Habsburgermonarchie
Habsburgermonarchie (auch Habsburgische Monarchie, Habsburgisches Reich oder Habsburgerreich) ist und war die inoffizielle Bezeichnung für die Herrschaftsgebiete der Dynastie Habsburg in der Neuzeit bis 1918 in Europa.
Der Begriff Habsburgermonarchie schloss anfangs in der Regel die Länder der spanischen Krone ein, die die Habsburger im frühen 16. Jahrhundert beherrschten (bis zu Karl V.), nicht mehr aber nach der Trennung in die österreichische und die spanische Linie im späteren 16. und 17. Jahrhundert. Das habsburgische Länderkonglomerat der österreichischen (ab Ferdinand I.) und innerösterreichischen Linie (Regenten ab Ferdinand II.) sowie des Hauses Habsburg-Lothringen (ab Maria Theresia) wird auch als österreichische Monarchie oder Donaumonarchie bezeichnet. Ab Annahme der Kaiserwürde durch Franz I. 1804 entstand ein österreichisches Kaiserreich (das Kaisertum Österreich, welches 1867 in die Österreichisch-Ungarische Monarchie überging).
Übersicht
Die ursprüngliche habsburgische Universalmonarchie teilte sich 1556 in eine österreichische und eine spanische Linie, die im November 1700 ausstarb. Frankreich wusste es zu verhindern, von den österreichischen Habsburgern eingekreist zu werden: Letztere erhielten daher nur einen kleinen Teil der Erbschaft ihrer spanischen Verwandten (Spanischer Erbfolgekrieg).
1740 starben die österreichischen Habsburger im Mannesstamm aus. Auf Grund der Pragmatischen Sanktion übernahm Maria Theresia von Österreich die sonst nur Männern vorbehaltenen Herrscherrechte und gründete mit ihrem Gatten das neue Herrscherhaus Habsburg-Lothringen. Ihr Sohn, der römisch-deutsche Kaiser Joseph II., strebte danach, die Habsburgermonarchie – im Westen Teil des Heiligen Römischen Reiches, im Osten außerhalb des Reiches – zu einem einheitlichen Staat mit deutscher Amtssprache zu entwickeln, scheiterte damit aber vor allem in Ungarn.
Durch die Konstituierung der im Jahre 1804 dem Haus Habsburg verbliebenen Länder als Kaisertum Österreich wurde die Habsburgermonarchie, schon seit Maria Theresia zentral von Wien aus verwaltet, auch offiziell zum selbstständigen Staat; das Heilige Römische Reich wurde 1806 für nicht mehr bestehend erklärt. Das Kaisertum Österreich blieb dann bis zum so genannten Ausgleich von 1867, als Österreich-Ungarn als Doppelmonarchie (Realunion) aus zwei Staaten definiert wurde, ein einheitlicher Staat.
Auf Grund ihrer Größe, ihrer Bevölkerungszahl und des Geltungsanspruchs ihrer Dynastie war die Habsburgermonarchie einer der wichtigsten Staaten Europas und konnte – wie 1814/1815 beim Wiener Kongress augenfällig wurde – in der europäischen Politik immer wieder beträchtlichen Einfluss ausüben. In wechselnden Allianzen kämpfte sie in den meisten europäischen Kriegen mit. Als sich im 19. Jahrhundert der Nationalismus als mächtige Staatsidee in Europa etablierte, verlor Österreich(-Ungarn) sukzessive an Einfluss und hatte auf Grund seiner Multinationalität als Vielvölkerstaat immer größere Probleme in der Innenpolitik. Sie führten nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg zur Auflösung der Habsburgermonarchie.
Besonderheiten
Die Habsburgermonarchie unterschied sich grundlegend von anderen Herrschaftsgebieten und Gesellschaften Europas. Westeuropäische Historiker stuften die Monarchie als politische Anomalie ein, deren strukturelle Schwäche dazu führte, dass sie sich ständig in einem Zustand der Krise und des drohenden Verfalls befand[2].
