Grafschaft

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Grafschaft (Begriffsklärung) aufgeführt.

Eine Grafschaft war ursprünglich der Amtsbezirk, dem ein Graf als Richter vorstand; dann das reichsunmittelbare Besitztum und später die Standesherrschaft eines Grafen; auch Bezeichnung der Provinzen in Großbritannien (für England siehe Grafschaft (England)), der Republik Irland und Nordamerika (County), wobei für die Vereinigten Staaten und die Republik Irland der Begriff Landkreis die bessere Übersetzung ist. Auch in Jamaika gibt es drei Grafschaften, die aber ohne Verwaltungsrelevanz sind.

Nach dem Sachsenspiegel aus der Zeit um 1230 ist der Graf ein Sonderrichter, der im Namen des Königs in bestimmten Fällen „bei Königsbann“ zu Gericht sitzt. Die Art der Bannfälle ergibt sich aus dem Wesen des Königtums: „Den König kürt man zum Richter über Grundeigen und Lehen und über das Leben eines jeden Menschen“ (Ssp. Ldr. III/52,2). Daraus folgt die ausschließliche Zuständigkeit des Königs – und damit des Grafen – bei Klagen gegen den Adel beinah von selbst. Zum Gericht „bei Königsbann“ gehörte eine vom Adel, den Schöffenbarfreien, besetzte Schöffenbank. Die Fläche der Grafschaft lag in der Größenordnung von Landkreisen. Bei der Entstehung der Länder im späten Mittelalter spielte der Erwerb – und damit die Mediatisierung – von Grafschaften durch die Landesherrn eine wichtige Rolle. Der Beginn der spätmittelalterlichen Landesherrschaft im 14. Jahrhundert ist zugleich das Ende der früh- und hochmittelalterlichen Grafschaft.

1521 gab es im Heiligen Römischen Reich 144 reichsunmittelbare Grafschaften („Reichsgrafschaften“).

Einige Landkreise in Niedersachsen, die ihre Territorialgeschichte auf Grafschaften zurückführen konnten, trugen diesen Titel in ihrem amtlichen Namen; nach der kommunalen Neugliederung Ende der 1970er Jahre wird einzig der Landkreis Grafschaft Bentheim so bezeichnet.

Markgrafschaften sind nicht mit Grafschaften zu vergleichen, sie standen den Herzogtümern gleich. Die heutigen Bundesländer Brandenburg und Sachsen gehen auf Markgrafschaften zurück.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Grafschaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Quellenhinweis

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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Grafschaft“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 25. Mai 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.