Gehörnt

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Gehörnt
(Farbabweichung)
 
Golden gehörnter silberner Widderkopf im Visier
 
Roter Einhornrumpf, gold gehörnt
Schwarz gehörnter Mannsrumpf im Visier (Ertingen, alt)

Gehörnt (auch „... mit Horn“, „... mit Hörnern“ o. ä.; frz.: accorné; engl.: horned, armed, manchmal auch attired) ist in der Heraldik ein Ausdruck, mit dem bei der Wappenbeschreibung Wappenfiguren bezeichnet werden,

  • die mit Horn/Hörnern erscheinen, die in einer anderen heraldischen Farbe als der Rest der jeweiligen Figur dargestellt sind.
    Beispiel: „silberner, gold gehörnter Widder“; „rotes Einhorn, gold gehörnt“
  • die gegenüber ihrer „normalen“, ungehörten Erscheinungsform oder Expressis verbis mit Horn/Hörnern darzustellen sind.
    Beispiel: „gehörnter Mann“, „Teufel mit Hörnern“

Bedeutung

Gewöhnlich wird der Ausdruck „gehörnt“ mit Wappenfiguren verwendet, deren heraldische Darstellung mindestens ein HornW-Logo.png - zumeist am Kopf - impliziert („Stier“, „Widder“, „Einhorn“).

Gehörnt (..) wird von den Köpfen der Ochsen, Böcke und Widder gesaget (..)“

Wenn das Horn oder die Hörner in der gleichen heraldischen Farbe wie der Rest der Figur erscheinen, kann die Meldung „gehörnt“, „mit Hörnern“ oder ähnlich in der Wappenbeschreibung entfallen. Sie erfolgt gewöhnlich nur, wenn das Horn/die Hörner andersfarbig dargestellt sind beziehungsweise um die Farbe der Bewehrung hervorzuheben:

Gehörnt = von der abstechenden Farbe der Hörner bei Stieren, Böcken, Einhorn (siehe bewehrt)“

Siebmacher/Gritzner (1889)[2]
Ungehörnt / Expressis verbis gehörnt
 
Blauer Pantier ohne Hörner
(Wappen von Ingolstadt, Version nach Klemens Stadler)
 
Silberner Pantier, mit roten Hörnern
(Wappen von Steyr)

Zudem ist der Ausdruck „gehörnt“ gebräuchlich, wenn eine Wappenfigur „mit Hörnern“ erscheint, diese aber kein selbstverständliches Attribut der Figur sind oder die Hörner ausdrücklich (Expressis verbis) gemeldet werden. Beispielsweise erscheint das Wappentier Panthier im Wappenwesen sowohl ohne Hörner, als auch mit -- und wenn der Panthier mit Hörnern dargestellt wird, dann in einigen Fällen in der gleichen Farbe wie die Gesamtfigur, in anderen mit andersfarbigen.

Zu den „gehörnten“ Wappenfiguren können Menschen, Engelwesen, Wappen- und Fabeltiere, Dinge des täglichen Lebens wie Rad, Pfeil, Hut oder anderes zählen. Manchmal findet sich die Umschreibung für einen Helm („gehörnter Helm“), womit dieser ausdrücklich von einem ungehörnten, geflügelten oder anders ausgestatteten Helm abgegrenzt wird. Der Ausdruck „gehörnter Mond“ bezeichnet im Wappenwesen einen sichelförmigen Mond (im Normalfall nach heraldisch rechts gerichtet).

Gestängt

Gestängt
 
Silbern gestängter, goldener Hirschkopf (HelmlingenW-Logo.png)
 
Gestängter Fisch =Geweihfisch (nach Siebmacher)
Gestängter Mann = Geweihmann (Rentzel I.; nach Siebmacher, 1878)

Der Ausdruck „gehörnt“ ist vom seltenen Ausdruck „gestängt“ zu unterscheiden. Letzterer wird im Zusammenhang mit dem Wappentier Hirsch verwendet. Dieser erscheint in einigen Wappen mit einem Geweih (nicht mit einem Horn oder Hörnern), das eine andere Farbe als die restliche Figur besitzt.

Gestängt von der abstechenden Färbung des Hirschgeweihs (= bewehrt)“

Siebmacher/Gritzner (1889)[2]

Außerdem ist er gebräuchlich, wenn eine gemeine Figur gegenüber ihrer „normalen“, ungestängten Erscheinungsform oder Expressis verbis mit Geweih darzustellen ist. Beispiel: „gestängter Fisch“ =„Fisch mit (Hirsch)Geweih“, „gestängter Mann“ = „Mann mit (Hirsch)Geweih“, wobei solche Figuren im Wappenwesen gegebenenfalls unter ihrem Eigennamen beschrieben werden:

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Geweihfisch
HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Geweihmann

Abgrenzung

Gert Oswald setzt die Ausdrücke „gehörnt“ und „gestängt“ leider mißverständlich gleich, was es in Wappenbeschreibungen aus Konsistenzgründen zu vermeiden gilt:

Gehörnt, gestänget: Hirsch, dessen Gehörn bzw. Gestänge in einer anderen Farbe dargestellt ist.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[3]

Wappenbilderordnung

  • Gehörnt' wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Notwendige Teile ganzer Figuren bei andersfarbiger Darstellung unter der Nr. -804 aufgenommen.
  • Gestängt' wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Notwendige Teile ganzer Figuren bei andersfarbiger Darstellung unter der Nr. -805 aufgenommen.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Tierhörner in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Blason ville fr Garidech (Haute-Garonne).svg Lemma gehörnt. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854-1960 (woerterbuchnetz.de).

Einzelnachweise

  1. Gatterer, Johann Christoph: Abriß der Heraldik. Verlag Johann Christian Dieterich. Göttingen/Gotha 1774. S. 94
  2. 2,0 2,1 J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. Lemma gehörnt = S. 243; gestängt = S. 245
  3. Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 149. ISBN 978-3-411-02149-9