Adelsbrief
Der Adelsbrief (auch Adelsdiplom genannt; englisch grant of arms) ist die Urkunde, die einem Neugeadelten zum Beweis seiner Standeserhöhung (Nobilitierung) übergeben wurde. Man spricht daher auch vom Briefadel.
Geschichte
Die ersten Adelsbriefe erteilte Kaiser Karl IV. Der älteste bis jetzt bekannte Adelsbrief wurde einem Geistlichen, dem Scholaster an der St. Stephanskirche zu Mainz, Wicker Frosch, am 30. September 1360 verliehen. Alle vor dem Jahre 1350/1360 urkundlich als „adelig“ nachweisbaren Geschlechter zählen im Gegensatz zum Briefadel zum Uradel.[1][2]
Im Laufe der Zeit erhielten neben dem Kaiser auch einige der Territorialfürsten das Recht zur Nobilitierung wie die Erzherzöge von Österreich (ab 1453 nach rechtlicher Anerkennung des gefälschten Privilegium Maius), die Kurfürsten von Bayern, der Pfalz und Sachsen als Reichsvikare in Zeiten des Interregnums, der Erzbischof von Salzburg und zuletzt die Könige in Preußen (ab 1702), dessen Gebiete in weiten Teilen dem Heiligen Römischen Reich nicht angehörten.
Seit 1806 konnten die Fürsten der deutschen Rheinbundstaaten und nach 1815 alle deutschen Bundesfürsten Standeserhebungen vornehmen. Dies galt auch nach der Entstehung des Deutschen Kaiserreiches am 18. Januar 1871, der Kaiser konnte Adelstitel nur als König von Preußen verleihen. Adelsbriefe wurden und werden auch heute noch in weiteren europäischen Monarchien verliehen.
Seit der Abschaffung der Monarchie in Deutschland und Österreich werden hier keine Adelsbriefe mehr ausgestellt.
Form
Die Adelsdiplome im deutschsprachigen Raum wurden häufig in Fraktur auf Pergament geschrieben, vom Souverän eigenhändig unterzeichnet, und es wurde ihnen in alter Weise das in einer Metallkapsel verwahrte Siegel angehängt.
„Der Begleittext in Adelsbriefen des 17. und 18. Jahrhunderts enthält in der Regel keine eindeutigen Angaben über eine Erhebung in den Adelsstand, sondern nur redegewandte, wohlklingende Umschreibungen. Daher können diese Vermerke, von den Kanzleien häufig ungeprüft übernommen, als familiengeschichtliche und heraldische Informationen kaum herangezogen werden, es sei denn, daß eine eingehende Überprüfung deren Richtigkeit bestätigt.“
Das im 19. Jahrhundert in den verschiedenen landesfürstlichen Kanzleien des Deutschen Reichs und Österreichs gebräuchliche Formular der Adelsbriefe war im Wesentlichen dasselbe, welches schon unter den Kaisern Sigismund und Friedrich III. in Gebrauch war.
Adelsbriefe und Heraldik
Adelsbriefe sind grundsätzlich von Wappenbriefen zu unterscheiden.
„Die durch die Adelsbriefe des 17. bis 19. Jahrhunderts verliehenen Wappen sind zum größten Teil unheraldisch erdacht und somit Produkte der Kanzleiheraldik.“
Weblinks
- Diploma Nobilitatis Andrea Falquet bei Wikisource (Adelsdiplom des André Falquet)
- D H II Nr. 2 vom 1. Juli 1002 – Aufbau einer Urkunde an einem Beispiel
- Aspekte des Adelsbiefes André Falquet
Literatur
- G. Döllinger: Sammlung der ... im Königreich Bayern bestehenden Verordnungen..., 5. Band, München 1938 S. 13f link zu google.books
- Georg Frölichsthal: Die adelsrechtlichen Erkenntnisse des k.k. Verwaltungsgerichtshofes, in Adler, Band 22, Heft 6, Wien 2004 link (bes. "Nachweis des Adels")
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Walter Leonhard: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung. Callway, München 1978, ISBN 3-8289-0768-7, S. 21 f. und S. 79 (Genehmigte Lizenzausgabe für Weltbild Verlag GmbH: Bechtermünz, Augsburg 2000).
- ↑ 2,0 2,1 Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 22 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Adelsbrief“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 05. Mai 2019 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.