Johanniterorden

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Dieser Artikel erläutert den gegenwärtigen evangelischen Johanniterorden in Deutschland.
Für die gemeinsame Geschichte des Johanniter-/Malteserordens bis zur Reformation siehe Geschichte des Johanniterordens, für weitere Bedeutungen siehe Johanniter (Begriffsklärung).
Die Ordensflagge
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Die Ordensflagge
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Basisdaten
Rechtsstatus Verein alten Rechts
Sitz Potsdam
Verwaltungssitz Berlin(-Lichterfelde)
Leitung Herrenmeister
Oskar Prinz von Preußen
Ritter ca. 4.000
Konfession evangelisch
Ordenswerke Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
Johanniter-Hilfsgemeinschaften (JHG)
Johanniter-Schwesternschaft (JoSch)
Johanniter GmbH mit 14 Krankenhäusern
und 56 Altenpflegeeinrichtungen.
Stiftung Stiftung Johanniterorden,
auch Johanniterstiftung genannt
ordensnah Jugendarbeit im Orden (JiO)
Webseite www.johanniterorden.de

Der Johanniterorden (Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens Sankt Johannis vom Spital zu Jerusalem) ist eine seit 1538 protestantische Ordensgemeinschaft, die in der Tradition des 1099 gegründeten Ritterordens der Johanniter oder Hospitaliter steht. Dieser Ritterorden geht auf ein bereits einige Jahrzehnte vor 1099 von italienischen Kaufleuten in Jerusalem gestiftetes Hospital zum Heiligen Johannes zurück.

Balley bezeichnet sowohl die ehemalige Ballei Brandenburg des mittelalterlichen Ordens, als auch heute die Untereinheit (Genossenschaft oder Kommende) des protestantischen Ordens, die diejenigen Ritter vereinigt, die im Ausland leben, vor allem in Australien, Belgien, Italien, Kanada, Kolumbien, Namibia, Südafrika, in den USA und Venezuela, wo der Orden Subkommenden unterhält. In Deutschland umfasst der Johanniterorden (Sitz in Berlin) 17 Genossenschaften bzw. Kommenden; in Finnland, Frankreich, Österreich, in der Schweiz und Ungarn je eine.

Die etwa 4.000 Ritter weltweit sind entweder Rechtsritter oder Ehrenritter. Als amtierender „Herrenmeister“ führt Oskar Prinz von Preußen den Johanniterorden seit 1999.

Der Johanniterorden ist Träger der international arbeitenden Johanniter-Unfall-Hilfe (1,4 Millionen Mitglieder in Deutschland), der Johanniter-Hilfsgemeinschaften, der Johanniter-Schwesternschaft sowie weiterer Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die Johanniter-Stiftung unterstützt die ehrenamtliche Arbeit der Johanniter.

Der Johanniterorden und seine deutschen Genossenschaften sind auf der Grundlage des Schutzbriefes des damaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wurm, vom 2. Mai 1947 Bestandteil der Evangelischen Kirchen in Deutschland.

Vom deutschen Johanniterorden wurden 1946 nach dem zweiten Weltkrieg die Genossenschaften der Niederlande und Schwedens unabhängig. Unter der niederländischen bzw. schwedischen Krone entwickelten sich die dortigen Genossenschaften zu eigenen nationalen Orden. 1961 jedoch schloss sich der deutsche Johanniterorden mit den evangelischen Johanniterorden in den Niederlanden (Johanniter Orde in Nederland), in Schweden (Johanniterorden i Sverige) und in Großbritannien (Venerable Order of Saint John) unter wechselseitiger Anerkennung zu einer Allianz der Orden vom Hl. Johannes zusammen. Zusammen mit dem Malteserorden stellen sie die anerkannten Erben des mittelalterlichen Ritterordens der Johanniter dar. Eine gemeinsame Kommission dieser fünf Schwesterorden (das False Orders Committee) geht rechtlich gegen falsche Orden vor.

Träger karitativer Einrichtungen

Datei:Johanniter.jpg
Abzeichen der Johanniter-Unfall-Hilfe

Der Johanniterorden ist alleiniger Träger der

Um den heutigen Anforderungen an die Versorgung von Patienten und Bewohnern in stationären Einrichtungen bestmöglich nachkommen zu können, hat der Johanniterorden gemeinsam mit der Johanniter-Unfall-Hilfe die Johanniter GmbH als Trägergesellschaft für die Johanniter-Krankenhäuser und Johanniter-Altenpflegeeinrichtungen gegründet.

Ebenfalls wurde eine Dachstiftung unter dem Namen Stiftung Johanniterorden eingerichtet, die sich als eine Gemeinschaft von Menschen versteht, die in Not Geratenen dauerhaft und langfristig hilft und dient der unmittelbaren Förderung des Gesundheits- und Wohlfahrtswesens.

Diese Einrichtungen, 15 Krankenhäuser und 56 Altenpflegeeinrichtungen, Tageskliniken und betreute Wohnungen befinden sich zumeist in anteiliger Trägerschaft der Johanniter GmbH und jeweiliger Genossenschaften.

