Hohenlohe (Adelsgeschlecht)

Aus Heraldik-Wiki
(Weitergeleitet von Haus Hohenlohe)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Stammwappen der Hohenlohe

Das Haus Hohenlohe ist ein fränkisches Adelsgeschlecht des Hochadels. Sein Herrschaftsgebiet erstreckte sich über die später nach ihm benannte Hohenloher Ebene zwischen Kocher, Tauber und Jagst. Trotz wiederholter Teilungen im 13. und 15. Jahrhundert sowie Schenkungen an den Deutschen Orden (1219) konnte Hohenlohe ein fast geschlossenes Territorium bilden. Die Herren von Hohenlohe wurden 1450 in den Reichsgrafenstand erhoben, ab der Mitte des 18. Jahrhunderts wurden das Gebiet und seine Herrscher fürstlich.

Geschichte des Hauses Hohenlohe

Familienname

Die Bezeichnung Hohenlohe als Familiennamen verwendete als erster Konrad, einer der drei Söhne des 1153 erstmals erwähnten Konrad von Weikersheim, in der Form Hohenlach oder Holach. Diese Bezeichnung wurde später auch von seinen Brüdern Heinrich und Albert geführt. Der Name leitet sich ab von der heute nicht mehr existierenden Burg Hohlach bei Uffenheim in Mittelfranken, auf die die Herren von Weikersheim ihren Stammsitz verlegt hatten. Die Verlegung des Stammsitzes geschah vermutlich aufgrund der Nähe der Burg Hohlach zu den Handelswegen zwischen Frankfurt, Würzburg und Augsburg. Als Beleg für diese Vermutung dient die Tatsache, dass die Herren von Hohenlohe bis ins 14. Jahrhundert in den mittelfränkischen Gegenden um das Taubertal das Geleitrecht an den dortigen Straßen hielten. Für die Zeit vor Konrad von Hohenlohe und seinem Vater Konrad von Weikersheim gibt es keine gesicherten Nachweise. Es gilt als plausibel, aber nicht wissenschaftlich belegbar, dass die Herren von Weikersheim und damit die späteren Herren von Hohenlohe mit den Edelherren von Pfitzingen bei Mergentheim identisch waren.

Erste Teilung

Schloss Langenburg

Gottfried und Konrad von Hohenlohe waren die beiden einzigen von insgesamt fünf Söhnen von Heinrich, die nicht geistlich geworden waren. Sie standen in der Stauferzeit an der Spitze des Hauses und waren Gefolgsleute von Kaiser Friedrich II., der sie mit der Verleihung von Grafschaften als Lehen für ihre Dienste belohnte. So erhielt Konrad von Hohenlohe im Dezember 1229 die Grafschaft Molise in den Abruzzen als Lehen, musste dieses aber bereits 1230 im Rahmen der Lösung des Kaisers aus dem Kirchenbann durch Papst Gregor IX. wieder zurückgeben. Ab 1230 führten Konrad und Gottfried (sowohl einzeln als auch gemeinsam) den Titel Graf von Romagna.

Ein Familienvertrag aus dem Jahr 1230 regelte unter anderem die Abgrenzung des gemeinschaftlichen Lehensgebiets. Konrad erhielt den östlichen, heute größtenteils in Bayern liegenden Teil mit der Hauptburg Brauneck. Sein Familienzweig starb in männlicher Linie 1390 aus, die Besitzungen gingen dem Haus Hohenlohe verloren. Gottfried erhielt den westlichen Teil mit dem Stammsitz Burg Hohlach. Er erhielt darüber hinaus von Kaiser Friedrich II. als würzburgisches Lehen die Herrschaft über Langenburg, dessen Herren in den Deutschen Orden eingetreten waren und in verwandtschaftlichen Beziehungen zu den Hohenlohe standen. Gottfried wurde zum Erzieher und Berater von König Konrad IV. Dieser überlebte 1250 in Regensburg angeblich ein Mordkomplott, dessen Drahtzieher der Bischof von Regensburg gewesen sein soll. König Konrad übertrug Gottfried als Dank für seine Hilfe regensburgische Lehen. Hierzu zählte auch die Vogtei über das 1037 gegründete Chorherrenstift Öhringen sowie die Orte Neuenstein und Waldenburg. Gottfrieds Sohn, Kraft I. von Hohenlohe, erweiterte sein Herrschaftsgebiet durch zahlreiche Aufkäufe von Besitzungen des niederen Adels, darunter auch die Burg Lichteneck mit dem Ort Ingelfingen. Auch sein Sohn Kraft II. nahm zahlreiche Gebietsvergrößerungen vor, vor allem im Bereich des mittleren Kochers und der Jagst.

