Wappen der Stadt Krefeld
Stadt Krefeld Nordrhein-Westfalen | |
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![]() Wappen der Stadt Krefeld seit 1950, nach einem Entwurf des Heraldikers Wolfgang Pagenstecher ![]() | |
Blasonierung | |
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Stadtfarben | |
schwarz-gold | |
Basisdaten | |
Einführung: | 1950 |
Rechtsgrundlage: | Beschluss des Stadtrates und Zustimmung des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen![]() |
Belege: | Ministerialerlass vom 3. Juli 1950 |
Das Wappen der Stadt Krefeld wurde 1950 genehmigt und blickt auf eine sehr bewegte Geschichte zurück.
In Deutschland haben die Städte Lübeck (1369) und Köln (1392) früh ein Wappen geführt. Meist entwickelte sich das Stadtwappen aus dem Stadt- oder dem Schöffensiegel. Als Symbol wählten viele rheinische Städte das Bild des Patrons der Kirche des Ortes. Andere übernahmen Attribute des Orts- oder Landesheiligen, so Uerdingen die Schlüssel des heiligen Petrus
, des Schutzheiligen der ältesten Uerdinger Kirche und des Kurfürstentums Köln
. Ursprung des Uerdinger Wappens ist sein großes Stadtsiegel von 1314.
Krefeld besaß jahrhundertelang kein offizielles Wappen, obwohl schon ein Schöffensiegel von 1463 den heiligen Dionysius zeigt, den Bischofsstab in der Rechten, die Mitra in der Linken und zu seinen Füßen das Wappen des Landesherrn von Krefeld, des Grafen von Moers
und Saarwerden
. Von einem eigentlichen Stadtwappen kann man erst seit dem 9. Dezember 1854 sprechen, als der preußische König Friedrich Wilhelm IV.
dem Oberbürgermeister Ondereyck das Recht zum Tragen einer goldenen Amtskette
mit dem Bilde des Stadtpatrons verlieh. Das Wappenbild lehnte sich eng an das Schöffensiegel von 1463 an.
Diese Darstellung des Wappens ist bis 1931 maßgebend geblieben. Gemäß einem Vertrag vom 25. April 1930 wurden die Wappen von Krefeld und Uerdingen vereinigt. Das neue, von Professor Hupp geschaffene Wappen zeigte in der oberen Hälfte des Schildes den heiligen Dionysius, wachsend, mit dem Krummstab in der Rechten und dem abgeschlagenen Haupt in der Linken, in der unteren Hälfte das Uerdinger Wappen mit den beiden Schlüsseln. Das Moerser Landeswappen stand, historisch falsch, als Herzschild in der Mitte.
Am 22. Januar 1938 verlieh der Oberpräsident der Rheinprovinz der Stadt Krefeld-Uerdingen, die einen Entwurf von Professor Richard Schwarzkopf
vorgelegt hatte, ein neues Wappen, das „im gespaltenen Schild vorne in Gold den Moerser Balken, hinten das Uerdinger Wappen in den Farben blau-rot mit den beiden einander abgekehrten goldenen Schlüsseln“ zeigte. Die nationalsozialistische Stadtführung brach also mit der Tradition des Dionysiussymbols und fiel in den Fehler zurück, das Wappen der Grafschaft Moers als Krefelder Stadtwappen zu übernehmen.
Das mit Ministerialerlass vom 3. Juli 1950 genehmigte Stadtwappen wurde von dem Heraldiker Wolfgang Pagenstecher entworfen. Der gespaltene Schild zeigt vorn in Silber den heiligen Dionysius
mit Heiligenschein und rotem Ornat
, den Bischofsstab in der Rechten, das abgeschlagene Haupt in der Linken, zu seinen Füßen ein goldenes Schildchen mit schwarzem Balken, hinten in blau über rot geteiltem Felde zwei abgewendete goldene Schlüssel, begleitet von silbernen Schilden mit schwarzen Balkenkreuzen.
Der abgeschlagene Kopf des heiligen Dionysius, der im dritten Jahrhundert erster Bischof des Bistums Paris
und später fränkischer Nationalheiliger
wurde, deutet seinen Märtyrertod an. Das Moerser Landeswappen zu seinen Füßen erinnert an die frühere Zugehörigkeit von Stadt und Herrlichkeit Krefeld zur Grafschaft Moers. Die kurkölnischen Schilde im Uerdinger Wappen weisen auf die Landesherrschaft des Kurfürsten von Köln über die Stadt Uerdingen hin und versinnbildlichen zugleich die Zugehörigkeit einiger Teile des alten Amtes Linn-Uerdingen zum heutigen Stadtgebiet.
Aktuelles Wappen der Stadt Krefeld in moderner Form, nach einem Entwurf des Grafikers Theo Windges
Weblinks

Siehe unter
Quellen
- Stadt Krefeld, Büro des Oberbürgermeisters, Referat Rat und Repräsentation (Verfasser Dr. Guido Rotthoff und Ernst Köppen)
- § 2 der Hauptsatzung der Stadt Krefeld vom 5. März 2012, abgedruckt im Krefelder Amtsblatt 67. Jahrgang Nr. 11 vom 15. März 2012
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