Adelsbrief

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1564-1576: Adelsdiplom (Pergamenturkunde; 37 x 62 cm, durch Maximilian II., in lateinischer Sprache, mit Wappendarstellung und eigenhändiger Unterschrift
Königlich niederländischer Adelsbrief 1830 für den Staatsrat Pieter Jacob de Bye (1766–1836)
Erhebung des Freiherrn Anton Schenk von Stauffenberg in den Reichsgrafenstand durch Kaiser Leopold II., 1785

Der Adelsbrief (auch Adelsdiplom genannt; englisch grant of arms) ist die UrkundeW-Logo.png, die einem Neugeadelten zum Beweis seiner Standeserhöhung (Nobilitierung) übergeben wurde. Man spricht daher auch vom Briefadel.

Geschichte

Die ersten Adelsbriefe erteilte Kaiser Karl IV. Der älteste bis jetzt bekannte Adelsbrief wurde einem Geistlichen, dem ScholasterW-Logo.png an der St. StephanskircheW-Logo.png zu Mainz, Wicker FroschW-Logo.png, am 30. September 1360 verliehen. Alle vor dem Jahre 1350/1360 urkundlich als „adelig“ nachweisbaren Geschlechter zählen im Gegensatz zum Briefadel zum Uradel.[1][2]

Im Laufe der Zeit erhielten neben dem Kaiser auch einige der Territorialfürsten das Recht zur Nobilitierung wie die Erzherzöge von ÖsterreichW-Logo.png (ab 1453 nach rechtlicher Anerkennung des gefälschten Privilegium MaiusW-Logo.png), die Kurfürsten von BayernW-Logo.png, der Pfalz und Sachsen als Reichsvikare in Zeiten des InterregnumsW-Logo.png, der ErzbischofW-Logo.png von SalzburgW-Logo.png und zuletzt die Könige in PreußenW-Logo.png (ab 1702), dessen Gebiete in weiten Teilen dem Heiligen Römischen Reich nicht angehörten.

Seit 1806 konnten die Fürsten der deutschen RheinbundstaatenW-Logo.png und nach 1815 alle deutschen BundesfürstenW-Logo.png Standeserhebungen vornehmen. Dies galt auch nach der Entstehung des Deutschen KaiserreichesW-Logo.png am 18. Januar 1871, der KaiserW-Logo.png konnte Adelstitel nur als König von Preußen verleihen. Adelsbriefe wurden und werden auch heute noch in weiteren europäischen Monarchien verliehen.

Seit der Abschaffung der Monarchie in Deutschland und Österreich werden hier keine Adelsbriefe mehr ausgestellt.

Form

Die Adelsdiplome im deutschsprachigen Raum wurden häufig in Fraktur auf PergamentW-Logo.png geschrieben, vom Souverän eigenhändig unterzeichnet, und es wurde ihnen in alter Weise das in einer Metallkapsel verwahrte Siegel angehängt.

„Der Begleittext in Adelsbriefen des 17. und 18. Jahrhunderts enthält in der Regel keine eindeutigen Angaben über eine Erhebung in den Adelsstand, sondern nur redegewandte, wohlklingende Umschreibungen. Daher können diese Vermerke, von den Kanzleien häufig ungeprüft übernommen, als familiengeschichtliche und heraldische Informationen kaum herangezogen werden, es sei denn, daß eine eingehende Überprüfung deren Richtigkeit bestätigt.“

Walter Leonhard: Das grosse Buch der Wappenkunst (1978/2000)[1]

Das im 19. Jahrhundert in den verschiedenen landesfürstlichen Kanzleien des Deutschen Reichs und Österreichs gebräuchliche Formular der Adelsbriefe war im Wesentlichen dasselbe, welches schon unter den Kaisern Sigismund und Friedrich III. in Gebrauch war.

Adelsbriefe und Heraldik

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Wappenbrief

Adelsbriefe sind grundsätzlich von Wappenbriefen zu unterscheiden.

„Die durch die Adelsbriefe des 17. bis 19. Jahrhunderts verliehenen Wappen sind zum größten Teil unheraldisch erdacht und somit Produkte der Kanzleiheraldik.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[2]

Weblinks

Commons: Wappen- und Adelsbriefe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Literatur

  • G. Döllinger: Sammlung der ... im Königreich Bayern bestehenden Verordnungen..., 5. Band, München 1938 S. 13f link zu google.books
  • Georg Frölichsthal: Die adelsrechtlichen Erkenntnisse des k.k. Verwaltungsgerichtshofes, in Adler, Band 22, Heft 6, Wien 2004 link (bes. "Nachweis des Adels")

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Walter Leonhard: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung. Callway, München 1978, ISBN 3-8289-0768-7, S. 21 f. und S. 79 (Genehmigte Lizenzausgabe für Weltbild Verlag GmbH: Bechtermünz, Augsburg 2000).
  2. 2,0 2,1 Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 22 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Adelsbrief“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 05. Mai 2019 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.