Der Verlauf der Geschichte der Habsburgermonarchie wurde im wesentlichen durch fünf Merkmale bestimmt:
- Einflüsse der Geopolitik und die Diplomatie des Gleichgewichts der Kräfte
- die Unterschiedlichkeit und Individualität der habsburgischen Länder
- die Identifikation der Habsburger-Dynastie mit dem Heiligen Römischen Reich
- die Abhängigkeit, Konsens zwischen ihrer inländischen Elite und ausländischen Alliierten erreichen zu müssen
- die Rolle der Monarchen selbst, Kontinuität und Sicherheit ihrer Herrschaftsgebiete zu gewährleisten.
Königreiche wie England, Frankreich oder Spanien können ihre Nationalstaaten auf eine gewisse Kontinuität als geografische Einheit zurückführen, die einen grundlegenden Grad an ökonomischer, kultureller und sprachlicher Homogenität förderte. Im Kontrast dazu verfolgten die Habsburger eine auf Erweiterung angelegte Heirats- und Erbschaftspolitik, um unter ihrer Herrschaft auch völlig unterschiedliche Länder zu versammeln.
Die Monarchie war bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts in hohem Maße dezentral organisiert. Jedes einzelne Königreich, Herzogtum, Fürstentum, jede Grafschaft, die unter Habsburgs Herrschaft gelangte, behielt die eigene Landesregierung, die fast unabhängig von der Zentralregierung in Wien operierte. Die Stände des Landes hatten die Macht und das Recht, über die Forderungen des Landesfürsten zu verhandeln. Die Interessen der Stände und der Adeligen erhielten oft Vorrang vor denen des Landesfürsten; andernfalls musste er die für ihn positive Entscheidung oft mit Kompromissen, Privilegien oder anderen Zugeständnissen erkaufen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Monarchien im frühneuzeitlichen Europa versuchten die habsburgischen Herrscher zumeist, mit Adel und Klerus Konsens herzustellen, oft zu Lasten der Bürger in den Städten, die beinahe völlig von der Landespolitik ausgeschlossen waren.
Gesamtstaatliche Institutionen
Ferdinand I. richtete während seiner Regierung (1521–1564) verschiedene Staatsorgane ein, um die Leitung der Monarchie zu verbessern:
- Der Geheime Rat beriet den Monarchen in seiner Politik für das Heilige Römische Reich und für die (teilweise außerhalb des Reiches gelegenen) habsburgischen Länder.
- Die Hofkammer war in der Habsburgermonarchie Vorläuferin des Finanzministeriums.
- Der Hofkriegsrat war finanziell und organisatorisch für die militärischen Angelegenheiten der Monarchie zuständig.
Unter Ferdinands Nachfolgern wurden diese Behörden kaum modernisiert:
- Die Geheime Konferenz wurde von Leopold I. errichtet, um den Geheimen Rat zu ersetzen, nachdem dieser durch kaiserliche Patronage zu viele Mitglieder bekam. Es dauerte allerdings nicht lange, bis auch die Geheime Konferenz mit den gleichen Problemen zu tun hatte wie vorher der Geheime Rat.
- Der Consejo de España wurde von Karl VI. gegründet, um ihn (ein vergebliches Unterfangen) bei der Durchsetzung seiner spanischen Herrschaftsansprüche zu beraten.
Unter Maria Theresia und ihren Nachfolgern wurde das Behördenwesen gründlich reformiert. Die meisten Reformen blieben aber auf die österreichischen Erblande beschränkt und umfassten Ungarn nicht:
- Die Staatskanzlei wurde 1742 errichtet, um die ausländische Politik der Habsburgermonarchie als auch die des Heiligen Römischen Reiches festzulegen. Diese Kompetenzen wurden der Geheimen Konferenz entzogen.
- Das Generalkriegskommissariat, 1746 errichtet, erhielt die Kontrolle über die militärische Nachschubversorgung und hatte in der Praxis mehr Autorität über Kriegsangelegenheiten als der Hofkriegsrat jemals gehabt hatte.
