Wappenzeichen in Deutschland

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Manche Kommunen oder Bundeländer kommen dem Wunsch von Privatpersonen, Vereinen oder Unternehmen, ihre Zugehörigkeit oder Verbundenheit zu „ihrer Stadt“ oder „ihrem Land“ zu dokumentieren, mit einem eigens entwickelten Wappenzeichen, auch Landessymbol oder -signet genannt, nach, da offizielle Wappen als Hoheitszeichen nicht missbräuchlich verwendet werden dürfen.

Durch ihre hoheitliche Funktion ist die Führung der Wappen auf staatliche Einrichtungen beschränkt, die damit insbesondere Dokumenten einen amtlichen Charakter verschaffen können. Neben einer verfremdeten Darstellung, wie sie häufig auf Souvenirs angebracht wird, bietet die Herausgabe eines nicht hoheitlichen Zweitwappens mit freier Verwendung die Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung des Gebrauchs im Sinne der Verbundenheit mit dem eigentlichen Wappenführer. In der Modernisierung werden viele Wappenzeichen als reduziertes Signet/Logo herausgegeben.

Signets/Wappenzeichen

Die Landesregierungen veröffentlichen meist noch eine schwarz-weiße Version des Wappenzeichens (siehe Weblinks).

Darüber hinaus existieren sogenannte LandeslogosW-Logo.png, welche von Bürgern und Vereinen entweder gar nicht, oder erst nach Genehmigung verwendet werden dürfen.

Das Land Brandenburg hat kein Landeszeichen.

Siehe auch

Quellen und Weblinks

Quellenhinweis

Muster-Wappenschild-Info.png

Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Wappenzeichen_in_Deutschland“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 21. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.