Bärentatze

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Bärentatzen
(Stammwappen der Vintler von PlätschW-Logo.png)
Zwei (Bären-)Tatzen als gemeine Figur
(gemäß Siebmacher)
Natürliche Bärentatzen
 
 
 

Die Wappenfigur Bärentatze (auch Bärenpranke oder kurz Tatze, Tappen genannt[1]; frz.: patte d'ours; engl.: bear's gambe, gambe of bear, bear claw, bear paw) ist in der Heraldik eine gemeine Figur.

„(..) Die Pranken des Bären, wie auch beim Wolf, Fuchs, Biber, sowie bei den kleineren Raubvierfüsslern heissen: Tatzen (zwei dergleichen Tafel XV. Figur 31).“

Siebmacher/Gritzner (1889)[2]

Darstellung

Die gemeine Figur Bärentatze / Bärenpranke ist dem gleichnamigen Körperteil eines natürlichen BärenW-Logo.png nachempfunden. Sie erscheint gewöhnlich in Ein- oder Zweizahl im Wappenschild/Feld, selten oder gar nicht in Drei- oder Mehrzahl.

Die Anzahl der Krallen/Zehen der gemeinen Figur Bärenpranke/-tatze wird gewöhnlich im Blason nicht angesprochen. Sie beträgt in der Regel vier oder fünf Zehen/Krallen (in Anlehnung an Entwürfe aus der Zeit der Gotik). Eine höhere oder geringere Anzahl Zehen sind zu melden.

Die Bärentatzen/-pranken erscheinen meist kräftig, struppig, markant, die vier, fünf Zehen in einer Reihe nebeneinander, selten ist ein Zeh davon abgesetzt, alle Krallen groß, spitz und etwas gebogen.

Wird in der Wappenbeschreibung die Lage der Figur nicht beschrieben, so sollte die Bärenpranke/-tatze im Wappen aufrecht und schwebend dargestellt sein (mit den Zehen zum oberen Schildrand gerichtet). Andere Lagen sind zu melden (zum Beispiel gestürzt, aus dem linken/rechten Schildrand hervorgehend, aus den Spalt hervorbrechend, schräg- oder schräglinksgelegt, balkenweise nach links/rechts gestellt et cetera). Bei mehreren Tatzen im Wappen wird deren Lage zueinander entsprechend den heraldischen Regeln beschrieben (gekreuzt, von einander abgekehrt, einander zugekehrt, nebeneinander, übereinander und so weiter).

Die gemeine Figur Bärentatze erscheint gewöhnlich in Schwarz (der Naturfarbe entsprechend), kann aber in jeder anderen heraldischen Tinktur dargestellt werden (was zu melden ist). Die Krallen der Bärentatze gelten als Bewehrung. Wenn sie abstechend zum Rest der Bärentatzenfigur tingiert sind, sollte dies gemeldet werden. Häufig werden sie Rot gefärbt, können aber auch andere in einer anderen heraldischen Tinktur erscheinen.

„(..) während die Krallen in übertriebener Stilisierung und von der felligen Pranke deutlich unterschiedener Tingierung dargestellt werden (meist rot = rot geklauet).“

Georg Scheibelreiter (2006)[3]

Teilweise halten Bärentatzen eine andere gemeine Figur (zum Beispiel ein Schwert, Kreuz oder ähnliches). Welche Wappenfigur und wie sie gehalten wird, ist zu beschreiben.

Teilweise wird das Tatzenmotiv mit einer mehr oder weniger ausgefransten Trennstelle beziehungsweise einem kreis- bis ovalförmigen Bereich am unteren Tatzenende dargestellt, der wie eine „Schnittfläche“ erscheint. Gewöhnlich ist diese Schnittfläche andersfarbig als die Figur tingiert (meist in Rot). Diese Art der Darstellung und die Farbe sind zu melden (zum Beispiel: abgeschnittene, blutende, stumpfe Barentatze oder ähnlich).

Sind zwei Bärentatzen miteinander verbunden, so ist dies und gegebenenfalls die Art der Verbindung zu melden ([mit Brustfell, Hautfetzen o. ä.] „überdeckte“/„verbundene“ Bärentatzen oder ähnlich).

