Georg Friedrich I. (Brandenburg-Ansbach-Kulmbach)

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Markgraf Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach
Markgraf Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach, Kupferstich, 1682
Elisabeth von Brandenburg-Küstrin, erste Frau Georg Friedrichs I.
Prinzessin Sophie von Braunschweig-Lüneburg, zweite Frau Georg Friedrichs I.
Hochgrab Georg Friedrichs I. im Kloster Heilsbronn

Georg Friedrich I., der Ältere (* 5. April 1539 in Ansbach; † 25. April 1603 ebenda) war von 1543 bis 1603 Markgraf des Fürstentums Brandenburg-Ansbach und Herzog von Jägerndorf, von 1557 bis 1603 Markgraf des Fürstentums Brandenburg-Kulmbach und von 1577 bis 1603 Administrator des Herzogtums Preußen.

Leben

Herkunft und Familie

Georg Friedrich war der einzige Sohn des Ansbacher Markgrafen Georg von Ansbach und seiner dritten Frau Aemilia von Sachsen (1516–1591), Tochter Heinrichs des Frommen.

1558 heiratete Georg Friedrich in erster Ehe Elisabeth von Brandenburg-Küstrin (1540–1578), die 1578 auf einer Fahrt nach Ostpreußen starb. Ein Jahr später vermählte er sich mit Sophie von Braunschweig-Lüneburg (1563–1639), Tochter Wilhelms von Braunschweig-Lüneburg.

Übernahme eines umfangreichen Erbes

Nach dem frühen Tod des Vaters im Jahre 1543 übernahm die Mutter die Erziehung des fünfjährigen Georg Friedrich. Sein Onkel Albrecht Alcibiades verwaltete seine Besitzungen vormundschaftlich.

Selbst in Bedrängnis und auf der Flucht, zog König Ferdinand I. die Besitzungen Albrechts ein. 1556 konnte Georg Friedrich neben dem Fürstentum Ansbach auch sein Erbe in den schlesischen Besitzungen Jägerndorf, Beuthen und Oderberg antreten. Oppeln und Ratibor waren durch die Intervention Ferdinands I. für die Hohenzollern verloren und verhinderten nachhaltig die Bildung eines größeren geschlossenen Besitzes.

Nach dem Tode von Albrecht Alcibiades erbte Georg Friedrich 1557 auch das Markgraftum Kulmbach.

Als der preußische Herzog Albrecht Friedrich zunehmend in Depressionen verfiel, übernahm Georg Friedrich 1577 als dessen nächster Verwandter die Munt (Vormundschaft), obwohl die preußischen Stände dagegen protestierten. 1578 wurde er vom polnischen König Stephan Báthory, dem Lehnsherrn Preußens, mit dem Herzogtum belehnt.

Verwaltungsgeschick

Offenbar bewies Georg Friedrich ein außergewöhnliches Talent für Verwaltungsorganisation und für die Hebung und Ordnung des Finanzwesens. In seiner Heimat Franken hat er die Verwaltung grundlegend umgestaltet. So konnte er das nach dem Bundesständischen Krieg verwüstete Kulmbacher Land zu neuer Blüte führen und das Militärwesen und die Finanzen grundlegend verbessern. Der Protestantischen Kirche des Landes gab er eine Konsistorialverfassung.

Preußen führte er nach ähnlichem Muster und konnte, gestützt auf ein gutes Einvernehmen mit Stephan Báthory, die Herrschaft über das Land wieder befestigen und Recht und Ordnung verbessern. Zahlreiche fränkische Beamte wurden nach Preußen geschickt, die Verwaltung, Finanzwesen und Steuern nach fränkischem Vorbild umgestalteten.

Politik im Herzogtum Jägerndorf

Da sich Georg Friedrich später vor allem in Ansbach aufhielt, ließ er Jägerndorf durch eine von ihm bestimmte „Jägerndorfsche Regierung“ verwalten. Ein konfliktträchtiges Thema, welches sich über Jahrzehnte hinstreckte, war in der Rechtsprechung begründet. Auf der einen Seite waren die Stände, insbesondere der Landadel, der seine Ansprüche gegenüber Bauern und Bürger mit dem mährischen Landrecht in böhmischer Sprache behauptete. Auf der anderen Seite stand das sächsische bzw. kaiserliche Recht in deutscher Sprache, welches in den Streitfragen im Sinne des Markgrafen den Landadel eher beschränkte. Es gelang Georg Friedrich faktisch über 15 Jahre lang durch die Nichtbesetzung der Stelle des Landrichters das mährische Landrecht auszuschalten. 1561 ließ er drei Gutachten über das Landrecht anfertigen, die seine Haltung untermauerten. Der benachbarte Herzog Georg von Liegnitz-Brieg wurde vom Markgrafen mit der Umsetzung beauftragt. Im Zuge des weiteren Konfliktes wurde auch demonstrativ die böhmische und deutsche Sprache mündlich wie schriftlich verwendet, um das eigene Rechtsverständnis zu behaupten. Vor allem die Stadt Leobschütz versuchte aus diesem Konflikt Sonderregelungen für sich abzuleiten. Schließlich setzte sich der Kaiser Maximillian II., aus dem Feldlager bei Raab am 5. Oktober 1566, als Schlichter ein und sorgte für die Wiederaufnahme der Rechtsprechung nach mährischer Tradition. Vorschriften die Amtssprache betreffend wurden gelockert. Durch eine spätere Nachbesserung durch Georg Friedrich wurden soziale Missstände beseitigt, was wiederum die Rechte des Landadels beschnitt. Explizit ging es um Erbteile, die der Landadel gegenüber seinen Untergebenen an sich ziehen konnte und um die Verteilung von Prozesskosten.

Die Zeit Georg Friedrichs als Herzog der schlesischen Besitzungen kann als finanziell solide, friedlich und im Gegensatz zu benachbarten Regionen auch frei von größeren religiösen Konflikten beschrieben werden.

Vermächtnis

Als Georg Friedrich I. im Jahre 1603 ohne männliche Nachkommen starb, erlosch mit ihm der Ansbach-Jägerndorfer Zweig der Linie der fränkischen Hohenzollern. Die Nachfolge in seinen Fürstentümern hatte er bereits 1598 im Geraer Hausvertrag geregelt.

Georg Friedrich wurde im Kloster Heilsbronn, der Grablege der fränkischen Hohenzollern, bestattet.

Die von ihm gegründete Schola Culmbachiana in Kulmbach wurde später nach ihm Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium benannt, die Staatliche Realschule in Heilsbronn trägt den Namen Markgraf-Georg-Friedrich-Realschule.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise


Weblinks

Commons: Georg Friedrich I. – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


Vorgänger Amt Nachfolger
Georg Markgraf von Brandenburg-Ansbach
1543–1603
Joachim Ernst
Herzog von Jägerndorf
1543–1603
Joachim Friedrich
Albrecht Alcibiades Markgraf von Brandenburg-Kulmbach
1557–1603
Christian
Albrecht Friedrich Administrator des Herzogtums Preußen
1577–1603
Joachim Friedrich


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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Georg_Friedrich_I._(Brandenburg-Ansbach-Kulmbach)“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 25. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.