Gebietserweiterungen

In der Folge dieser Gebietsvergrößerungen kam es zu einer hohenlohischen Territorialherrschaft, die über die alte Form der adligen Herrschaft durch Grundherrschaft und Gerichtshoheit hinausreichte. Geldeinnahmen standen den Herren von Hohenlohe durch Zölle und Geleitrechte zu, darüber hinaus hielten die Hohenlohe das Münzrecht an der Münze in Öhringen, das Schutzrecht über die Juden und zahlreiche Marktrechte in hohenlohischen Ortschaften. Als Vögte waren die Hohenlohe zuerst in Öhringen und im Kochergau, später für alle Besitzungen, Inhaber der Gerichtshoheit. Auch die Schultheißen unterstanden ihnen. Kaiser Sigismund verlieh 1418 die unumschränkte Gerichtshoheit für das gesamte Territorium an Albrecht von Hohenlohe. Die Hohenlohe konnten nun nur vom Kaiser oder einem kaiserlichen Gericht belangt werden, ihre Untertanen und Diener hingegen nur von einem hohenlohischen Gericht. Somit befanden sich alle wesentlichen Herrschaftsrechte in den Händen der Hohenlohe, so dass nun von einer Landesherrschaft gesprochen werden kann. Die Reichsgrafenwürde hatten die Hohenlohe am Ende des Mittelalters allerdings nicht erlangt, sie waren nur nobilis vir und nicht comes.

Reichsgrafenstand

Graf Philipp von Hohenlohe-Neuenstein (1550–1606)

Am 13. Mai 1450 wurde Kraft V. von Kaiser Friedrich III. in den Reichsgrafenstand erhoben, die damit verbundene Belehnung bezog sich auf die Grafschaften Ziegenhain und Nidda, deren Herrschaften ausgestorben und mit denen die Hohenlohe durch Heirat verwandtschaftliche Beziehungen hatten. Durch die Belehnung kam es zu einem Streit mit Landgraf Ludwig von Hessen, der ebenfalls Ansprüche auf die beiden Grafschaften geltend machte. Erst 45 Jahre später, beim Reichstag zu Worms 1495, konnte der Streit durch den römisch-deutschen König Maximilian I. beigelegt werden. Die Hohenlohe zahlten dem Landgrafen eine Entschädigung und behielten dafür den Grafentitel, der nun auf das Stammland bezogen wurde. Das Jahr 1495 ist somit die Geburtsstunde der Grafschaft Hohenlohe und der Grafen von Hohenlohe.

Reformation

Während der Reformation wurde das Haus Hohenlohe protestantisch, Graf Georg I. soll auf seinem Sterbebett 1551 das Abendmahl nach protestantischem Brauch erhalten haben. Seine Söhne ordneten mit der Kirchenordnung von 1553 die Augsburger Konfession (Confessio Augustana) für alle Pfarrer und Prediger der Grafschaft an. Mit dem Augsburger Religionsfrieden 1556 wurde die Reformation in Hohenlohe vollendet.

Hauptlandteilung

Schloss Weikersheim

Zur Hauptlandteilung des Hauses kam es 1555, als die beiden Halbbrüder Ludwig Casimir und Eberhard sich auf eine Aufteilung des Stammlandes einigten und die beiden Hauptlinien Hohenlohe-Neuenstein und Hohenlohe-Waldenburg entstanden. Beide Linien wurden nach ihrem Stammsitz benannt. Nicht von der Landteilung betroffen war Öhringen, das im gemeinschaftlichen Besitz der beiden Linien blieb. Bis 1806 fanden nun zahlreiche weitere Teilungen der Linien statt. Eine ideelle Verbindung zwischen den Herrschaften blieb jedoch stets erhalten. Dies äußerte sich unter anderem in dem Umstand, dass der Kaiser die Reichslehen dem jeweiligen Senior der regierenden Grafen verlieh.

Vom Dreißigjährigen Krieg blieben die Gebiete der Hohenlohe zuerst weitgehend verschont, später wurde jedoch aufgrund der Parteinahme des Grafen von Hohenlohe-Weikersheim für König Gustav II. Adolf von Schweden die Herrschaft Weikersheim eingezogen.

