Regeln der Figuren

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Die Figuren oder Bilder eines Wappens sind entweder Heroldsbilder oder gemeine Figuren, und diese wiederum natürliche und künstliche.

Die Herolds-Figuren

Die Herolds-Figuren haben ihr bestimmtes Maß. Sie berühren den Rand des Schildes und haben ihren festen Platz wo sie stehen müssen.

die Einfachen

  • Ein Pfahl, Balken, Querbalken, sowohl als Schrägbalken, rechte oder linke Seite, Schildhaupt, und Schildfuß, Schräghaupt und Schrägfuß, Spitze, nehmen jedes Drittel des Schildes ein. Von der Spitze könnte man jedoch wohl behaupten, dass sie den halben Schild einnehme, da sie aus beiden Unterwinkeln bis in die Mitte des oberen Schildrand läuft. Sie ist ordentlicher weise in die Höhe gerichtet.
    • Sind mehrere Pfähle, Balken, Schrägbalken von zwei Tinkturen neben oder über einander in einem Felde, so bestimmt die gleiche oder ungleiche Anzahl derselben, ob es eine bloße Sektion oder ein Wappenbild sei. Man nehme vier rote und vier silberne Abteilungen an, so wäre der Schild von rot und Silber achtmal geteilt, hingegen, wenn er von Silber vier, und von rot fünf Mal quer geteilt ist, so sind es vier silberne Balken im roten Felde, und die wenige Zahl bestimmt alsdenn die Figur.
    • Wenn mehrere Pfähle, Balken, Schrägbalken ec. in einem Felde, so kann jeder derselben das gewöhnliche Maß nicht haben, sondern wird verhältnisweise kleiner. Man sieht z. B. leicht ein, dass drei Balken nur 3/7 des Schildes einnehmen dürfen, und die übrigen 4/7 zum Felde dienen.
  • Eine ledige Vierung nimmt den vierten Teil des Schildes, oder deutlicher zu reden, einen von vier Plätzen eines gevierteten Schildes ein, und steht gewöhnlich im rechten Oberwinkel.
  • Ein Ständer oder Schooß nimmt den achten Teil des Schildes ein, und steht ordentlich im rechten Obereck.

Zusammengesetzte, die eigene Namen führen

  • Sowohl der Pfahl als Querbalken des gemeinen, und die Schrägbalken des Andreaskreuz nehmen ein jeder ein Drittel des Schildes ein.
  • Gleiche Bewandtnis hat es mit dem Pfahl des Schächerkreuzes, nach dessen Verhältnis die mit ihm sich vereinigende Schrägbalken sich richten müssen.
  • Ein Sparre hat auf jeder Seite ein Drittel des Schildes zur Maße, und steht mit der Spitze in die Höhe.
  • Von ihm gilt gleichfalls was von Pfählen, Balken ec. In Anlehnung der gleichen noder ungleichen Tinktur, auch der mehreren Zahl in einem Felde, gesagt worden.
  • Ein Schildesrand hat ein Sechstel des Schildes zur Maaße.

Die gemeinen Figuren

Die gemeinen Figuren, bei welchen folgende Regeln statt finden, sind:

natürliche

  • Engel- und Menschen Gestalten, zu denen auch die Rümpfe zu rechnen, werden vorwärts gekehrt, nämlich so, dass man das ganze Gesicht sehen kann.
  • Tiere, werden rechts gekehrt vorgebildet, unter diesen besonders viere, ihre eigene Stellung.
  • Der Löwe zeigt sich gewöhnlich von der Seite, steht auf den Hinterfüßen in die Höhe, wirft die vorderen Pranken vor sich, und zwar die rechte zu oberst, tritt auch mit der rechten Hinterpranke vor, schlägt die Zunge aus, und streckt den Schwanz über den Rücken hin.
  • Der Leopard zeigt den Kopf vorwärts, oder mit beiden Augen. Er geht, drei Füße auf der Erde, den rechten Vorderfuß in die Höhe hebend, und wirft das Ende des über den Rücken hingestreckten Schwanz zurück, oder kehrt es auswärts.
  • Der Adler erscheint ordentlicher Weise nur mit einem einzigen Kopfe, welchen er zur Seite, den Bauch aber vorwärts kehrt. Er ist aufgerichtet, mit offenen Schnabel, ausgeschlagene Zunge, von sich gespreizten Füßen und Klauen, auch mit einen krausen Schwanze. Der Jungfrauen-Adler oder Harpyie, ist vollkommen wie der Adler gestaltet, nur dass er mit einem vorwärts gekehrten Jungfrauenkopfe gebildet ist.
  • Der Greif sieht in der oberen Hälfte dem Adler, in der unteren dem Löwen ähnlich, zeigt sich nur von einer Gesichtsseite, mit offenen Schnabel, zwei aufgereckten Ohren, aufgehabenen Flügeln, einem öfters zwischen den Hinterfüßen niederwärts geschlungenen Schwanz, und steht aufrecht wie der Löwe. Es sind also von allen Tieren keine vorwärts gekehrt als der Leopard und Jungfrauen-Adler. Dieses findet jedoch nur bei vollständigen Tieren sene Anwendung, denn bloß Köpfe der Tiere, z. B. Büffelköpfe sind mehrenteils vorwärts sehend.
  • Der Panther soll nach einiger Nennung auch vorwärts sehen, allein dieses findet nicht nach den heraldischen, sondern nur bei dem natürlichen Panther statt, z. B. das Steiermärkische Wappen.
  • Die Zunge wenn sie ausgeschlagen, Zähne und Klauen der vierfüßigen Tiere; bei den Vögeln der Schnabel (bisweilen die Zunge), Füße und Klauen; und bei den Fischen Zunge, Zähne und Floßfedern sollen, heißt es nach der Regel, andere Tinkturen als der Körper selbst haben. Man bestimmt sogar die Gattung der Tinktur durch die allgemeine Regel. Man sagt, nämlich: diese Teile müssen mit Golde tingiert werden, sollte aber der übrige Körper golden sein, so müssen sie rot, und falls diese Tinktur schon gebraucht wäre, blau sein. Diese Regel ist allerdings selten beobachtet.
  • Büffelhörner werden gewöhnlich mit Mündungen gebildet, sind sie aber oben spitz, so wird es gemeldet.
  • Pfauenschwänze sind ordentlich grün und dreifach, haben sie eine andere Tinktur oder sind mehrfach, so muß es angegeben werden.
  • Die Sonne hat ein mit sechszehn wechselweise gekrümmten und geraden Strahlen umgebenes Gesicht. Ohne Gesicht heißt sie ungebildet.
  • Der Mond wird insgemein liegend mit in die Höhe stehenden Hörnern ohne Gesicht vorgestellt.
  • Die Sterne haben gewöhnlich sechs Strahlen.
  • Wolken sind entweder heraldisch oder natürlich, jene haben ihre eigene Gestalt und sind entweder einfach oder doppelt, die natürlichen müssen in der Beschreibung angegeben werden.
  • Die Lilie ist gewöhnlich heraldisch, oder eine sogenannte französische Lilie. Gartenlilien müssen genannt werden.