- Das Directorium in Publicis et Cameralibus (1749 errichtet) war ein übergreifendes Organ der Erblande. Entstanden aus der Zusammenlegung von böhmischer und österreichischer Hofkanzlei, bildete es mit Ausnahme der ungarischen Länder unter verschiedenen Namen und öfter wechselnden Kompetenzen bis zum Jahre 1848 die oberste Zentralstelle der politischen Verwaltung. Zu den Agenden gehörten unter anderen auch Angelegenheiten der Landwirtschaft, des Sanitätswesens, des Handels und Gewerbes, des Steuer- und Abgabenwesens, der Justizbehörden, der Gesetzgebung, des Bürgermilitärs und Ähnliches.
- Die Conferenz in Internis unterstand dem Directorium und hatte die Aufgabe, gemeinsame Richtlinien innerhalb der Erblande zu bestimmen.
- Die Oberste Justizstelle, ebenfalls dem Directorium unterstellt, fungierte in den Erblanden als oberster Gerichtshof.
- Der Consejo de España wurde in Consiglio d’Italia umbenannt und wurde der Staatskanzlei untergeordnet.
- Der Staatsrat, 1760 errichtet, war oberstes Beratungsorgan der Monarchen, die bei Bedarf selbst den Vorsitz führten.
- Die Studienkommission, 1760 errichtet, bekam die Befugnis, den obligatorischen Schulunterricht innerhalb der Erblande zu verbreiten.
Habsburgische Länder
Stammlande der Habsburger
Die eigentlichen Stammlande der Habsburger, wie sie seit dem mutmaßlichen Gründer der Habsburg, Radbot Graf im Klettgau, im 11. Jahrhundert historisch fassbar sind, sind Besitzungen in der heutigen Schweiz und im Elsaß. Schon Rudolf von Habsburg, der erste habsburgische Deutsche König, herrscht über Gebiete zwischen Vogesen, Schwarzwald und Vierwaldstättersee. Zu diesen Besitzungen tritt, als die Habsburger die Babenberger beerben, der heute österreichische Raum.[3]
Um 1385 gehören zu den wichtigen Besitzungen der Stammlande die Landgrafschaften, Herrschaften und Vogteien Sundgau, Breisgau, Rheinfelden, Kyburg, Thurgau, Nellenburg, Baden, Lenzburg, Willisau, Rothenburg, Wolhusen, Rapperswil, Gaster, Glarus, Feldkirch, und Freiburg im Üechtland.[4] In dieser Zeit gehen die Stammlande an die Alte Eidgenossenschaft verlustig, die Reste werden unter beim Territorium Vorderösterreich zusammengefasst. Von den Stammlanden halten sich nur Laufenburg und Rheinfelden bis 1805, Tarasp bis 1807,[3] und in Reminiszenz die Titel Gefürsteter Graf von Habsburg und Kyburg im Großen Titel des Kaisers bis 1918.
Später, als diese Besitzungen im Westen weitgehend verloren waren und der Begriff Erblande sich auf die ungarischen Länder und Böhmischen Kronländer ausgedehnt hatte, fasste man unter Stammlande die noch aus der Babenbergerzeit übernommenen und in den frühen Jahren der Dynastie erworbenen Herrschaften, das „alte“ Erzherzogtum Österreich (als Titel) und seine herzoglichen, gräflichen und sonstigen Nebenländer, zusammen.
Habsburgische Erblande
Mit dem Begriff Habsburgische Erblande werden die von den Habsburgern beherrschten Territorien bezeichnet, in denen das Haus Österreich den erblichen Fürsten stellte und die schon längere Zeit im Besitz der Dynastie waren. Der Inhalt dieses Begriffs hat sich mit der Zeit gewandelt. Er dient auch als Abgrenzung zum Heiligen Römischen Reich, als dessen König oder Kaiser ab 1273 mehrmals und ab 1438 in fast durchgehender Folge Habsburger gewählt wurden.
Die Habsburgischen Erblande befanden sich damals teilweise auf Gebieten der heutigen Schweiz, Deutschlands, Frankreichs und Österreichs sowie im heutigen Ungarn, Italien, Slowenien und Kroatien.