Geschichte

siehe Hauptartikel Geschichte des Johanniterordens
Die Niederlassungen des Johanniterordens in Europa um 1300
Die Niederlassungen des Johanniterordens in Mitteleuropa vor dem Vertrag von Cremmen

Der Johanniterorden ist der evangelische Zweig des 1099 in Jerusalem gegründeten Ritterordens der „Johanniter“ bzw. „Hospitaliter“. Die gemeinsame Geschichte von evangelischem und katholischem Zweig (Malteser) dieses Ordens wird in dem Artikel Geschichte des Johanniterordens behandelt. Dieser Abschnitt behandelt die Geschichte der Ballei Brandenburg des Johanniterordens, als der Ordensregion, die ab der Reformation die „Kernzelle“ der heutigen evangelischen Ordenszweige (neben Deutschland auch in Schweden, Finnland, Ungarn und Frankreich) darstellt.

Eine Ballei (v. mittellateinisch ballivus: Aufseher), auch Balley, war der seit etwa dem 13. Jahrhundert verwendete Begriff für die Bezeichnung einer Provinz eines Ritterordens, die meist mehrere Ordensniederlassungen (Kommenden) umfasste. Der Ballei übergeordnet war ein Priorat bzw. Großpriorat (in Deutschland das Großpriorat Deutschland mit Sitz in Heitersheim). Die Priorate waren ihrerseits den sogenannten „Zungen“ zugeordnet.

Anfänge

Der Johanniterorden erwarb seinen Besitz generell durch Schenkungen, die ihm von reichen Pilgern, Ordensrittern oder Landesherren zugewendet wurden, um seinen Ordensauftrag im Hl. Land ausführen zu können. Die ersten Besitzungen des Ordens im östlichen Teil Deutschlands waren als Einzelspenden eher spärlich und regional verstreut vorhanden.

Die älteste Gründung auf dem Boden der späteren Ballei Brandenburg lag in der Stadt Werben. Nach einer Pilgerfahrt in den Jahren 1158 und 1159 nach Jerusalem übertrug Markgraf Albrecht der Bär dem Orden die Kirche St. Johannis samt allem Zubehör einschließlich sechs Hufen Land. Er bedingte sich aus, dass der aus der Schenkung resultierende Ertrag „den im Spitale zu Jerusalem weilenden Armen alljährlich überschickt würde.“ Neben der Kirche entstand in der Folge eine Komturei. Ältestes Zeugnis der Bautätigkeit des Ordens ist die Lamberti-Kapelle. Die Komturei war anfänglich für Sachsen, die Mark Brandenburg, Pommern und das Wendland zuständig. Später war sie die Verwaltungszentrale für die Ballei Brandenburg.

Eine solche Kommende wurde von einem Ordensmitglied geführt, dieser hatte einen Teil der Einkünfte aus der Kommende an die Ordenszentrale als „Responsorien“ abzugeben. Die Responsorien wurden zur Erfüllung der Ordensaufgaben verwendet.

Vertrag von Kremmen

Durch päpstliche Verfügung wurde dem Johanniterorden der Landbesitz des 1312 aufgelösten Templerordens übertragen. Dabei handelte es sich nicht nur um Besitz in Frankreich, sondern auch im gesamten übrigen Europa, dabei nicht unerheblicher Besitz in Deutschland. Es gelang den Johannitern allerdings nicht überall, ohne große Auseinandersetzungen mit weltlichen Fürsten das ehemalige Templereigentum in Besitz zu nehmen. Die Johanniter in Brandenburg bekamen 1318 im Vertrag von Kremmen nur 1/3 des Templereigentums. Die übrigen beiden Drittel vereinnahmten die Kirche und der Markgraf, der sich gleichzeitig eine Stellung als „Schirmherr“ der späteren Ballei einräumte. Dennoch reichte es für die Johanniter, um mit dem Besitzzuwachs die Gründung einer Ballei vorzunehmen. Erst seitdem gibt es die Ballei Brandenburg. 1323 wurden die Gebiete Sachsen, Brandenburg, Wendland und Pommern unter das Amt eines „Praeceptor Generalis“ gestellt, der vermutlich insbesondere die Aneignung und Integration des ehemaligen Templerbesitzes vorantreiben sollte. 1360 wurde „Herrmann von Wereberge“ als erster „Meister und Gebieter im Sachsenland, der Mark zu Brandenburg, im Wendland und Pommern“ erwähnt. Die wirtschaftliche und personelle Macht des Johanniterordens in diesen Regionen war jedoch stets zu gering um eine Unabhängigkeit von den Landesherren zu erreichen.

Ballei Brandenburg

Adam Graf von Schwarzenberg, Stich von P. Rollos nach einem Gemälde von Matthias Czwiczek (um 1635)

1426 erwarb der Herrenmeister Balthazar von Schlieben den Besitz in Sonnenburg (heute polnisch:Słońsk) vom Markgrafen Friedrich I. von Brandenburg „umb Newnhundert schock guter behmischer Groschen“.[1] Sonnenburg entwickelte sich zum Sitz des Herrenmeisters der Ballei und wurde in der Folge stets weiter ausgebaut.

