Afterwappen

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Afterwappen (auch Affterwappen geschrieben) ist in der Heraldik ursprünglich ein seltener, abwertender und heute veralteter Ausdruck für

  • „selbstangenomme“ oder „erdichtete“ Wappen, die man man nicht vom Staatsoberhaupt (Kaiser) oder in dessen Namen verliehen bekommen hatte.

Begriffsgeschichte

Historisch wurde der Ausdruck in seiner abwertenden Bedeutung vom Briefadel benutzt, um sich einerseits von der eigenen bürgerlichen Herkunft oder von bürgerlichen Wappen abzugrenzen und andererseits den Eindruck zu erwecken, daß die „Neu-Adligen“ durch einen Adelsbrief (auch „Adelsdiplom“ genannt) beziehungsweise mit der Verleihung eines vorgeblichen „adligen“ Wappens („Adelswappen“) dem gleichen Stand wie der „alte Adel“/Uradel angehörten.

1699 gebrauchte beispielsweise Johann Theodoretus Fliesbach (alias von Fliessenhausen) -- dessen Adel zu diesem Zeitpunkt gerade mal sieben Jahre alt war -- den Ausdruck „Affterwappen“, um strenge Repressionen gegen diejenigen einzufordern, die seiner Meinung nach ein Wappen zu unrecht führten. In einer polemischen Schrift empfahl er, daß nur durch den Kaiser oder in dessen Namen verliehenen Wappen in das Vorrecht einer bestimmten Darstellungsweise kommen sollten.[1]

Gustav Adelbert Seyler zitiert 1885-89 (1890) in seinem Werk „Geschichte der Heraldik“ den Johann Theodoretus Fliesbach. Aus dem Zitat leitet Gert Oswald 1984 eine mißverständliche Definition für Afterwappen ab:

Afterwappen: seltener Begriff, der zum Beispiel von Gustav Adelbert Seyler (Geschichte der Heraldik) für Wappenführungen benutzt wird, die nach dem Wappenrecht unrechtmäßig sind.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[2]

Diese Bestimmung des Ausdrucks Afterwappen durch Oswald ist ungenau und irreführend. Sie geht von einem Wappenrecht und von der RechtmäßigkeitW-Logo.png beziehungsweise der RechtswidrigkeitW-Logo.png von Wappen aus. Im rechtlichen und im historischen Sinne hat es ein von einer hierzu befugten Rechtsautorität geschaffenes „Wappenrecht“ mit genau umrissenen und umfassenden „Wappengesetzen“ mit de- und vor allem präskriptiven Funktionen und konsistente Normen zur Rechtmäßigkeit/-widrigkeit von Wappen nie gegeben

1978/2000 bestimmt Walter Leonhard Wappen, die nur als monochrome Siegelbilder überliefert sind und denen man nachträglich heraldische Farben „andichtete“ als Afterwappen:

Afterwappen: Als solche bezeichnet man frühe Städtewappen, aber auch Bauern- und Handwerkerwappen. Sie führen im Wappen unveränderte Siegelbilder, die nachträglich tingiert wurden.“

Walter Leonhard (1978/2000)[3]

Diese spezielle Definition des Ausdrucks erfolgte vermutlich in Anlehnung an Klemens Stadler, der 1968 nicht den Terminus „Afterwappen“, sondern den Begriff „Afterheraldik“ im gleichen Kontext prägte:

„Die heute als „Afterheraldik“ bezeichnette Unsitte, typische Siegelbilder durch Einsetzung in einen Schild und nachträgliche Hinzufügung von Farben gewaltsam zu Wappen zu machen, ist keineswegs neu.“

Klemens Stadler (1968)[4]

Afterheraldik

Dem Ausdruck „Afterwappen“ ist der Begriff „Afterheraldik“ verwandt. Letzerer bezeichnet nach Ralf von Retberg jegliche Heraldik nach der Gotik. Retbergs Gebrauch des Ausdrucks wurde im 19./20. Jahrhundert einem breitem heraldischen Publikum bekannt und von vielen Heraldikern (Gustav Seyler, Maximilian Gritzner, Otto Hupp, Bernhard Koerner) zitiert, wobei seine Verwendung oft kritisiert wird.

Afterheraldik, ein von dem heraldischen Schriftsteller v. Retberg mit Vorliebe gebrauchtes Wort zur Bezeichnung jeglicher Heraldik nach der Zeit der Gothik. Nennt er doch sogar Grünenberg den „Vater der After-Heraldik“, obwohl von Retberg nicht ansteht, fast alle älteren Abbildungen aus diesem vortrefflichen Werke zu entlehnen (!!)“

Siebmacher/Gritzner (1889)[5]

„Alles, was nicht in sein (von Retbergs) System passt, fällt unter den Begriff der »Afterheraldik«.“

Gustav Adelbert Seyler (1885-1890)[6]

Retberg erfand den Ausdruck nicht. Vor ihm benutzte ihn beispielsweise die Jenaische Allgemeine Literatur-Zeitung im Februar 1816 zur Charakterisierung speziell der Napoleonischen Heraldik:

„Sollte ein neues Lehrbuch der Heraldik geschrieben werden, so würde demselben ein Anhangscapitel von den buonapartischen Afterheraldik nicht fehlen dürfen (..)“[7]

Im 20. Jahrhundert gebrauchten Klemens Stadler, Hanns Jäger-Sunstenau und andere den Terminus „Afterheraldik“ im Zusammenhang mit monochromem Siegelbildern, die mit einer frei erfundenen Farbgebung in ein Wappen übernommen worden sind (vgl. oben „Afterwappen“).

Einzelnachweise

  1. Vgl. Fliesbach, Johann Theodoretus von: hochbefriedigtes Käyserliches Wappen-Regal oder Verboth Der selbst-angenommenen falsch-erdichteten Affter- oder Bastart-Wappen, mit Cronen, Schild und Helm : Wie solches In der Anno 1658. zu Franckfurth aufgerichteten/ und bey neulichster Crönung zu Augspurg Anno 1690. wiederholten Käyserl. und Königl. Wahl-Capitulation ausdrücklich enthalten/ vermittelst eines Extracts ... von wem/ wie und wodurch die Wappen mit zugethanen oder offenen Helmen zu erlangen? ... was sie bedeuten/ und wem solche zu führen zukommen? 1699.
  2. Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 31.
  3. Walter Leonhard: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung. Callway, München 1978, ISBN 3-8289-0768-7, S. 28 (Genehmigte Lizenzausgabe für Weltbild Verlag GmbH: Bechtermünz, Augsburg 2000).
  4. Klemens Stadler: Deutsche Wappen; Bundesrepublik Deutschland: Die Gemeindewappen des Freistaates Bayern. II. Teil: M-Z. Nachträge zu Band 4 und 6. 1968. S. 7.
  5. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889/1890. S. 193. Reprint on Demand. Universtitäts- und Landesbibliothek Tirol. 2009. ISBN 3-226-00671-1.
  6. Seyler, Gustav Adelbert: Geschichte der Heraldik. Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft. In: J. Siebmachers großes Wappenbuch. Band A. Reprografischer Nachdruck der Ausgabe Nürnberg 1885-1889 (1890). Neustadt an der Aisch. 1970. S. 770
  7. Jenaische Allgemeine Literatur-Zeitung. No. 39. Februar 1816. In: Jenauische Allgemeine Literatur-Zeitung vom Jahre 1816. 13. Jahrgang. Erster Band. Januar, Februar März. Jena und Leipzig. 1816. S. 309 (Digitalisat in der Google-Buchsuche)