Kaiserrecht
Das Kaiserrecht war im Mittelalter die Bezeichnung für die deutschen Reichsgesetze und auch für das römische Recht des Heiligen Römischen Reiches.
Die deutschen Kaiser betrachteten die römischen Imperatoren als ihre Vorfahren in der Weltherrschaft (vgl. auch Translatio imperii).
Auch der so genannte Schwabenspiegel, ein Rechtsbuch aus der Zeit um 1275, ist als Kaiserrecht bezeichnet worden. Im Gegensatz zu diesem nannte sich ein kleineres Rechtsbuch eines unbekannten Verfassers aus dem 14. Jahrhundert das "kleine oder lüttike Kaiserrecht".
Quellenhinweis
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