1460 sicherte sich Kurfürst Friedrich II. vertraglich das Nominationsrecht für die Wahl des Herrenmeisters und erlangte dadurch faktisch die Kontrolle über die Ballei.

1538 trat Joachim II., Kurfürst von Brandenburg, zur lutherischen Lehre über, wobei ihm die Ballei unter dem Herrenmeister Martin Graf von Hohenstein zu Vierraden-Schwedt folgte. Die Mitglieder des Ordens fühlten sich dadurch auch von ihrem Gelübde der Armut und Keuschheit entbunden. 1545 beschloss ein Provinzialkapitel in Speyer, dass auch lutherische und verheiratete Kommendatoren ihre Ämter behalten. In der Folge jedoch lockerte sich der Zusammenhalt der Ballei mit dem Großpriorat Deutschland.

Großmeister Jean de la Cassière berief 1581 den damaligen Herrenmeister Martin Graf von Hohenstein formell vor das Kapitel nach Malta. Als dieser nicht erschien, erklärte er den Ausschluss der Brandenburger Ordensmitglieder. Dieser Ausschluss wurde dem Großpriorat samt entsprechender Urkunde mitgeteilt, jedoch vom Großprior des Ordens in Heitersheim nicht an die Ballei weitergeleitet. Der Groß-Prior ernannte nun seinerseits bis zum Untergang der Großballei 1811 einen katholischen Gegen-Bailli für Brandenburg (zumal auch der Herrenmeister den Kapitelsitzungen der Großballei fernblieb). Diese Ernennung verstieß jedoch gegen den Heimbacher Vergleich, durch den die Ritter das Recht auf eigene Wahl des Balleiers bzw. Herrenmeisters hatten. Der katholische Gegen-Bailli wurde also ignoriert. Die Ballei Brandenburg selbst erfüllte ihre Pflichten aus dem Heimbacher Vergleich (insbesondere ihre Zahlungen) und bot dem Großpriorat dadurch keinen Anlass für eine Klärung des Status quo.

Immerhin konnte noch von 1625 bis 1641 Adam von Schwarzenberg als katholischer Herrenmeister amtieren, wobei er sich allerdings vor seiner Bestätigung durch den Konvent dazu verpflichten musste, das Bekenntnis der Ballei nicht zu verändern.

Durch den westfälischen Friedensschluss 1648 verlor der Malteserorden fast alle seine Besitzungen im protestantischen Teil Deutschlands. Ebenso gingen auch Kommenden (insbesondere Mirow und Nemerow) der Ballei Brandenburg an die entsprechenden Landesherren (Mecklenburg) verloren. Die wirtschaftliche Lage der Ballei war dadurch schwierig geworden. Zu Beginn der Amtszeit von Johann Moritz von Nassau vermochten die Einkünfte der Balleibesitzungen, nicht einmal die 324 Goldgulden jährlicher Rekognitionsgelder[2] an das deutsche Großpriorat zu decken. Die Summe der rückständigen Gelder belief sich im Jahre 1653 auf 7452 Goldgulden, wovon Johann Moritz bereits im Dezember desselben Jahres 1000 Gulden abzahlen konnte.[2] Dies zeigt, dass die Ballei sowie die Herrenmeister ihre Verpflichtungen dem Großpriorat gegenüber auch nach dem 30-jährigen Krieg ernst nahmen.

Zeitgenössisches Porträt des Fürsten Johann Moritz

Kommenden in der Ballei Brandenburg

Die folgenden Kommenden befanden sich u.a. in dem Gebiet der Ballei Brandenburg:

Sachsen-Anhalt: Werben (Elbe) (vormaliger Sitz der Ballei Brandenburg)

Heutiges Polen:

Aus dem Besitz der Templer:

Mecklenburg-Vorpommern:

Versuch einer Vereinigung

1763 begann König Friedrich der Große Verhandlungen mit dem Malteserorden, da sich auf dem Boden des eroberten Schlesien einige Kommenden desselben befanden. Den Malteserrittern wurde das Tragen ihrer Auszeichnungen auf preußischem Boden gestattet, im Gegenzug durfte der König die preußische Krone als Zeichen seines Protektorates in die Auszeichnungen der Rechtsritter (siehe auch Abbildung des Rechtsritterkreuzes) einfügen. Der König, wie auch sein Gegenpart, Großmeister Pinto de Fonseca vereinbarten die Wiederaufnahme der Responsorienzahlungen, in der (beidseitigen) Hoffnung, dass die Ballei und ihre Mitglieder wieder ein fester Teil des Gesamtordens werden könnten. Vermittler zwischen beiden war Ferdinand von Hompesch, katholischer Gegen-Bailli von Brandenburg und späterer Großmeister. Der Papst beharrte jedoch auf seiner Auffassung, dass die Ballei als häretische Organisation nicht Teil des Ordens sein könne. Dennoch wurden die Responsorien bis 1810 weiter gezahlt; Ballei und Malteserorden behielten ihre guten Beziehungen in ökumenischem Sinne bis heute bei. So entsandte die Ballei beispielsweise 1776 Beobachter zum Generalkapitel des Malteserordens.[3]

