Bewehrung (Heraldik)

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Ein roter Löwe mit anders tingierter Bewehrung („blau bezungt“, „blau bewehrt“; außerdem: „blau gekrönt“)

Bewehrung (auch Waffen oder Bewaffnung genannt) ist in der Heraldik eine Sammelbezeichnung für jene Körperteile von Wappentieren, die im Idealfall durch ihre Form und gegebenfalls durch eine abstechende Farbe zum Beispiel bei Kampf, Jagd, Verteidigung, Abschreckung hilfreich sein könnten.

Jedes Wappentier besitzt eine spezifische Bewehrung. Allgemein zählt man zur Bewehrung Körperteile wie Krallen, Klauen, Hörner, Hauer, Zähne, Schnäbel, Fänge, Hufe, Mähnen und dergleichen.

„Einige Heraldiker zählen auch die Ohren, Augen, sowie den Bart und Kamm (..) zur Bewehrung“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[1]

Durch eine farbliche Hervorhebung dieser Körperteile wir die besondere Wehrhaftigkeit und Kampfbereitschaft der Wappentiere -- und damit im gewissen Sinn auch des Wappenführenden -- gezeigt und charakterisiert.

Viele der zur Bewehrung zählenden Körperteile kommen auch ohne das Wappentier als eigenständige gemeine Figur in Wappen vor.

Blasonierung und Tingierung

Die Farbe der Bewehrung wird im Allgemeinen „stark betont und im Kontrast zur Schildfläche und der Wappenfigur gesetzt, „in Farbe bei goldener oder silberner, in einem Metalle bei farbiger Schildfläche.“[2] Die heraldischen Metalle Gold und Silber werden zur Einfärbung der Bewehrung bevorzugt. Die nachstehende Tabelle listet, ohne den Anspruch zu haben, vollständig oder eine verbindliche Regel zu sein, gebräuchliche kontrastierende Farbkombinationen der Heraldik auf:

# Farbe der gemeinen Figur Farbe des Schilds Farbe der Bewehrung Beispiel
1      Gold      Rot      Blau Blason Charolais.svg
2      Gold (Besäte oder bestreute Tinktur, Pelzwerk oder ähnliches)      Silber oder      Rot Blason Jean de Beaumont.svg
3      Silber      Blau oder      Schwarz      Rot Svenljunga vapen.svg
4      Silber      Rot (oder anders)      Gold Osečná znak.png
5      Rot      Gold      Blau Blason Duncan de Fife.svg
6      Rot      Silber      Blau Blason Jean d'Aveluys.svg
7      Schwarz (oder anders)      Gold      Rot Wappen Bistum bamberg.svg
8      Schwarz (oder anders)      Silber      Rot Bergün (Kreis) wappen.svg

Besondere Blasonierung

In der Kunstsprache der Heraldik gibt es eine Reihe von besonderen Termini für jene Körperteile bestimmter Wappentiere, die man zu ihren „Waffen“ zählt. In der nachstehenden Tabelle ist für den Platzhalter „(..)“ eine heraldische Farbe für die vom restlichen Wappentier abweichende Tingierung der Bewehrung einzusetzen:[3]

Bewehrung insbesondere bei .. Heraldischer Terminus
Wappentier mit anders gefärbter Mähne Pferd „(..)“ gemähnt
Wappentier mit anders gefärbten Maul Pferd „(..)“ gemaulet
Wappentier mit anders gefärbten Zähnen „(..)“ gezahnet
Wappentier mit anders gefärbten Augen „(..)“ geauget
Wappentier mit anders gefärbten Ohren Greif „(..)“ geöhret
Vögel oder heraldische Wesen mit anders gefärbten Schnabel „(..)“ geschnabelt
Wappentier mit anders gefärbten Zunge Schlange, Drache und andere reptilienartige Wesen „(..)“ gezüngelt
Wappentier mit anders gefärbten Flammen aus Ohren und Maul oder ähnlichem Panthier „(..)“ flammenspeiend;
„(..)“ flammensprühend

Zeigen Tiere (Adler, Delfin) keine/geschlossene Augen und Zunge oder Fisch mit geöffnetem Maul, sind sie schmachtend.

Wird der Eberrüssel oder die Hauer hochgestellt, bei Elefanten die Stoßzähne, also das Gewäff oder Gewürf, so wird es als gewäffet oder gewürfet blasoniert. Ohne Hauer oder Zähne sind diese Wappentiere ungewäffet. Bei Geweihen oder dem Gestäng oder bei Hörnern wird mit „Farbe“ gestänget, beziehungsweise „Farbe“ gehörnt beschrieben.

Für alle Ausdrücke ist auch die weniger altertümliche Form gemault, gezahnt, geaugt, … oder bezahnt, beschnabelt, … möglich.

Man zählt zur Bewehrung, die man andersfarbig tingieren kann:

  • beim Hahn den Kamm und den Kehllappen
  • bei Fischen die Flossen

Wenn man die komplette Bewehrung eines Wappentieres ansprechen will, blasoniert man dies zum Beispiel mit dem Ausdruck (..) gold bewehrt (oder mehrdeutig: (..) gold gewaffnet). Alle gesondert gefärbten Nebenteile und Bewehrungen einer Wappenfigur sind in der Wappenbeschreibung (Blasonierung) explizit zu melden, insbesondere, wenn sie anders als die restliche Bewehrung erscheinen. Gold bewehrt, rot bezungt (oder gold gewaffnet, rot gezungt) heißt beispielsweise, daß die Bewehrung „Zunge“ in Rot erscheint, alle anderen „natürlichen Waffen“ des Wappentieres aber in der Grundfarbe Gold. Weitere Attribute eines Wappentieres können zusammen mit den Bewehrungscharakteristika gemeldet werden (zum Beispiel: blau bewehrt und gekrönt)

Die Form der Bewehrung wird wichtig, wenn die angeführten Körperteile von der gewöhnlichen Darstellungsweise abweichen. Unterschiedliche Formen und Einfärbungen von Bewehrungen helfen, Wappen mit häufig vorkommenden Wappentieren wie den Löwen und Adler von anderen Wappen mit gleicher Symbolik zu unterscheiden.