Nach Aufhebung der ständischen Verfassung im Königreich Böhmen (Verneuerte Landesordnung 1627) wurde dieses wie seine Nebenländer Mähren und Schlesien ebenso als erblich erklärt, wie dies nach der Pragmatischen Sanktion von 1713 auch mit dem Königreich Ungarn geschah, womit sich die Habsburgermonarchie in einem frühen staatlichen Sinne als Einheit ausbildet. Obwohl die Bevölkerung der ursprünglichen Erblande großteils aus Deutschen bestand und die Habsburger diese Gebiete für Jahrhunderte regierten, entstand erst ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts innerhalb eines gemeinsamen Deutschlands sukzessive ein einheitliches Österreichbewusstsein. Die Landtage hatten ein großes Maß an Autonomie gegenüber den habsburgischen Herrschern.
Die von Maximilian I. durch Heirat mit der Herzogin Maria von Burgund und deren Tod 1482 zum Haus Habsburg gekommenen burgundischen Territorien (Besitzungen im Rheingebiet, vor allem die Niederlande) wurden indes nie zu den Habsburgischen Erblanden gerechnet, und kamen an die Spanischen Habsburger. Für die später in die Monarchie eingegliederten Territorien, z. B. Galizien, Bukowina und Dalmatien, wurde der Begriff ebenfalls nicht verwendet.
Erzherzogtum Österreich und seine Nebenländer und Gebiete
Im 15. Jahrhundert gehörten Niederösterreich (heutiges Niederösterreich, Oberösterreich), Innerösterreich (heutiges Steiermark und Kärnten, historisches Krain, um 1500 zählte man auch die Grafschaft Görz zu den Erblanden), Oberösterreich (historisches Tirol und heutiges Vorarlberg) sowie Vorderösterreich (ehem. Vorlande, verbliebene Stammlande und neuerworbene Besitzungen in der heutigen Schweiz, Bayern, Baden) dazu.[5]
Land | Hauptstadt | Ethnien | Religion | Anmerkungen | Wappen(1) |
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Erzherzogtum Österreich unter der Enns | Wien | Deutsche | römisch- katholisch, Lutheraner | Historisches Kernland und Namensgeber der Habsburgermonarchie. Um 976 als bairisches Grenzland entstanden, 996 als Ostarrîchi erwähnt, 1156 babenbergisches Herzogtum; 1278 an Rudolf I., 1282 Belehnung von Albrecht V./I. und Rudolf II., dann Österreich ob und unter der Enns genannt, Trennung kurzfristig 1458–63 in zwei Herzogtümer, 1783/84 Österreich ob der Enns endgültig abgetrennt, seither etwa das heutige Bundesland Niederösterreich | |
Österreichische Vorlande | Ensisheim, ab 1648 Freiburg im Breisgau | Deutsche | römisch- katholisch | Verwaltungsbezeichnung der alten Stammlande seit dem 10. Jh., dessen zerstreuten Länder im Lauf der Jahrhunderte bis auf Vorarlberg verlustig gehen, ab 1446 mit Tirol als Tirol und die Vorlande, 1564–1619 (Ältere Tiroler Linie) und 1623–1665 (Jüngere Tiroler Linie) von Zweiglinien regiert, später Vorderösterreich genannt, 1805 an das Herzogtum Baden verloren, beim Wiener Kongress 1814/15 aufgegeben. | (1) |
Herzogtum Steiermark | Steyr (bis 12. Jh.), Graz | Deutsche, Slowenen | römisch- katholisch, Lutheraner | Karantanische Mark, ab 1122 Steyrmark, 1180 Herzogtum; 1278 an Rudolf I., 1282 Belehnung von Albrecht V./I. und Rudolf II., 1564–1619 Teil von Innerösterreich, Raum des heutigen Bundeslands Steiermark und bis November 1918 der seither zu Slowenien gehörenden Untersteiermark | |
Herzogtum Kärnten | Klagenfurt | Deutsche, Slowenen | römisch- katholisch, Lutheraner | Baierische Grenzmark seit dem 8. Jh., 976 Grafschaft (Raum St. Pölten–Verona–Istrien), wechselnde Herzöge und Gebietsabtrennungen 1276–1286 an Rudolf I., dann Grafen von Görz (Meinhardiner), 1335 Belehnung Leopold I., 1564–1619 Teil von Innerösterreich, 1809–1814 an Kr. Frankreich |