Säkularisierung und Preußischer Verdienstorden

Im Frieden von Tilsit verpflichtete sich Preußen gegenüber Napoleon zu hohen Zahlungen. Durch Edikt vom 30. Oktober 1810 und Urkunde vom 23. Januar 1811 wurden die Ballei Brandenburg und die zugehörigen Kommenden durch König Friedrich Wilhelm III. aufgehoben, ihre Besitzungen wurde im Zuge der Säkularisierung eingezogen. Der Orden an sich hörte hierdurch zwar nicht auf zu existieren, jedoch war er seines Besitzes verlustig und es war ihm untersagt, neue Mitglieder oder Anwärter aufzunehmen. Folglich wäre der Orden mittelfristig durch Tod seines letzten Ritters erloschen.[4][5]

Dieser König stiftete am 23. Mai 1812 als Auszeichnung für ehrenvolle Dienstleistung, als Beweis königlicher Gnade und zur Erinnerung an die aufgelöste Ballei Brandenburg den Königlich Preußischen St. Johanniterorden. Der neue „Johanniterorden“ war somit ein preußischer Verdienstorden. Im Gegensatz zu den meisten anderen preußischen Orden hatte er aber einen „korporativen“ (mitgliedschaftlichen) Charakter, da er zahlreiche Elemente des „alten“ Ordens übernahm.

Der Großmeister des Verdienstordens war der bisherige Herrenmeister. Die Ritter der aufgelösten Ballei gehörten diesem neuen Orden automatisch an, trugen ihre alten Insignien aber weiterhin.

Wiederherstellung des Johanniterordens

Prinz Carl von Preußen
Otto von Bismarck mit Johanniter-Kreuz

Durch Kabinettsorder vom 15. Oktober 1852 stellte König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die Ballei (in der von der bisherigen Schreibweise abweichenden Form „Balley“) formell wieder her, jedoch ohne Einsetzung in ihre vorigen Besitztümer. Die Kontinuität wurde gewahrt, weil acht vor 1810 zum Ritter geschlagene Mitglieder noch lebten und sie, zu Kommendatoren ernannt, einen neuen Herrenmeister wählen konnten.

Die Träger des Verdienstordens wurden automatisch Mitglieder der wiederhergestellten Balley, allerdings wurden sie nur als „Ehrenritter“ anerkannt und waren in ihren Rechten im Orden eingeschränkt. Lediglich die Ritter von vor 1810 und die neu hinzugekommenen durch Ritterschlag zu „rechten Rittern“ (später „Rechtsritter“) ernannten hatten volle Rechte und Pflichten (die zum Teil erheblichen finanziellen Verpflichtungen in der Zeit des Wiederaufbaus waren nur durch die Rechtsritter zu tragen). Im Laufe der Zeit wurde diese nur einem konkreten Anlass geschuldete Zweiteilung des Ordens als eine aufsteigende Form von Vollmitgliedschaft dauerhaft übernommen.

Am 17. Mai 1853 wurde Prinz Carl von Preußen feierlich zum Herrenmeister des Ordens eingesetzt und zeigte seine Wahl sowie das Wiederaufleben der Balley direkt beim Statthalter des Großmagisteriums des Malteserorden in Rom an (das Groß-Priorat Deutschland war 1811 erloschen und der Gesamtorden besaß zwischen 1805 und 1879 keinen Großmeister, sondern nur einen an seiner Stelle regierenden Statthalter) an. In einem höflichen Schreiben an die „Ballei Brandenburg des Souveränen Ordens vom Hl. Johannes in Jerusalem“ durch den Ordensstatthalter des Malteserordens Fra' Philippe di Colloredo-Mels wurde dieses zur Kenntnis genommen, jegliche Festlegung in Bezug auf den Rechtsstatus der Balley jedoch vermieden.

Das erste Ordenskapitel tagte am 23. Juli 1853 und entwarf die Statuten, welche durch Urkunde vom 8. August von dem König als Protektor des Ordens genehmigt wurden. Analog zu den acht preußischen Kirchenprovinzen wurden acht Genossenschaften ins Leben gerufen: die Provinzialgenossenschaften Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen-Westpreußen, Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rheinland. In Folge begannen die Kommenden bzw. Genossenschaften sehr schnell mit dem Aufbau ihrer Werke. Unter den ersten Krankenhäusern sind zu nennen: 1854 das Johanniter Krankenhaus in Jüterbog (befindet sich heute (wieder) im Ordensbesitz) und 1855 das „Siechenhaus“ in Mansfeld. 1864 und 1866 beteiligten sich die Ordensritter am Aufbau des Sanitätswesens im Kriege. Ritter der Provinzial-Sächsischen Genossenschaft und ihre Frauen spendeten beispielsweise für den Sanitätsdienst 50.000 Taler. Ebenfalls aktiv tätig waren Johanniterritter am Aufbau des Deutschen Roten Kreuzes. 1885 wurde als erstes noch bestehendes Werk des Gesamtordens die Johanniter-Schwesternschaft gegründet. Unter dem Herrenmeister Prinz Albrecht von Preußen (1886–1906) wuchs das Krankenhauswesen der Johanniter von 34 Einrichtungen mit 1.400 Betten auf 52 Einrichtungen mit 2937 Betten an.[6]

Seitdem besteht der Johanniterorden in der Rechtsform eines altrechtlichen Vereins. Der Orden residierte bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs in Berlin, danach in Bonn, heute wieder in Berlin bzw. Potsdam (s.u.).