Varianten, Ausprägungen und Wappen mit besonderen Bärentatzen

Bärentatzen im Wappen der Grafen von Hoya

„Das Wappen der Grafen von Hoya zeigte stets zwei aufgerichtete, nach außen gewendete, schwarze Bärentatzen. Schon die Edelherren von StumpenhusenW-Logo.png, Vorgänger der Grafen, führten die Bärentatzen auf ihrem Schild. Nachdem die Grafschaft an die Welfen fiel, führten sie die Bärentatzen als Helmzier auch auf ihrem Wappen. Zum Beispiel bei Herzog Georg Wilhelm (1648-1705), was man in der Residenzstadt Celle noch an einigen Stellen sehen kann. Heute sind die Bärentatzen in den Wappen vieler Kommunen im Gebiet der ehemaligen Grafschaft Hoya zu finden. Oft auch nur eine Bärentatze.“

Wikipedia (2013)[4]

Wappen mit den Hoya-Bärentatzen werden unter anderem geführt von den Landkreisen Nienburg/Weser und Diepholz, den Städten Nienburg, Hoya, Syke, Bassum und Sulingen, den Samtgemeinden Siedenburg, Bruchhausen-Vilsen, Eystrup, Kirchdorf, Uchte, Heemsen, Marklohe sowie den Gemeinden Maasen, Mellinghausen, Staffhorst, Steyerberg, Stolzenau, Bücken und Wietzen.

Bärentatzen im Wappen der Familie von Hertenberg

Familienwappen von Hertenberg im Scheiblerschen Wappenbuch

„Das Wappen im Scheiblerschen Wappenbuch zeigt zwei schräggekreuzte schwarze Bärentatzen mit ausgefahrenen Krallen auf goldenem Grund. Die Helmdecken sind schwarz und golden. Die gekrönte Helmzier wiederholt die Tierpfoten, diesmal aufgerichtet und mit den Krallen nach außen gewendet. In den verschiedenen Darstellungen unterscheiden sich vor allem die Bärentatzen, die teils sehr lebhaft zur Drohgebärde erhoben sind, damit mehr die Stärke von Bären, die in den regionalen Wäldern lebten, betonend, und teils als abgeschnittene Stümpfe abgebildet sind.

Während das Scheiblersche Wappenbuch und eine der Fortsetzungen von Johann Siebmacher die Familie als bayerisches Adelsgeschlecht einordnet, erscheint sie im Ingeram Codex als Mitglied der Einhorngesellschaft.“

Wikipedia (2013)[5]

Wappen mit den Hertenberg-Bärentatzen werden unter anderem geführt von Josefov, Milíkov u Mariánských Lázní, Vordorf, Tröstau.

Bärentatzen im Oberwappen

Ein bis zwei Bärentatzen (selten oder gar nicht mehr) finden sich auch im Oberwappen mancher Wappen, teils als eigenständige Helmzier, die am Helm bestigt ist, teils als fell- und helmdeckenartiger Überzug über den Helm. Die genaue Art und Weise des Motivs ist entsprechend zu blasonieren.

Bären-Trittsiegel / Bärensohle

Von der Bärentatze sind der „Abruck einer Bärentatze“ („Bären-Trittsiegel“) und die „Sohle einer Bärentatze“ zu unterscheiden. Derartige Motive erscheinen vergleichsweise selten in Wappen und sind als solche zu blasonieren.

Wappenbilderordnung

  • Die Bärenpranke wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Teile lebender Organismen, Abnormitäten, Verstümmelungen. D:Hauptteile und Seitenteile. 2. Tiere unter der Nr. (5071)-749 aufgenommen.

Paraheraldik

Bärentatzen sind Bestandteil einiger paraheraldischer Zeichen von Organisationen und Vereinen.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Bärentatze in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Leipzig 1984, S. 393
  2. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.
  3. Scheibelreiter, Georg: Heraldik. Oldenbourg Verlag. 2006. ISBN 3-70290-479-4. Seite 52.
  4. Seite „Grafschaft Hoya“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 16. Oktober 2013, 11:18 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Grafschaft_Hoya&oldid=123503048 (Abgerufen: 21. Oktober 2013, 23:16 UTC)
  5. Seite „Hertenberg (Vogtländisches Adelsgeschlecht)“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 20. September 2013, 17:00 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Hertenberg_(Vogtl%C3%A4ndisches_Adelsgeschlecht)&oldid=122719641 (Abgerufen: 22. Oktober 2013, 01:26 UTC)