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Herzogtum Krain | Laibach | Slowenen, Deutsche | römisch- katholisch, Lutheraner | 1040 als Markgrafschaft Krain von Kärnten abgetrennt (etwa heutiges östliches Slowenien), 1276–1286 an Rudolf I., dann Grafen von Görz (Meinhardiner), 1335 Belehnung Leopold I., 1364 Herzogtum, 1564–1619 Teil von Innerösterreich, 1809–1814 an Kr. Frankreich | |
Stadt Triest und Umgebung | Triest | Italiener, Slowenen, Deutsche | römisch- katholisch | römisch (Aquileia), 774 fränkisch, bei der Mark Friaul, 12. Jh. unabhängig, 1382 Unterschutzstellung (Leopold III.), 1564–1619 Teil von Innerösterreich, 1805–1806 und 1809–1813 an Kr. Frankreich, 1814–1849 beim Königreich Illyrien, dann Teil der Küstenlande, 1867 Kronland | |
Gefürstete Grafschaft Tirol (und Vorlande/Vorarlberg) | Meran, ab Anfang 15. Jh. Innsbruck | Deutsche, Italiener | römisch- katholisch | schon im 7. Jh. bairische Grafschaften, geeint im 12./13. Jh.: heutiges Land Tirol ohne Osttirol (Gft.Görz), Südtirol, Trentino (Hzgt. Trient 1207) 1363 an Habsburg (Rudolf der Stifter), 1446 als Tirol und die Vorlande Mitverwaltung der österr. Vorlande (gehen bis 1807 weitgehend verlustig), 1564–1619 (Ältere Tiroler Linie) und 1623–1665 (Jüngere Tiroler Linie) von Zweiglinien regiert, 1805 an Bayern, 1809–1814 an Kr. Frankreich, ab 1814/15 Vorarlberg als Landesteil Gefürstete Grafschaft Tirol und Vorarlberg, 1861 abgetrennt |
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Gefürstete Grafschaft Görz (und Gradisca) | Görz | Italiener, Slowenen, Deutsche | römisch- katholisch | in 12. Jh. als Grafschaft (Meinhardiner), Gebiete im Raum Südtirol-Kärnten-Adria, 1365 gefürstet, Teile schon 1364, 1374, 1460 an Habsburg, 1500 endgültig an Maximilian I. vererbt, 1504 gefürstet, 1564–1619 Teil von Innerösterreich. 1747 zur Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca erweitert (Gefürstete Grafschaft Gradisca 1717 an Habsburg durch Erbschaft); 1809–1814 an Kr. Frankreich, 1814–1849 beim Königreich Illyrien, dann Teil der Küstenlande, 1867 Kronland | |
Erzherzogtum Österreich ob der Enns | Linz | Deutsche | römisch- katholisch, Lutheraner | Ursprünglich Teil des Herzogtums Österreich; 1458–63 eigenes Herzogtum (Albrecht VI., 2. Habsburgische Teilung); 1779 um Teile Ostbayerns (Innviertel) erweitert, 1783/84 selbständiges Kronland, 1805–1815 Westteil (Innviertel, Hausruckviertel) an Bayern, 1816 um den Salzachkreis erweitert, dieser 1849 als Salzburg Kronland | |
Herzogtum Salzburg | Salzburg | Deutsche | römisch- katholisch (Lutheraner 16.–18. Jh. exiliert) | 1803 Fürsterzbistum Salzburg säkularisiert, 1803–1806 Kurfürstentum (Sekundogenitur), 1806–1810 Herzogtum, Verlust an Bayern, dann ab 1816 Salzachkreis von Österreich ob der Enns, 1849 Kronland | |
Österreichisches Küstenland (Litorale) | Triest | Italiener, Slowenen, Deutsche | römisch- katholisch | Erwerbungen an der Adria ab 1366, 1849 als Kronland aus Görz-Gradisca, Istrien und Triest aus dem Königreich Illyrien gebildet, 1867 die Teilländer Kronländer und nurmehr gemeinsame Oberlandeshauptmannschaft | (1) |
Land Vorarlberg | Bregenz | Deutsche | römisch- katholisch | Teile Vorderösterreichs, ab 1814/15 Landesteil Tirols, 1861 eigenes Kronland (adminstrativ weiter bei Tirol) |
- (1) Österreich-ungarische Kronländer, Hugo Ströhl um 1890[6], ausgenommen Vorderösterreich 1512[1] und Küstenland um 1860.