Nationalsozialismus

Ritterschlag 1923

Dem aufkommenden Nationalsozialismus gegenüber nahm der Adel eine ambivalente Haltung ein.[7] Seit 1927 war Oskar Prinz von Preußen als Herrenmeister in dieser Zeit bestimmend. Er genoss unter anderem auch den Schutz von Reichspräsident Paul von Hindenburg. Der Johanniterorden als Institution war durch seine enge Bindung an die evangelische Kirche sowie die Mitgliedschaft des Adels den Nationalsozialisten ein „Dorn im Auge“. Vereinzelt kam es schon im Vorfeld der Machtergreifung zu Austritten aus dem Orden, beispielsweise am 20. September 1928 durch Friedrich Graf v. d. Schulenburg. Zahlreiche Offiziere der Wehrmacht und andere einflussreiche Persönlichkeiten waren jedoch Mitglieder des Ordens, weshalb erst nach erfolgter Machtergreifung offen gegen den Orden vorgegangen wurde.

Am 29. November 1935 wurde per Erlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern die weitere Verleihung von Ehrenritter- und Rechtsritterkreuzen verboten. Am 2. Juli 1938 wurde per Erlass (78/38) des Stellvertreters von Adolf Hitler, Rudolf Heß, die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft zur NSDAP und des Ordens festgestellt und die gleichzeitige Zugehörigkeit zum Orden und zur NSDAP verboten. Der Orden wurde nicht aufgelöst oder verboten, konnte aber keine neuen Mitglieder annehmen. Der Zusammenhalt der Mitglieder blieb erhalten, diese trugen nunmehr einen Fingerring mit Ordenskreuz. Etwa 10 Prozent der Mitglieder wechselten damals zu den Nationalsozialisten.[8]

Johanniter zeichneten sich im Widerstand gegen das Regime aus, viele Johanniter- und Malteserritter wurden im Zusammenhang mit dem Attentat vom 20. Juli 1944 hingerichtet, darunter:

Friedrich von Rabenau in Generalsuniform mit Rechtsritterkreuz, April 1937

Weitere Mitglieder des Johanniterordens waren eng mit Personen des Widerstands verbunden.

Jüngste Geschichte

Nach 1945 verlor der Orden alle Besitzungen in den Ostgebieten sowie auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone des vormaligen Deutschen Reiches. Viele Mitglieder des Ordens waren im Krieg gefallen, wurden enteignet und vertrieben. Auch die westlichen Alliierten mussten erst davon überzeugt werden, dass der Johanniterorden trotz zahlreicher einflussreicher Mitglieder als Organisation zugelassen wurde. 1947 begann der Wiederaufbau der Balley Brandenburg mit ihren Genossenschaften in den westlichen Besatzungszonen unter dem 35. Herrenmeister Oskar Prinz von Preußen († 1958). Durch eine Neuinterpretation des Begriffs der „ritterlichen Gesinnung“ wurde 1948 erstmals seit dem Mittelalter Nicht-Adligen der Zugang zum Orden wieder gestattet. 1951 wurden die Johanniter-Hilfsgemeinschaften (JHG) gegründet. 1952 erfolgte Gründung der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) in Deutschland. 1974 kam es zur Gründung der Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich.

Ab 1990 wurden die Johanniter-Hilfsgemeinschaften und die Johanniter-Unfall-Hilfe auch in Ostdeutschland tätig. Der Orden konnte die Rückübertragung der in den neuen Bundesländern gelegenen Ordenshäuser erreichen; diese gingen in die Trägerschaft der Genossenschaften über.

1999 konnte das 900-jährige Bestehen des Ordens von Johannitern und Maltesern gefeiert werden und der 37. Herrenmeister Oskar Prinz von Preußen (* 1959) erhielt seine Investitur.

2001 wurde der Ordenssitz nach Berlin verlegt, wo der Orden in dem historisch stark von Militär und preußischem Adel geprägten Stadtteil Lichterfelde auf dem Gelände seines im Zweiten Weltkrieg weitgehend zerstörten "Siechenhauses" über Grundbesitz und ein modernes Johanniterheim verfügt. Seit 2004 ist der formelle Ordenssitz Potsdam, wobei der Verwaltungssitz und Tagungsort der Kommende in Lichterfelde verblieb.[9]

Allgemeiner Aufbau und Struktur

Organigramm des Johanniterordens
Organigramm Johanniterorden, Stand 2005

Der Johanniterorden hat die Rechtsform eines „Vereins alten Rechts“, das Korporationsrecht wurde ihm 1852 verliehen. Er hat seinen Sitz in Potsdam, der Verwaltungssitz ist Berlin. Der Johanniterorden ist durch den Schutzbrief des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 2. Mai 1947 Teil der evangelischen Kirche Deutschlands.

