Gekreuzt

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Verschränkt (Begriffsklärung) aufgeführt.

Gekreuzt und kreuzweis(e) (auch veraltet und mißverständlich verschränkt genannt) sind in der Heraldik mehrdeutige Oberbegriffe, durch die eine besondere, kreuzartige Stellung zweier oder mehrerer Wappenfiguren der gleichen oder verschiedener Art zueinander näher charakterisiert wird.

Gewöhnlich meint der Ausdruck gekreuzt (kreuzweis[e]) in der heraldischen Literatur eine „schragenweise“ Darstellung von Wappenfiguren (vgl. Maximilian Gritzner, Gert Oswald u. a.), je nach Wappen, Wappenbeschreibung und Literatur bezeichnet er jedoch auch folgende Stellungen:

Gekreuzt (Stellung) WBO Andere Ausdrücke .. Beschreibung Beispiel
schragenweise -413 schrägkreuzweise;
ins Andreaskreuz gestellt;
schräggekreuzt
schräg gekreuzt
frz.: posés en sautoir;
engl.: in saltire, saltirewise
Zwei oder mehrere Wappenfiguren in Form einen Andreaskreuzes/Schragens Coa Illustration Cross Saltire.svg verschränkt beziehungsweise übereinanderlegt.
kreuzweise -411 ins Kreuz gestellt;
über Kreuz;
frz.: posés en croix;
engl.: in cross, crosswise
Zwei oder mehrere Wappenfiguren in Form eines griechischen Kreuzes Coa Illustration Cross Greek.svg verschränkt beziehungsweise übereinanderlegt.
hochkreuzweise -412 ins lateinische Kreuz gestellt;
als lateinisches Kreuz;
frz.: posés en croix latine;
engl.: in long cross
Zwei oder mehrere Wappenfiguren in Form eines Lateinischen Kreuzes Coa Illustration Cross Latin.svg verschränkt beziehungsweise übereinanderlegt.

Darstellung

Da der Ausdruck gekreuzt mehrdeutig ist, sollte er in einer Wappenbeschreibung nur dann verwendet werden, wenn die Art und Weise der Verschränkung/Übereinanderlegung eindeutig ist. Anderenfalls empfiehlt es sich, die „gekreuzte“ Stellung der Figuren mit eindeutigen termini technici („schragenweise“, „hochkreuzweise“ et cetera) zu beschreiben.

Wenn die gekreuzten Einzelfiguren nicht in der „normalen“ heraldischen Stellung erscheinen, ist dies zu melden. Bei einer kreuzweisen Übereinandelegung von zwei Schlüssel sollte beispielsweise beschrieben werden, wenn der senkrechte Schlüssel gestürzt erscheint oder wenn der waagerechte zum linken Schildrand gerichtet ist, eventuell auch wie die Schlüsselbart gewendet ist (zum oberen, unteren, linken, rechten Schildrand o. ä.).

Welche Wappenfigur bei einer Kreuzung „oben“ beziehungsweise „unten“ liegt, wird gewöhnlich nicht beschrieben und obliegt der freien Gestaltung des aufreißenden Wappenkünstlers. Existiert im Blason jedoch eine Angabe zur Art und Weise des Oben und Unten bei der Kreuzungsstelle, sind die Einzelfiguren gemäß der Beschreibung aufzureißen. Mehrfachkreuzungen sind, falls vorhanden, zu melden.

In der Heraldik werden gewöhnlich längliche Figuren (Schwerter, Schlüssel, Hämmer, Stäbe) gekreuzt oder solche, bei eine gekreuzte Darstellung durch bildende Kunst, Geschichte, Brauch oder ähnliches über Generationen hinweg tradiert ist.

„Vorzugsweise wurden Schlüssel und Schwerter gekreuzt dargestellt, zum Beispiel die Kurschwerter im sächsischen und die gekreuzten Schlüssel im Regensburger Wappen.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[1]

gekreuzt (oder verschränkt) (Tafel XII. Figur 53. bis 55.): gebraucht man von 2 oder mehreren langen Gegenständen, welche schrägkreuzweise übereinandergelegt sind, wie in Figur 54. Ist einer der Gegenstände zugleich gestürzt, so muß dies gemeldet werden, ebenso wenn, wie das in schwedischen Wappen mehrfach vorkommt, die einzelnen gekreuzten Gegenstände mehrere Kreuzpunkte haben (h. zum. Beispiel 9fach-gekreuzt).“

Siebmacher/Gritzner (1889)[2]

Wappenbilderordnung

  • Der Ausdruck ins Kreuz gestellt wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Stellung mehrerer gleichrangiger Figuren der gleichen oder verschiedener Art zueinander unter der Nr. -411 aufgenommen.
  • Der Ausdruck ins Hochkreuz gestellt wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Stellung mehrerer gleichrangiger Figuren der gleichen oder verschiedener Art zueinander unter der Nr. -412 aufgenommen.
  • Der Ausdruck schragenweise wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Stellung mehrerer gleichrangiger Figuren der gleichen oder verschiedener Art zueinander unter der Nr. -413 aufgenommen.

Weblinks

Commons: Gekreuzte Figuren in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: (Zwei) Schlüssel schragenweise (gekreuzt) in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: (Zwei) Schwerter schragenweise (gekreuzt) in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Schlüssel und Schwert schragenweise (gekreuzt) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Schlüssel und (.. andere Figur) schragenweise (gekreuzt) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Hammer und (.. andere Figur) schragenweise (gekreuzt) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Schwert und (.. andere Figur) schragenweise (gekreuzt) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Bischofsstab und Schwert schragenweise gekreuzt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 149.ISBN 978-3-411-02149-9
  2. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.