Erst nach dem Westfälischen Frieden 1648 wurde das Haus wieder in seine alten Rechte eingesetzt und erhielt die eingezogenen Herrschaften, die zwischenzeitlich dem Deutschen Orden als Lehen übertragen worden waren, in vollem Umfang zurück. Der Westfälische Friede bestätigte den Reichsständen – und damit auch den Hohenlohe – ihre alten Rechte und die hohe Landesobrigkeit, so dass diese nun wie souveräne Herrscher regieren konnten.

Entzweiung der beiden Hauptlinien

Zu einer Entzweiung der beiden Hauptlinien kam es im Oktober 1667, als die beiden Söhne von Georg Friedrich II. von Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, die Grafen Christian (Stammvater der Linie Bartenstein) und Ludwig Gustav (Stammvater der Linie Schillingsfürst) zur römisch-katholischen Kirche zurückkehrten. Mit dem Aussterben der Linie Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg 1679 und Hohenlohe-Waldenburg-Pfedelbach 1728 fiel der gesamte Besitz der Hauptlinie Waldenburg nun an die katholischen Grafen.

Reichsfürstenstand

Schloss Neuenstein

Auch die Bemühungen um die Erhebung in die Reichsfürstenstände trugen zur Entzweiung der beiden Linien bei. Am 21. Mai 1744 erhob Kaiser Karl VII. Reichsgraf Philipp Ernst von Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst und Reichsgraf Karl Philipp von Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein für ihre Personen und Nachkommen zu Reichsfürsten. Ihre Landesteile wurde erst am 14. August 1757 durch Kaiser Franz I. zum Reichsfürstentum erhoben. Durch die Erhebung der Waldenburger Linie zu Fürsten kam es zum Streit um den Vorrang im Gesamthaus. Erst am 7. Januar 1764 wurde auch die ältere Neuensteiner Linie für ihre Personen und Länder durch Kaiser Franz in den Reichsfürstenstand erhoben. Die Konflikte um den Vorrang im Gesamthaus dauerten dennoch an. Erst im Rahmen der Öhringer Konvention vom 12. Juni 1782, mit der Ludwig Friedrich Karl Fürst zu Hohenlohe-Neuenstein den Anteil der waldenburgischen Hauptlinie an Öhringen erwarb und nun alleiniger Herrscher in der Residenzstadt wurde, einigten sich die Fürsten darauf, dass die Rangfolge im Gesamthaus durch das Alter des regierenden Fürsten bestimmt werden sollte.

Mediatisierung

Mit der Rheinbundakte wurden 1806 die Fürstentümer von Württemberg mediatisiert, die Exklave Schillingsfürst fiel an Bayern.

Hohenlohe-Zentralarchiv

Das Hohenlohe-Zentralarchiv im Schloss Neuenstein befindet sich im gemeinsamen Besitz der sechs hohenlohischen Linien und ist zuständig für alle ehemaligen und noch tätigen Verwaltungen des Hauses Hohenlohe sowie für die Nachlässe der Familienangehörigen.[1]

Wappen

Wappen nach dem Scheibler'schen Wappenbuch

Das hohenlohische Wappen taucht erstmals Anfang des 13. Jahrhunderts auf: zwei schreitende schwarze Leoparden mit niedergeschlagenen Schweifen. Sie sind erstmals auf einem Siegel an der ältesten hohenlohischen Urkunde aus dem Jahr 1207 zu sehen. Diese Urkunde bezeugte die Schenkung der Kirche in Mergentheim an den Johanniterorden durch Albert von Hohenlohe, der durch seine Teilnahme am Kreuzzug mit Kaiser Friedrich I. Barbarossa in Kontakt mit diesem Orden gekommen war.

Das Stammwappen der Hohenloher zeigt in Silber zwei übereinanderstehende, rechtsschreitende schwarze Leoparden mit niedergeschlagenen Schweifen; auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ursprünglich 2 silberne Büffelhörner, die außen mit je 5 goldenen Lindenzweigen bestückt sind, später ein silberner Phönix mit roten Schwungfedern an den Flügeln.

Der Wappenspruch derer zu Hohenlohe lautet ex flammis orior. (Deutsch: Aus Flammen erhebe ich mich.)