Der Johanniterorden selbst ist regional in Genossenschaften, auch Kommenden genannt, gegliedert. Führungsorgane des Ordens sind, neben dem Herrenmeister, das Kapitel und die Ordensregierung. Kommenden werden durch gewählte Kommendatoren geleitet (Regierende Kommendatoren).

Der Johanniterorden ist Initiator und Träger der sogenannten Ordenswerke, diese sind neben der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. die Johanniter- Schwesternschaft e.V. sowie etwa 70 Johanniter-Hilfsgemeinschaften. In den Ordenswerken sind über 1,4 Millionen aktive und fördernde Mitglieder tätig.

Kapitel und Ordensregierung

Der Herrenmeister leitet den Orden. Ihm steht das Kapitel zur Seite. Der Herrenmeister selbst wird durch das „erweiterte Kapitel“ gewählt.

Liste der Herrenmeister der Balley Brandenburg

Die ersten Herrenmeister

  • 1323–1336: Gebhard von Bortefelde (Präceptor generalis)
  • 1341–1371: Hermann von Wereberge
  • 1371–1397: Bernhard von der Schulenburg
  • 1397–1399: Detlev von Walmede
  • 1399–1418: Reimar von Güntersberg
  • 1419–1426: Busso V. von Alvensleben

Das Herrenmeistertum auf der Sonnenburg

  • 1426–1437: Balthasar von Schlieben
  • 1437–1459: Nicolaus von Thierbach
  • 1459–1460: Heinrich von Redern
  • 1460–1471: Liborius von Schlieben
  • 1471–1474: Kaspar von Güntersberg
  • 1474–1491: Richard von der Schulenburg
  • 1491–1526: Georg von Schlabrendorff
von der Reformation bis zur Säkularisierung

Die Herrenmeister nach Wiederherstellung des Ordens (1852)

Kapitel

Das Kapitel wird aus dem Herrenmeister, der Ordensregierung und den „regierenden“ (den amtierenden) Kommendator gebildet. Es stellt das zentrale operative Entscheidungsgremium des Ordens dar. Dem erweiterten Kapitel gehören zusätzlich die ehemaligen Kommendatoren sowie die Ehrenkommendatoren der Genossenschaften an. Das Erweiterte Kapitel entscheidet u.a. über die Wahl des Herrenmeisters, das Procedere bei einer eventuellen Auflösung des Ordens sowie über Angelegenheiten, die ihm durch den Herrenmeister als besonders bedeutend vorgelegt werden.

Genossenschaften

Die Genossenschaften (auch Kommenden) werden von einem Kommendator geleitet, der die Genossenschaften auch gegenüber der Ordensregierung vertritt. Die Kommendatoren leiten den Konvent, das Führungsgremium der Genossenschaften. Als Zusammenschluss von männlichen Ritterbrüdern eines Ortes oder einer Region werden durch die Kommendatoren Subkommenden gebildet und einem Subkommmendeleiter zugewiesen. Um auch die theologischen Kenntnisse der Mitglieder zu vertiefen, werden dort unter anderem bei verschiedenen regelmäßigen Treffen christliche und aktuelle gesellschaftliche Themen bearbeitet. Die „Johanniter Arbeitsgemeinschaft für Gegenwartsfragen“ veranstaltet dazu regelmäßig vertiefende Seminare.

Zurzeit bestehen folgende Genossenschaften und Kommenden des Johanniterordens:

  • Kommende der Balley
  • Baden-Württembergische Kommende
  • Bayerische Genossenschaft
  • Brandenburgische Provinzial-Genossenschaft
  • Hamburgische Kommende
  • Hannoversche Genossenschaft
  • Hessische Genossenschaft
  • Mecklenburgische Genossenschaft
  • Österreichische Kommende
  • Pommersche Genossenschaft
  • Posen-Westpreußische Genossenschaft
  • Preußische Genossenschaft
  • Provinzial-Sächsische Genossenschaft
  • Rheinische Genossenschaft
  • Genossenschaft Rheinland-Pfalz-Saar
  • Sächsische Genossenschaft
  • Schlesische Genossenschaft
  • Schleswig-Holsteinische Genossenschaft
  • Westfälische Genossenschaft

Ebenfalls der Balley Brandenburg angeschlossen sind die nicht-deutschen Genossenschaften:

  • Johanniter Ridderskapet i Finland (Johanniter-Ritterschaft in Finnland)
  • Association des Chevaliers de St. Jean, Langue de France (Ritter des Hlg. Johannes französischer Zunge)
  • Kommende der Johanniterritter in der Schweiz
  • Johannitarend Magyar Tagozata (Ungarn)
  • Österreichische Kommende

Mitgliedschaft

Das Kreuz der Rechtsritter
Das Rechtsritterkreuz
Das Kreuz der Rechtsritter

Der Johanniterorden und seine Mitglieder verstehen sich als Teil der evangelischen Kirche in Deutschland und wurden durch Schutzbrief der EKD von 1947 in dieser Rechtsstellung auch anerkannt. Der Orden sieht sich als Ordensgemeinschaft in der Tradition eines Ritterordens, daher ist Frauen die Mitgliedschaft im Orden (außerhalb der Ehrenmitgliedschaft) nicht möglich. In den Ordenswerken sind weibliche Mitglieder aber ebenso selbstverständlich vertreten wie in anderen gesellschaftlichen Organisationen.