Länder der Böhmischen Krone
Die Länder der Böhmischen Krone (tschechisch: Země koruny české) umfassten Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien (alle drei heute Tschechien) sowie bis 1635 zwei dann an Sachsen abgetretene Markgrafschaften und andere Nebenländer. Die Böhmischen Länder waren formal in einer Personalunion verbunden, der König von Böhmen war zugleich Herzog von Schlesien und Markgraf von Mähren. Die anderen Länder waren in Böhmen inkorporiert und Titularansprüche.
An Habsburg kam die Böhmische Krone, vorher beim Haus Jagiełło, nach der Schlacht bei Mohács (1526) gegen die Osmanen, als die Stände Ferdinand I., den Bruder Kaiser Karls V., zum böhmischen König erkoren. 1627 wurde durch Ferdinand II. die Verneuerte Landesordnung erlassen, worin die Böhmische Krone als erblich erklärt wurde. Dadurch wurden die böhmischen Länder zu den habsburgischen Erblanden gezählt, sowohl von den Habsburgern selbst als auch vom böhmischen Adel, und ein langsamer Prozess der Integration mit den österreichischen Erblanden wurde in Gang gesetzt. Ab dem Ausgleich 1867 spricht man von Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder (Cisleithanien). Ab 1848 mehrten sich Abspaltungstendenzen, ein entsprechender Österreichisch-Tschechischer Ausgleich kam aber nie zustande. Wohl hatte es 1905 einen vorbereitenden Mährischen Ausgleich gegeben, nach Eskalation wurde der böhmische Landtag jedoch 1913 aufgelöst. In den Kriegswirren galt ab 1815 offiziell nurmehr der Ausdruck Österreichische Länder für die Krone Österreich und die Krone Böhmen sowie die neuerworbenen Königreiche (Galizien-Lodomerien, Dalmatien).
Land | Hauptstadt | Ethnien | Religion | Anmerkungen | Wappen |
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Königreich Böhmen | Prag, | Tschechen, Deutsche | römisch- katholisch, Hussiten und Täufer (15./16. Jh.), Lutheraner | 895 unter den Přemysliden Herzogtum, 1085 Königreich, seit dem 14. Jhdt. Kurfürstentum des Heiligen Römischen Reiches, seit 1620 mit allen Kronländern Teil der habsburgischen Erblande, 1918 aufgelöst | |
Markgrafschaft Mähren | Brünn | Tschechen, Deutsche | römisch- katholisch, Hussiten und Täufer (15./16. Jh.), Lutheraner | um 907 aus Großmähren entstanden, seit 1031 bei Böhmen | |
Markgrafschaft Oberlausitz | Bautzen | Deutsche, Sorben | Lutheraner, römisch- katholisch | ab dem 12. Jhdt. als Land Budissin erstmals böhmisch, 1329 erneut zu Böhmen, seit dem 15. Jhdt. als Oberlausitz bezeichnet 1635 an das Kurfürstentum Sachsen abgetreten. | |
Herzogtum Schlesien | Breslau, nach 1740 Troppau | Deutsche, Polen | römisch- katholisch, Lutheraner | 1138 polnisches Herzogtum, zerfällt ab 1249 in zahlreiche Teilgebiete, alle bis 1348 zu Böhmen, der größere Teil 1742 bzw. 1763 preußisch, der Rest Österreichisch-Schlesien | |
Grafschaft Glatz | Glatz | Deutsche, Tschechen | römisch- katholisch, Lutheraner | blieb nach dem Pfingstfrieden von Glatz 1137 als Glatzer Distrikt bei Böhmen und wurde 1348 von König Karl IV. unmittelbar der übergeordneten Krone Böhmen eingegliedert; 1459 Grafschaft, 1742/1763 an Preußen | |
Markgrafschaft Niederlausitz | Lübben | Deutsche, Sorben | Lutheraner | Markgrafschaft Lausitz seit dem 10. Jhdt. 1367 zu Böhmen, 1635 an Sachsen abgetreten |
Länder der Ungarischen Krone
Die Länder der Heiligen Ungarischen Stephanskrone (Ungarisch: Szent István Koronájának Országai, Kroatisch:Zemlje krune Svetog Stjepana, Slowakisch: Krajiny Svätoštefanskej koruny) lagen im gegenwärtigen Ungarn, in der Slowakei, Kroatien und im nordwestlichen Teil von Rumänien. Im Gegensatz zu den anderen Teilen der Habsburgermonarchie lagen diese Länder außerhalb des Heiligen Römischen Reichs.
