Schwebend
Heraldische Fachtermini wie → schwebend, → abgeledigt, → gekürzt/abgekürzt, → ge-/verstutzt und andere mehr (freistehend, freigestellt et cetera), die aus der Umgangssprache übernommen oder aus einer Fremdsprache übersetzt wurden, sind in der heraldischen Kunstsprache nicht wohldefiniert. Sie besitzen über die Jahrhunderte keine einheitliche Bedeutung. Je nach Autor und Wappenbeschreibung werden die einzelnen Ausdrücke, die die besondere Art oder Stellung einer Wappenfigur beschreiben, teils synonym verwendet, teils marginal oder aber strikt voneinander abgegrenzt.
Kreuz („durchgehend“) | Schwebendes Kreuz |
(Das ‚schwebende Kreuz‘ wird auch Freikreuz, freistehendes Kreuz, [ab]gekürztes Kreuz, abgeledigtes Kreuz und anderes mehr genannt.) |
Mit dem Ausdruck schwebend (auch mißverständlich ledig genannt; französisch alesée; englisch couped) beschreibt die heraldische Literatur geometrische Motive, die nach den heraldischen Regeln als Heroldsbilder die Schildränder oder die Feldränder berühren sollten, aber als „geduldete“ Ausnahme oder aus historischen Gründen nicht so dargestellt sind.
„Schwebend: Heroldsbilder, die eigentlich nach den heraldischen Regeln die Schildränder berühren müßten, aber ausnahmsweise anders dargestellt sind.“
Beispiele
Zu dieser Gruppe von Motiven zählen beispielsweise schwebende Kreuze, Rauten, Dreiecke, Kugeln, Ringe und andere „Heroldsfiguren“ (wie man die Motive in Ermangelung eines gebräuchlichen Ausdrucks manchmal nennt).
Nicht schwebend (anstoßend) |
Schwebend | Besondere Variante (Auswahl) | |
Balken | 1889: (nach Siebmacher) | Schräglinks verstutzte Querschindel | |
Schragen | 1889: (eine Schrägverstutzung wird hier nicht besonders gemeldet; nach Siebmacher) | 1889: Querverstutzter Schragen (nach Siebmacher) | |
Ständerkreuz | |||
Gegenzinnenbalken | |||
Sturzsparren |
Abgrenzung
- Da gemeine Figuren grundsätzlich freistehend in Wappen dargestellt sind oder Ränder nur an einer Stelle berühren (meist am Schildfuß), erübrigt sich der Ausdruck „schwebend“ für diese.
„Gemeine Figuren sind ganz freistehend abgebildet oder berühren nur einen Schildrand, meist den Schildfuß.“
- Schwebende Wappenfiguren im Oberwappen sind in der deutschen Heraldik nicht gebräuchlich und sollten vermieden werden.
„Schwebende Figuren über dem Wappen oder Helm sind unheraldisch und nicht statthaft. Auch darf der Helm über dem Wappen nicht weggelassen und durch einen bloßen schwebenden Helmschmuck ersetzt werden.“
Wappenbilderordnung
Der Ausdruck schwebend wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Stellung im Schilde (oder Felde) bei einer oder mehreren Figuren der gleichen Art unter der Nr. (161)-361 aufgenommen.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 358.