Bei der Aufnahme in den Orden verpflichten sich die Mitglieder zur Achtung und Umsetzung der Aufgaben des Ordens sowie der Ordensregel. Voraussetzung für die Aufnahme in den Orden ist die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche sowie die Befürwortung einer Aufnahme durch eine festgelegte Zahl von Vollmitgliedern. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Da erst 1948 der Ritterorden für nicht-adlige Mitglieder geöffnet wurde, sind Adelige deutlich häufiger als in der Durchschnittsbevölkerung vertreten. Gemäß einer „Gesamtliste“ betrug im April 1991 die Gesamtanzahl der Mitglieder etwa 3000, davon waren etwa 2000 Mitglieder adelig und rund 1000 nichtadelig, von denen viele aus Familien stammen, die nahe Verwandtschaftsbeziehungen zum Adel aufweisen.

„Mitgliedsstufen“ des Ordens sind:

  • Ehrenmitglieder
  • Kommendatoren
  • Ehrenkommendatoren
  • Rechtsritter
  • Ehrenritter
  • Anwärter.

Der Orden verleiht als Ehrenzeichen das Herrenmeisterkreuz, das Kreuz der Ehrenmitglieder, das Kommendatorenkreuz, das Rechtsritter-Kreuz, und das Ehrenritterkreuz. Diese Insignien sind staatlich geschützt. Der Johanniterorden „verleiht“ diese Auszeichnungen im wörtlichen Sinne; sie gehen nicht in das Eigentum des Trägers über und werden nach dem Tod des Trägers wieder herausverlangt. Weitere Ehrenzeichen verleihen die Ordenswerke.

Die Verpflichtung der Mitglieder des Ordens zu einer christlichen Lebensweise führen in Einzelfällen zu problematischen Abwägungen in der Frage, ob eine Verpflichtung verletzt wurde, sowie ob und wie darauf zu reagieren sei. Solche Einzelfälle und ihre gelegentlich auch unterschiedlichen Behandlungen sind regelmäßig Anlass für Kritik am Johanniterorden sowie jeweils handelnder Personen.

Das vorstehende gilt besonders in der Frage der Ehescheidung. Der Johanniterorden versteht die kirchliche Trauung als „individuellen Auftrag“ Christi zur Ehe. Eine Ehescheidung wird, unabhängig von der Frage individueller Schuld, stets als ein Versäumnis beider Ehepartner angesehen. Bei erfolgter Ehescheidung ist der Verbleib im Johanniterorden (ebenso die Aufnahme eines bereits geschiedenen Anwärters) nur durch Ausnahmegenehmigung möglich. Dieses betraf und betrifft auch hochrangige Mitglieder des Ordens. So legte der Herrenmeister Eitel Friedrich von Preußen 1926 nach dem Scheitern seiner Ehe sein Amt als Herrenmeister nieder. Andererseits ist trotz Ehescheidung wegen großer Verdienste beispielsweise Otto Graf Lambsdorff im Orden verblieben.

Geistliche Ausrichtung

Der erste bekannte Vorsteher vom Hospital zu Jerusalem, Bruder Gerhard (lat. Gerardus), schrieb um 1120: „Unsere Bruderschaft wird unvergänglich sein, weil der Boden, auf dem diese Pflanze wurzelt, das Elend der Welt ist, und weil, so Gott will, es immer Menschen geben wird, die daran arbeiten wollen, dieses Leid geringer, dieses Elend erträglicher zu machen.“

Die Ordensregel

Das Selbstverständnis des Johanniterordens ist in der Ordensregel niedergelegt. Grundlage dessen ist der „Doppelauftrag“ des Ordens als Bekenntnis zu Jesus Christus und der Evangelischen Kirche sowie der Dienst am Nächsten. Die Ordensregel des Johanniterordens verpflichtet alle Mitglieder. Sie gibt keine Einzelanweisungen für die Lebensordnung, sondern versteht sich als Leitlinie für Haltung und Handeln der Mitglieder. Die wichtigsten Pflichten im Orden sind das Bemühen um den christlichen Glauben, die Stärkung der Bruderschaft und das Einbringen der eigenen Kräfte und Fähigkeiten in die heutige Gesellschaft.

Ordenskreuz

Johanniter und Malteser führen das identische Ordenskreuz, es wird linksseitig getragen. Die Kreuzform erinnert an den Opfertod Christi. Die acht Spitzen weisen auf die acht Seligpreisungen der Bergpredigt hin (Matthäus 5, 3–10). Jeder der vier Balken des Kreuzes steht für eine Kardinaltugend (Gerechtigkeit, Tapferkeit, Weisheit und Mäßigung).