Der Wappenspruch geht zurück auf Fürst Philipp Ernst zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, den Erbauer des Schlosses Schillingsfürst, der 1754 den Hausorden Von der goldenen Flamme gründete, um den Glanz des gesamten Hauses Hohenlohe noch zu heben. Sein Sohn, Fürst Karl Albrecht I. zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, erneuerte den Orden 1775 unter der Bezeichnung Haus- und Ritterorden vom Phoenix mit dem Wahlspruch ex flammis orior.

Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Hilf bitte dem Heraldik-Wiki, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

Der Phönixorden wurde nur an Personen von altem Adel verliehen, von 1793 bis 1818 an insgesamt 59 Adelige. Bekanntester Träger des Hohenloher Phönixordens war König Ludwig XVIII. von Frankreich.

Herren, Grafen und Fürsten von Hohenlohe

Ursprüngliche Linie

  • Herren von Hohenlohe
  • 1192–1209 Heinrich von Hohenlohe (Erbteilung in Hohenlohe und Hohenlohe-Brauneck)
    • Herren von Hohenlohe
    • 1209–1266? Gottfried von Hohenlohe (Erbteilung in Hohenlohe-Weikersheim und Hohenlohe-Uffenheim)
      • Hohenlohe-Weikersheim
      • 1266–1313 Kraft I. von Hohenlohe
      • 1313–1344 Kraft II. von Hohenlohe
      • 1344–1371 Kraft III. von Hohenlohe
      • 1371–1429 Albrecht I. von Hohenlohe
      • 1429–1472 Kraft V. von Hohenlohe (wurde am 14. Mai 1450 von Kaiser Friedrich III. zum Reichsgrafen erhoben)
      • 1429–1472 Graf Kraft V. von Hohenlohe
      • 1472–1503 Graf Kraft VI. von Hohenlohe
      • 1503–1551 Graf Georg von Hohenlohe (Hauptlandesteilung durch seine Söhne in die Neuensteiner Linie und in die Waldenburger Linie
      • Hohenlohe-Uffenheim
      • 1266–1271 Albrecht I. von Hohenlohe
      • 1271–1290 Godfried I. von Hohenlohe-Uffenheim
      • 1290–1314 Albrecht II. von Hohenlohe
      • 1314–1359 Ludwig von Hohenlohe
      • 1359–1387 Godfried II. von Hohenlohe
      • 1387–1412 Johann von Hohenlohe (Hohenlohe-Uffenheim erlischt)
    • Herren von Hohenlohe-Brauneck
    • 1209–1249 Konrad I. von Hohenlohe, Graf von Molise und der Romagne (Erbteilung in Hohenlohe-Haltenbergstetten und Hohenlohe-Brauneck)
      • Herren von Hohenlohe-Haltenbergstetten
      • 1249–1268: Heinrich von Brauneck-Neuhaus
      • 1268–1300: Gebhard von Brauneck in Haltenbergstetten
      • 1300–1332: Ulrich von Brauneck in Haltenbergstetten
      • 1332–1347: Ulrich II. von Brauneck in Haltenbergstetten
      • 1347–1367: Ulrich III. von Brauneck in Haltenbergstetten
      • 1367–1381: Ulrich IV. von Brauneck in Haltenbergstetten (Hohenlohe-Haltenbergstetten erlischt)
      • Herren von Brauneck
      • 1249–1273 Godfried I. von Hohenlohe (evtl. identisch mit Godfried II.)
      • 1273–1306 Godfried II. von Brauneck in Brauneck und den Büdinger Gütern († 1312)
      • 1306–1354 Godfried III. von Brauneck in Brauneck
      • 1354–1368 Godfried IV. von Brauneck in Brauneck
      • 1368–1390 Konrad IV. von Brauneck in Creglingen (Brauneck erlischt)