Die deutsche Heraldik ist sprachlich nicht so streng wie die englisch-französische. Sprachlich können in der Deutschen Heraldik die Attribut-Adjektive vorn oder hinten stehen und mit der Tingierung zusammengezogen werden: ein rot bewehrter Bock / ein rotbewehrter Boch / ein Bock, rotbewehrt und blaubezüngt, oder ersetzt werden: ein Bock mit roter Bewehrung und blauer Zunge.

Bewaffnet

In der Literatur wird manchmal zwischen „Bewehrung“ und „Bewaffnung“ differenziert. Während „Bewehrung“ stets die „natürlichen Waffen“ einer Wappenfigur meint (Krallen, Zähne et cetera), bezieht sich der Terminus „Bewaffnung“ primär auf die unterschiedlichen (künstlichen) Kampf-/Abwehrwaffen und Rüstungen von Wappenfiguren beziehungsweise auf Gegenstände, die von Wappenfiguren „gehalten“ werden. „Halten“, „tragen“, oder „schwingen“ Wappenfiguren (insbesondere Wappentiere) mit ihren Gliedmaßen einen Gegenstand (insbesondere eine Kampf-/Abwehrwaffe), wird empfohlen, in der Wappenbeschreibung den Terminus „bewaffnet (mit) ..“ zu verwenden:

bewaffnet: von Tieren, die in den Pranken oder Krallen etwas halten (zum Beispiel Zepter, Schwert, Fahne, Reichsapfel).“

Herold - Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften: Wappenbilderordnung (1990-1996)[4]

bewaffnet: eine Waffe tragend, haltend oder schwingend.“

Walter Leonhard: Das grosse Buch der Wappenkunst (1978/2000)[5]

Die gehaltenen Gegenstände (Schwerter, Äxte, Lanzen et cetera) unterliegen nicht der heraldischen Forderung einer kontrastierenden Farbgebung, obwohl diese gleichwohl manchmal aus ästhetischen Gründen für derartige Waffen angewendet wird.

Cave: Der Terminus „bewaffnet“ wird, wie gesagt, auch in anderen Bedeutungen verwendet. Beispielsweise zeigt „bis an die Zähne bewaffnet“ (italienisch armato di tutto punto) an, das eine Wappenfigur „vollständig geharnischt“ und mit allen (zur Rüstung zählenden) Waffen in einem Wappen erscheint.[6]

Unbewaffnet

Fehlen einem Wappentier die „natürlichen“ Waffen -- erscheint beispielsweise ein Adler ohne Krallen, ein Löwe ohne Klauen, ein Eber ohne Hauer -- so ist es als unbewaffnet (unbewafft, unbewehrt; englisch unarmed) zu melden.

„'Unbewaffnet heißt ein Tier dann, wenn es an seiner normaler Weise ihm zukommenden „Bewehrung“ (..) gestümmelt ist.“

Curt Oswalt Edler von Querfurt (1872)[7]

Unbewaffnet: heraldische Tierdarstellung ohne Krallen, Klauen oder Hauer.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[8]

In der anglo-französischen Heraldik besitzen „unbewaffnete“ Wappenfiguren teilweise einen Eigennamen. Beispielweise wird eine Löwenfigur ohne Zähne, Zunge und Klauen als „Lion morné“ beschrieben:

Einzelnachweise

  1. Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 63/64 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
  2. Leonhard, Walter: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung, Bechtermünz-Verlag 2003. ISBN 3-8289-0768-7
  3. Christian Samuel Theodor Bernd: Die Hauptstücke der Wappenwissenschaft: Die allgemeine Wappenwissenschaft in Lehre und Anwendung. 2. Abteilung, beim Verfasser und bei E. Weber, Bonn 1849, S. 200-202
  4. Jürgen Arndt und Werner Seeger (Bearbeiter): Wappenbilderordnung. Symbolorum armorialium ordo. Zit.: WBO - General-Index. Hrsg.: Herold, Verein für Heraldik Genealogie und verwandte Wissenschaften (= J. Siebmachers Großes Wappenbuch. B). Band II. Bauer & Raspe, Inh. Manfred Dreiss, Neustadt an der Aisch 1990, ISBN 3-87947-100-2, S. 46 (393 S., zugleich Neubearbeitung des Handbuchs der heraldischen Terminologie von Maximilian Gritzner; Einleitungsband, Abt. B des Neuen Siebmacherschen Wappenbuches, Nürnberg, 1890).
  5. Walter Leonhard: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung. Callway, München 1978, ISBN 3-8289-0768-7, S. 351 (Genehmigte Lizenzausgabe für Weltbild Verlag GmbH: Bechtermünz, Augsburg 2000).
  6. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889/1890. S. 196. Reprint on Demand. Universtitäts- und Landesbibliothek Tirol. 2009. ISBN 3-226-00671-1.
  7. Querfurt, Curt Oswalt Edler von: Kritisches Wörterbuch der heraldischen Terminologie. Nördlingen: Beck. 1872. Neudruck: Wiesbaden: M. Sändig. 1969. Seite 164.
  8. Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 403 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Bewehrung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Bewehrung_(Heraldik)“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 07. Juni 2012 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.