Das Ordensgebet

Segne, segne, Herr, den Orden!
Dir zur Ehre will er dienstbar sein.
Sei ihm gnädig, hilfreich immer,
steh' ihm bei im Kampf zum Heil.
Stärk' den Glauben an den Heiland,
der zu Ehren das Kreuz gebracht,
wehr' dem Bösen, hilf zum Guten,
dem Schwachen hilf, treu zu sein,
den Schwachen hilf!
Herr, höre uns!
Amen.

Siehe auch

Deutscher Orden, Islamische Expansion, Türkenbelagerung, Kreuzfahrerstaaten, Kreuzfahrerburg

Literatur

  • Wilhelm v. Obernitz: Die Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem. Wesen und Wirken, einst und heute. Rhenania, Düsseldorf 1929.
  • R. L. Wolff, H. W. Hazard (Hrsg.): The later Crusades, 1189–1311. A History of the Crusades, volume II. University of Wisconsin Press, Madison, Wisconsin 1969. online
  • Gerhard Tonque Lagleder: Die Ordensregel der Johanniter/Malteser. Die geistlichen Grundlagen des Johanniter-/Malteserordens mit einer Edition und Übersetzung der drei ältesten Regelhandschriften. EOS, St. Ottilien 1983.
  • Stanislaus J. Klimek: Im Zeichen des Kreuzes. Die anerkannten geistlichen Ritterorden. Stuttgart 1986.
  • Yehuda Karmon: Die Johanniter und Malteser. Ritter und Samariter. Die Wandlungen des Ordens vom Heiligen Johannes. München 1987.
  • Adam Wienand (Hrsg.): Der Johanniterorden, der Malteserorden. Der ritterliche Orden des hl. Johannes vom Spital zu Jerusalem. Seine Geschichte, seine Aufgaben. 3. Auflage. Köln 1988.
  • Walter G. Rödel: Die Ritterliche Orden St. Johannis vom Spital zu Jerusalem. Ein Abriss seiner Geschichte. 2. Auflage. Nieder-Weisel 1989.
  • Robert L. Dauber: Die Marine des Johanniter-Malteser-Ritter-Ordens. 500 Jahre Seekrieg zur Verteidigung Europas. Weishaupt, Graz 1989.
  • Ernle Bradford: Johanniter und Malteser. Die Geschichte des Ritterordens. 2. Auflage. München 1991.
  • Adolf Wilhelm Ernst v. Winterfeld: Geschichte der Ballei Brandenburg oder des Herrenmeisterthums Sonnenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem. Osnabrück 1993 (Teilnachdruck der Ausgabe Berlin 1859).
  • Ernst Staehle: Johanniter und Templer. Weishaupt 1998.
  • Ernst Staehle: Die Hospitaliter im Königreich Jerusalem. Weishaupt 2002.
  • Ernst Staehle: Die Johanniter von Rhodos. Weishaupt 2002.
  • Ernst Staehle: Die Malteserritter. Weishaupt 2002.
  • Ernst Staehle: Die Johanniter und Malteser der deutschen und bayerischen Zunge. Weishaupt 2002.
  • Henning Floto: Der Rechtsstatus des Johanniterordens, Eine rechtsgeschichtliche und rechtsdogmatische Untersuchung zum Rechtsstatus der Balley Brandenburg des ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2003.
  • Bernhard Maurer: Den Glauben schützen und den Schwachen helfen – Die Regel der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem. Hentrich, Berlin 2005, ISBN 3-89468-279-5.

Weblinks

Commons: Johanniterorden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Georg Galland: Der Grosse Kurfürst und Moritz von Nassau der Brasilianer. In: Studien zur Brandenburgischen und Holländischen Kunstgeschichte. Keller, Frankfurt am Main 1893, S. 93.
  2. 2,0 2,1 Galland, S. 97
  3. http://www.chivalricorders.org/orders/stjohn/johanger.htm
  4. Axel Freiherr von Campenhausen, Joachim E. Christoph (Hrsg.): Gesammelte Schriften. Reihe Jus Ius ecclesiasticum. Band 50, 1995, S. 246 ff.
  5. Alfred Reumont: Die letzten Zeiten des Johanniterordens. In: Friedrich v. Raumer (Hrsg.): Historisches Taschenbuch. Neue Folge. 5. Jahrgang. Brockhaus, Leipzig 1844, S. 247-390. Google books
  6. Johanniterorden, Heft 3, September 2006, Seite 20. online
  7. Stephan Malinowski: Vom König zum Führer – Sozialer Niedergang und politische Radikalisierung im deutschen Adel zwischen Kaiserreich und NS-Staat. Akademie Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-05-003554-4.
  8. Christian-Erdmann Schott: Die Ordensgeschichte im Dienst der Glaubensvermittlung (Evangelisierung). online
  9. Balley Brandenburg - Mitte des Ordens. Abgerufen am 11. November 2009.

Quellenhinweis

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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Johanniterorden“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 26. Mai 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.