Adelswappen

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Adelswappen (engl.: noble coats of arms) ist allgemein

  • ein (veralteter, umgangssprachlicher) Scheinbegriff, der ausgehend von der Ständeordnung mit der irrigen Aussage verbunden ist, daß das Führen eines Wappens ein Privileg oder eine Besonderheit nur für den Personenkreis des 2. Standes („Adel“) sei, was nach dem aktuellen Stand der Wissenschaften nie der Fall war.

Adelswappen ist in einem spezielleren Sinn

  • ein HistorizismusW-Logo.png für Familienwappen, welche Familien/Personen mit „adliger Abstammung“ führen oder geführt haben und welche in der Vergangenheit teilweise einen anderen rechtlichen Schutz als Familienwappen von Nicht-Adligen besaßen (zum Beispiel im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794). Nach der der Gleichstellung von Wappen unterschiedlicher gesellschaftlicher Stände/Schichten/Klassen im 20. Jahrhundert findet sich der Ausdruck nicht mehr in den aktuellen Wörterbüchern oder Lexika. Er wird gewöhnlich, wenn überhaupt, nur noch von Fachleuten (beispielsweise Heraldikern) oder einer verschwindenden Minderheit in einem historizierenden Sinn verwendet.
  • ein Wappen, wenn es in einer eigentümlichen Darstellungsweise erscheint (zum Beispiel mit Bügelhelm/Spangenhelm, Rangkrone oder ähnlichem), die einen „adligen oder ritterbürtigen“ Stand, Rang oder ähnliches des Wappenführenden ausdrücken soll. In der Summe eignet sich diese Darstellungsweise nur begrenzt oder gar nicht als Unterscheidungsmerkmal. Sie ist weder formal-allgemeingültig noch wohldefiniert ist und wurde mangels Kontrolle immer auch von nicht-adligen Wappenführenden bei der Wappendarstellung genutzt, so wie umgedreht zu allen Zeiten adlige Wappenführende auch konventionelle Darstellungsweisen von Wappen verwendeten, wie sie bei nicht-adligen Familien, Städten, Ländern etc. im Gebrauch waren und sind.

Begriffsgeschichte

In der Früh- und Blütezeit des Wappenwesens (11. bis 15. Jahrhundert) ist der Ausdruck „Adelswappen“, der sich aus den Morphemen „Adel-“ und „Wappen“ zusammensetzt, unbekannt. Unterscheidungen zwischen „Wappen für Adlige“ und „Wappen für Nichtadlige“ waren in diesem Zeitraum überflüssig und bedeutungslos[1].

„Die (..) adligen Geschlechterwappen sind zunächst einfach und unterscheiden sich im äußeren Bild als Vollwappen, Schild mit Helm, Helmzier und Helmdecken, in den ersten Jahrhunderten nicht von denen der übrigen Stände. Auch die, durch einen Adelsbrief verliehenen nicht. Rang- und Würdezeichen sind noch unbekannt.“

Walter Leonhard (2003)[2]

Erst seit dem 16. Jahrhundert findet der Begriff „Adelswappen“ vereinzelt in der Bedeutung „edles Wappen“ Eingang in wenige Werke der Literatur. Er grenzt bei diesem frühen Auftreten keineswegs „Wappen von Adligen“ gegen „Wappen von Nicht-Adligen“ ab, sondern „edle Wappen“ gegen „nicht-edle Wappen“ oder gegen „weniger-edle Wappen“. Der Ausdruck „Adelswappen“ (das „edle Wappen einer Person“) verweist in diesem Zusammenhang hauptsächlich auf die „Tugend“, die „edle/adlige Gesinnung“ oder auf die „hochherzigen Taten“ des Wappenführenden (der zum Beispiel ein außergewöhnlicher christlicher Märtyrer oder König, ein Heiliger, eine Gestalt aus der Bibel oder ähnliches ist). Von der Kanzleiheraldik beziehungsweise der kaiserlichen Reichshofkanzlei und den Hofpfalzgrafen wurde der Ausdruck ursprünglich nicht verwendet, obwohl diese ab dem 15./16. Jahrhundert bis zum Ende des alten Reiches (1806) fakultative Unterscheidungen in der Darstellungsweise zwischen den Wappen von Adelsgeschlechtern und den Wappen von anderen Geschlechtern erwirkten und pflegten (zum Beispiel mit Hilfe von Helmformen o. ä.).