Der ungarische Landtag bestand größtenteils aus magyarischen Adeligen und hatte das Recht, den König zu wählen. Auch ein vereinigter Landtag des Königreichs Slawoniens und des Königreichs Kroatien hatte dieses Recht, unabhängig von der Auswahl Ungarns.
1687, während des Großen Türkischen Kriegs, erklärte der ungarische Landtag die Heilige Ungarische Stephanskrone für erblich. Als Gegenleistung mussten die Habsburger dem ungarischen Adel erhebliche Konzessionen zugestehen: Der Landtag musste regelmäßig einberufen werden, Ungarn durfte sich teilweise selbst regieren und die Adeligen wurden von der Steuerpflicht befreit. Dadurch erhielt Ungarn einen besonderen Rang innerhalb der Habsburgermonarchie, den es bis 1867 zumeist bewahren konnte. 1867 fand der Österreichisch-Ungarische Ausgleich statt, sodass Ungarn 1867–1918 zur vollen inneren Selbstständigkeit gelangte. Seit damals spricht man von Transleithanien.
Weitere Länder
Neben den Gebieten, die die Habsburger nach dem Tod von Ludwig II. erbten, wurden zwischen 1526 und 1804 auch andere Gebiete der Habsburgermonarchie angeschlossen. Einige wurden vom Osmanischen Reich erobert, andere wurden nach dem Aussterben der Spanischen Habsburger erlangt. Galizien kam durch die Polnischen Teilungen an das Haus Österreich. Das Großherzogtum Toskana, das Herzogtum Parma und das Herzogtum Modena wurden zeitweise von Habsburgern (als Sekundogenituren) regiert, bildeten aber keinen Teil ihrer zumeist von Wien aus regierten Monarchie.
Land | Hauptstadt | Ethnien | Religion | Besonderheiten | Wappen |
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Österreichische Niederlande | Brüssel | Flamen, Wallonen | römisch-katholisch, calvinistisch | Erworben im Spanischen Erbfolgekrieg. 1713–1792 Teil der österreichischen Habsburgermonarchie. | |
Herzogtum Mailand | Mailand | Italiener | römisch-katholisch | Erworben im Spanischen Erbfolgekrieg. 1713–1792 Teil der österreichischen Habsburgermonarchie, ebenso 1815–1859 im Königreich Lombardo-Venetien. | |
Venetien | Venedig | Italiener | römisch-katholisch | 1815–1866 Teil des Kaisertums Österreich, mit Mailand zum Lombardo-Venetischen Königreich vereinigt. | |
Königreich Sardinien | Cagliari | Italiener | römisch-katholisch | Erworben im Spanischen Erbfolgekrieg. 1713–1720 Teil der österreichischen Habsburgermonarchie, dann getauscht gegen das Königreich Sizilien. | |
Königreich Sizilien | Neapel | Italiener | römisch-katholisch | Neapel 1713–1735 habsburgisch. Sizilien, im Tausch für das Königreich Sardinien erhalten, 1720–1735. | |
Kleine Walachei | Craiova | Rumänen | rumänisch-orthodox | Erobert vom Osmanischen Reich. 1718–1739 habsburgisch. | |
Nordserbien | Belgrad | Serben, Kroaten, Bosniaken | Serbisch-orthodox, römisch-katholisch, sunnitischer Islam | Erobert vom Osmanischen Reich. 1718–1739 habsburgisch. | |