Neuensteiner Linie

Waldenburger Linie

  • Grafen von Hohenlohe-Waldenburg
  • 1551–1570 Graf Eberhard von Hohenlohe in Waldenburg
  • 1570–1600 Graf Georg Friedrich I. von Hohenlohe-Waldenburg
  • 1600–1635 Graf Georg Friedrich II. von Hohenlohe-Waldenburg
    • 1615: Erbteilung in Hohenlohe-Waldenburg und Hohenlohe-Pfedelbach)
    • Grafen von Hohenlohe-Pfedelbach
    • 1600–1650 Graf Ludwig Eberhard von Hohenlohe-Pfedelbach (* 19. Januar 1590; † 1650)
    • 1650–1681 Graf Friedrich Kraft von Hohenlohe-Pfedelbach (* 27. November 1623; † 7. April 1681)
    • 1681–1685 Hiskias Graf von Hohenlohe-Pfedelbach (* 8. September 1631; † 6. Februar 1685)
    • 1685–1728 Graf Ludwig Gottfried von Hohenlohe-Pfedelbach (* 6. Dezember 1668; † 18. September 1728) (Hohenlohe-Pfedelbach erlischt und Hohenlohe-Bartenstein)
    • Grafen zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
    • 1635–1697 Graf Ludwig Gustav zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
    • 1688 Erbteilung in Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein und Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
        • Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
        • 1697–1759 Graf Philipp Ernst zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, am 21. Mai 1744 zum Fürsten zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst ernannt
        • 1744–1759 Fürst Philipp Ernst zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
        • 1759–1793 Fürst Karl Albrecht I. zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
        • 1793–1796 Fürst Karl Albrecht II. zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst (* 1742; † 1796)
        • 1796–1839 Fürst Karl Albrecht III. zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst (zurückgetreten 1839, † 1843)
        • 1839–1884 Fürst Friedrich Karl I. Joseph zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
        • 1884–1886 Fürst Nikolaus zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
        • 1886–1918 Fürst Friedrich Karl II. zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
        • Chefs des Hauses Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
        • 1918–1924 Friedrich Karl Fürst zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
        • 1924–1982 Friedrich Karl Prinz zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
        • 1982– Friedrich Karl Prinz zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst
        • Grafen und Fürsten zu Hohenlohe-Bartenstein (bis 1844)
        • 1688–1729 Graf Philipp Karl zu Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein, Reichskammerrichter in Wetzlar, wurde durch Losentscheid Herr der neu geschaffenen Grafschaft Bartenstein
        • 1729–1763 Graf Karl Philipp zu Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein (am 21. Mai 1744 für seine Verdienste für den Kaiser zum Fürsten erhoben), Reichskammerrichter in Wetzlar
        • 1763–1798 Fürst Ludwig Leopold zu Hohenlohe-Bartenstein († 1799, 1798 nach dem Tode seiner Frau zurückgetreten, danach Erbteilung in Hohenlohe-Bartenstein und Hohenlohe-Jagstberg)

Herzöge von Ratibor

Weitere Namensträger

Literatur

  • Hans Konrad Schenk: Hohenlohe – vom Reichsfürstentum zur Standesherrschaft. Swiridoff-Verlag, Künzelsau 2006, ISBN 3-89929-080-1
  • Johann Brandmüller: Historisches und geographisches Lexikon. Band II. 1726
  • Pfedelbach 1037–1987. Aus Geschichte und Gegenwart. Hrsg. von der Gemeinde Pfedelbach. Thorbecke, Sigmaringen 1987, ISBN 3-921429-30-7, ISBN 3-7995-7630-4 (Forschungen aus Württembergisch-Franken. 30)
  • Günter Tiggesbäumker: Viktor I. Herzog von Ratibor und Fürst von Corvey, Prinz zu Hohenlohe-Schillingsfürst (1818-1893). In: Westfälische Zeitschrift, 144, 1994. S. 266-280.
  • Günter Tiggesbäumker: Von Franken nach Westfalen und Schlesien. Der Erbprinz von Hohenlohe-Schillingsfürst wird erster Herzog von Ratibor und Fürst von Corvey. In: Frankenland 3/2003. S. 207-212.
  • Günter Tiggesbäumker: Von Schillingsfürst nach Corvey und Höxter. Zur Geschichte der Herzoglichen Familie Ratibor und Corvey. In: Die Warte, Nr. 136, 2007. S. 13-18.
  • Günter Tiggesbäumker: Die Familie Hohenlohe-Schillingsfürst in Höxter und Corvey. Zur Geschichte des Herzoglichen Hauses Ratibor und Corvey. In: Frankenland 60 (1) 2008. S. 26-34.
  • Günter Tiggesbäumker: Das Herzogliche Haus Ratibor und Corvey. 5. völlig neu überarbeitete und erweiterte Auflage. Werl 2008 (Deutsche Fürstenhäuser. 5).

Einzelnachweise

Weblinks

Commons: Hohenlohe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


Muster-Wappenschild-Info.png

Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Hohenlohe_(Adelsgeschlecht)“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 13. August 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.