Künstliche

Diese sind alle durch die Kunst hervorgebrachten Dinge, die also keiner weiteren Anzeige bedürfen. Einige derselben, die besondere Zeichnungen voraussetzten, als der Drutenfuß, Wolfsangel, ec. sind bei den Kunstwörtern erklärt.

Plätze der Figuren

Man setzt selten mehr als zweierlei Arten der Figuren in einem Feld zusammen, so wie auch nicht leicht mehr als drei Figuren mit abgewechselten Tinkturen vorkommen.

  • Eine Figur steht gewöhnlich in der Mitte des Schildes oder Feldes.
  • Zwei neben einander, auch mehrenteils gegen einander gekehrt. Doch versteht sich, dass Figuren, die zu breit sind, z. B. Tiere, die laufen, ec. nicht neben sondern über einander gesetzt werden müssen.
  • Drei: stehen oben zwei, unten eins.
  • Vier: stehen gewöhnlich je zwei und zwei neben einander.
  • Fünf: stehen in drei Reihen: 2, 2, 1. Man zählt die obere Reihe zuerst. Diese Ordnung der fünf Figuren wird im Kreis gestellt genannt, und ob sie gleich die gewöhnliche ist gemeldet.
  • Sechs: 3, 2, 1.
  • Sieben: 3, 3, 1. Wenn mehr als sieben Figuren vorkommen tut man am sichersten es zu melden.
  • Man braucht wohl nicht anzuführen, dass dieses die Stellung derer im bloßen Schild liegenden Figuren sei, denn, wenn Figuren auf Figuren liegen, oder heraldisch zu reden, belegt sind, so richtet sich die Stellung der belegenden, nach der Form der Figur auf welcher sie liegt. Wenn z. B. ein Schrägbalken mit drei Sternen belegt wäre, so liegen diese, wie man es nehmen will, schräg über, oder unter einander.
  • In Fahnen kehren sich die Wappenbilder gewöhnlich gegen den Stock.
  • Die Hauptfigur steht in der Mitte oder am sonst gewöhnlichen Orte, und ist verhältnisweise größer als die neben ihr stehenden Figuren.
  • Farbe auf Farbe, und Metall auf Metall zu setzen ist wider die Regel.
    Es darf also z. B. das Feld nicht golden, wenn das Wappenbild silbern, im gleichen das Wappenbild nicht rot sein, wenn das Feld grün ist. Doch leidet dieses Ausnahmen,
  1. Wenn die Hauptfigur mit einer anderen belegt ist, so darf letztere die Farbe des Feldes oder eine andere Tinktur annehmen, z. B. im schwarzen Feld ein silberner Balken mit einem schwarzem Vogel belegt werden, oder auch ein schwarzes Jagdhorn im goldenen Feld silbern beschlagen sein. Auch sind von dieser Regel ausgenommen, Ehrenstücke, oder Heroldsfiguren, ingleichen natürliche Farbe, Pupur, gemeines Pelzwerk und Hermelin.
  2. Wenn das Feld aus Metall und Farbe zugleich besteht, so darf man Figuren von Metall oder Farbe willkürlich darauf setzen, eben dieses findet
  3. Statt, wenn das Wappenbild zugleich von Metall und Farbe ist. Dieses kann auf zweierlei Art geschehen:
    1. Wenn nur eine Figur im Schild, und diese teils von Metall, teils von Farbe ist, z. B. ein Schachbalken;
    2. Wenn mehrere Figuren in demselben Felde, und diese teils von Metall, teils von Farbe sind.

Doch muß in beiden letzteren Fällen bei einer einzigen Figur kein Nebenstück, als Schnabel, Klauen ec. sondern ein Hauptteil aus Metall, dass andere aus Farbe bestehen, und bei mehreren Figuren, diese alle von gleichen Range sein, sonst richtet man sich

  1. bei einer Figur, nach der Tinktur des Hauptteils, und
  2. bei mehreren, nach der Hauptfigur, und nicht nach der Tinktur der Nebenfiguren.
  • Schattenfarbe oder der Umkreis einer Figur wird gewöhnlich schwarz angegeben.

Quelle

Die Angaben wurden folgendem Werk entnommen:

Weblinks

Siehe auch