Militärgrenze | keine | Kroaten, Deutsche, Serben, Ungarn | Serbisch-orthodox, römisch-katholisch, Lutheraner | Grenzzone unter Militärrecht zur Abwehr der Türkengefahr; vorerst von Innerösterreich, nach 1750 von Wien aus verwaltet. 1849 eigenes Kronland als serbische Wojwodina, später in Ungarn bzw. Kroatien-Slawonien integriert. | |
Bosnien und Herzegowina | Sarajevo | Serben, Kroaten, Bosniaken | Serbisch-orthodox, römisch-katholisch, sunnitischer Islam | Teil des Osmanischen Reichs, Anspruch seit 1869, formal 1878 (Berliner Kongress) unter österr.-ungar. Verwaltung, 1908 vollständig annektiert (Bosnische Annexionskrise) | |
Galizien und Lodomerien | Lemberg | Polen, Ruthenen | Römisch-katholisch, Jüdisch | Erworben bei der ersten polnischen Teilung. | |
Bukowina | Czernowitz | Ruthenen, Rumänen, Deutsche | Rumänisch-orthodox, Römisch-katholisch, Jüdisch | 1775 vom osmanischen Vasallen-Fürstentum Moldawien erworben. 1775–1786 unter Militärverwaltung, dann Teil des Königreichs Galizien und Lodomerien. 1849 eigenes Kronland. |
Siehe auch
Literatur
- Richard van Dülmen: Weltgeschichte: Entstehung des frühneuzeitlichen Europa 1550–1648, Band 24, Weltbild Verlag, Augsburg 1998
- Günter Barudio: Weltgeschichte: Das Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung 1648–1779, Band 25, Weltbild Verlag, Augsburg 1998
- Andreas Helmedach: Das Verkehrssystem als Modernisierungsfaktor, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1999
- Peter Baumgart: Ständetum und Staatsbildung in Brandenburg-Preussen, Walter de Gruyter Verlag, Berlin 1980
- Joachim Bahlcke: Regionalismus und Staatsintegration im Widerstreit, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, Freiburg im Bresgau 1993
- Charles W. Ingrao: The Habsburg Monarchy – 1618–1815, Cambridge University Press, 2000
- Peter Krüger und Elisabeth Müller-Luckner: Das europäische Staatensystem im Wandel, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1994
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Privilegium maius. Titelseite, Exemplar Kaiser Maximilians I.
- ↑ Charles W. Ingrao: The Habsburg Monarchy – 1618–1815, S. 2
- ↑ 3,0 3,1 Manfred Scheuch: Österreich – Provinz, Weltreich, Republik. Ein historischer Atlas. Verlag Das Beste, Wien 1994, ISBN 3-87070-588-4, Habsburgs Stammlande, Kriege mit den Eidgenossen, S. 44 f.
- ↑ Scheuch: Österreich. Karte, S. 45.
- ↑ Scheuch: Österreich. Habsburgs Teilungen, S. 50 f.
- ↑ Oesterreichisch-Ungarische Wappenrolle. Die Wappen ihrer k.u.k. Majestäten, die Wappen der durchlauchtigsten Herren Erzherzoge, die Staatswappen von Oesterreich und Ungarn, die Wappen der Kronländer und der ungarischen Comitate, die Flaggen, Fahnen und Cocarden beider Reichshälften, sowie das Wappen des souverainen Fürstenthumes Liechtenstein. Anton Schroll, Wien 1890, 1895 (2. Auflage 1900)
- ↑ Serbische Wojewodschaft u. Temeser Banat (Wojewodschaft S. u. Temeser Banat). In: Heinrich August Pierer: Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit Band 15. Altenburg 1862, S. 883.
Quellenhinweis
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