Im Schlepptau der folgenreichen Ereignisse der neuzeitlichen europäischen Geschichte -- den beiden Revolutionen von 1789 und 1830, dem Niedergang feudalabsolutistischer Ständestaaten, der industriellen RevolutionW-Logo.png, der RestaurationW-Logo.png und der ReaktionsäraW-Logo.png nach dem Ende der bürgerlichen Revolution von 1848/49 -- begann sich der Terminus „Adelswappen“ in einer reaktionären Bedeutung zum Gegensatzpaar „Adelswappen-Bürgerwappen“ herauszubilden. In den vergleichsweise wenigen Jahrzehnten bis zum Adelsaufhebungsgesetz vom 3. April 1919 gebrauchte das „abgelebte alte Regime, das noch in der heiligen römischen Reichsvergangenheit“ wurzelte (Heinrich Heine), den „höfischen“ Ausdruck rückwärtsgewendet und unzeitgemäß. Im Standesdünkel und Standesethos einer relativ geschlossenen Gesellschaftsschicht beförderte man die wissenschaftlich nicht haltbare Beurteilung, daß es seit Beginn des Wappenwesens qualitative Unterschiede zwischen adligen und nicht-adligen Wappen gegeben hätte. Die irreführende Einordnung von damals, die Wappen gesellschaftlich beziehungsweise standesideologisch voneinander abgrenzte und manierierte Unterschiede in der Darstellungsweise errichtete, klingt heute noch nach, wenn der Ausdruck „Adelswappen“ verwendet wird (zum Beispiel wenn bei der Registrierung eines Wappens durch einen heraldischen Verein bestimmte Merkmale [Bügelhelm, Rangkronen etc.] nur dann einem Wappen zugebilligt werden, wenn die betreffende Familie eine „adlige Abstammung“ nachweist oder belegt, daß sie vor 1806 diese Merkmale im Wappen bereits führte).

Der Ausdruck „Adelswappen“ ist seit dem 20./21. Jahrhundert ein Historizismus. Der Begriff findet sich nicht als Schlagwort in den aktuellen Wörterbüchern oder Lexika und wird gewöhnlich nur von Fachleuten (z. B. Heraldikern) oder einer verschwindenden Minderheit verwendet. Angehörige des Adels sind im staatsrechtlichen Sinne heute „Staatsbürger“ und auf kommunaler Ebene immer auch „Bürger“ einer Stadt, Gemeinde etc., selbst wo sie spezielle Adelsprivilegien nicht verloren haben. Das geführte Wappen für einen Angehörigen des Adels („Adelswappen“) ist damit nolens, volens ohne Unterschied immer auch sein „Bürgerwappen“, unabhängig davon, mit welchen Merkmalen (z. B. Stechhelm oder Bügelhelm) es erscheint.

Adelswappen als Scheinbegriff

Der Ausdruck „Adelswappen“ ist in der Bedeutung „Wappenführung als Privileg des 2. Standes/Adels“ ein Scheinbegriff. Eine auf bestimmte gesellschaftliche Stände, Klassen, Schichten beziehungsweise auf den „Adel“ eingeschränkte „Wappenfähigkeit“ hat zu keiner Zeit gegeben; Wappenstiftung, Wappenannahme, Wappenführung etc. sind Kulturphänomene, von denen seit Beginn des Wappenwesen Nicht-Adlige nicht ausgeschlossen sind. Historisch belegbar ist nur, daß in einer zunehmend dreigeteilten Gesellschaft zwischen dem 9. und 11. Jahrhundert in oratores, laboratore und bellatores die Letztgenannten beziehungsweise die kriegerisch/ritterlichen Waffenträger einen wichtigen und teilweise initiierenden Anteil daran hatten, daß Wappen sukzessive zu beständigen Kennzeichen von Familien, Geschlechtern, Personen etc. wurden.

Siehe auch

Weblinks

Show-handle-HW.png Bernhard Peter: Wappenarten und Wappengattungen Show-handle-HW.png Bernhard Peter: Rund um die Wappenführung: Wappenannahme und Wappenstiftung

Einzelnachweise

  1. Vgl. Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 25.
  2. Leonhard, Walter: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung, Bechtermünz-Verlag 2003. ISBN 3-8289-0768-7. S. 28.