adolf Friedrich I. bis 1603. Ulrich errichtete das Güstrower Schloss als seine Hauptresidenz. Seine Nebenresidenzen waren die Burg Stargard, der Fürstenhof Neubrandenburg sowie die Schlösser Dargun, Doberan und Bützow.
1582 veranstaltete er die letzte prunkvolle Reichstagsfahrt eines mecklenburgischen Fürsten mit großem Gefolge zum Reichstag nach Augsburg.[1]
Ulrich verkörperte der Typus des universal gebildeten, neuzeitlichen Fürsten. Er entwickelte sich zu einem der bedeutendsten Fürsten der mecklenburgischen Dynastie. Ihm kam dabei seine ruhige und bedachte Art, mitunter auch das Glück des Tüchtigen zugute. Ihm gelang es, seine Landeshälfte weitgehend schuldenfrei zu halten, er hinterließ bei seinem Tod sogar ein Vermögen von ungefähr 200.000 Gulden. Ulrich beteiligte sich im Austausch mit Tycho Brahe und David Chytraeus an der wissenschaftlichen Diskursen seiner Zeit und korrespondierte mit Humanisten wie Heinrich Rantzau. Er organisierte 1594 als Oberster des Niedersächsischen Reichskreises die Militär- und Finanzhilfe gegen den drohenden Türkeneinfall und war lange Nestor des deutschen Reichsfürstenrates. Er wurde einen Monat nach seinem Tod mit den prunkvollsten Begräbnisfeierlichkeiten, die Güstrow jemals erlebt hat, im dortigen Dom bestattet, wo Philipp Brandin ein monumentales Wandgrab für ihn und seine Gemahlinnen schuf.
Bedeutung
Ulrich war vor allem Innenpolitiker. Sein besonderes Augenmerk galt dem gemeinen Nutzen. Er ordnete Landeskirche, Justiz und Landesverwaltung nicht allein auf dem Papier, sondern sorgte mit Strenge und Hartnäckigkeit dafür, dass vielem davon auch nachgekommen wurde. Besonders langlebig war die noch kurz vor seinem Tod veröffentlichte Revidierte Kirchenordnung, die bis zum Ende der Monarchie galt.
Auch die Außenpolitik Ulrichs wurde bedächtig geführt. Vom Regierungsantritt bis zum Tod führte er nicht einen Krieg. Noch weniger konnte er Konfessionskriegen abgewinnen, war daher auch nicht wie die Brüder am Schmalkaldischen Krieg oder dem Feldzug von 1552 beteiligt. Ulrich war strenggläubiger Lutheraner, weil er diesen Glauben durch Schriftgemäßheit fest begründet sah. Zugleich war er konfessionellen Eiferern aller Richtungen abhold. Er suchte die Lehrstreitigkeiten auf die Universitäten zu begrenzen, sie waren der Ort für die Diskussion. In der Landeskirche galt dann die etablierte wissenschaftliche Meinung. Mithin hielt er sich zur Fraktion reichstreuer Lutheraner unter Führung seines Vetters Kurfürst August von Sachsen, unterstützte die Bewegung zum Konkordienbuch, weil er sie als ein Werk der Einigung und nicht der Spaltung verstand.
Aufgrund von Ulrichs Festhalten am Recht, wurde er auch zu etlichen Vermittlungen hinzugezogen. So war er insbesondere mit Kurfürst August als Vermittler zwischen Friedrich II. von Dänemark und den Herzögen Johann und Adolf von Schleswig-Holstein tätig, zu denen er gleichfalls exzellente Beziehungen hatte. Zu weiterem Ansehen gelangte Ulrich, als er 1588 seinem Schwager Herzog Adolf von Schleswig-Holstein als Oberst des Niedersächsischen Kreises folgte.
Nachkommen
Sein einziges Kind aus der Ehe mit Elisabeth von Dänemark (* um 1523/24; † 15. Oktober 1586), Sophie, wurde mit König Friedrich II. von Dänemark verheiratet. Neben König Christian IV. ging aus dieser Ehe auch Prinz Ulrich von Dänemark hervor, seinem Großvater zu Ehren benannt. Dieser Ulrich folgte seinem Großvater auch als Administrator des Stifts Schwerin, auch ein Sohn Christian IV. wurde zum Gedächtnis an den bedeutenden mecklenburgischen Herzog gleichfalls Ulrich genannt, dieser folgte als Ulrich III. im Stift Schwerin. Ulrichs zweite Ehe mit Anna von Pommern blieb kinderlos.
Literatur und Anmerkungen
- Karl Ludwig Grotefend: Ulrich III. (Herzog von Mecklenburg-Schwerin). In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 39, Duncker & Humblot, Leipzig 1895, S. 225 f.
- Carsten Neumann: Die Kunst am Hofe Ulrichs zu Mecklenburg. Kiel: Verlag Ludwig 2009 (Bau + Kunst Band 15), ISBN 978-3-937719-64-1
Weblinks

Einzelnachweise
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
Johann Albrecht I. | Herzog zu Mecklenburg [-Güstrow] 1555-1603 |
Johann Albrecht II. |
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Ulrich_(Mecklenburg)“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 26. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.
Personendaten | |
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NAME | Ulrich |
KURZBESCHREIBUNG | Herzog zu Mecklenburg |
GEBURTSDATUM | 5. März 1527 |
GEBURTSORT | Güstrow |
STERBEDATUM | 14. März 1603 |
STERBEORT | Güstrow |