Kerbschnitt

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Dieser Artikel behandelt den Wappenschnitt („Kerbschnitt“). Eine Übersicht zu anderen Bedeutungen des Wortes „gekerbt“ ist unter gekerbt (Begriffsklärung) zu finden.
Kerbschnitte
 
(im) Schuppen- / Lappenschnitt
(geteilt)
 
(im) Dornenschnitt
(geteilt)
 
(im) Zahnschnitt
(geteilt)
Weitere Kerbschnitte
 
Teilung im Bogenschnitt, der manchmal zu den Kerbschnitten gezählt wird
 
(im) Welsch­zinnen­schnitt (geteilt)

Der Kerbschnitt (von mittelhochdeutsch kerben; ursprünglich: ritzen, kratzen, kerben; =„mit einer oder mehreren Kerben versehen“; auch Narbenschnitt genannt) ist in der Heraldik ein veralteter, allgemeiner und mißverständlicher Oberbegriff. Gewöhnlich umfaßt er alle Wappenschnitte, die ein Wappenschild in zwei Flächen beziehungsweise in zwei Felder mit unterschiedlichen heraldischen Farben einteilen

  • und deren Schnittlinie eine oder mehrere symmetrische „Kerben“ besitzt.

Darstellung

Ausgeführt wird die Kerbschnittlinie beispielsweise mit sich wiederholenden halbkreisförmigen kleinen Bögen/Rundungen oder kleinen, forlaufenden (mehr oder weniger runden oder dreieckigen) Einkerbungen. Mindestens vier spezifische Wappenschnitte besitzen eine entsprechende Schnittlinie und werden je nach Quelle als „Kerbschnitte“ bezeichnet:

  1. Schuppen-/Lappenschnitt
  2. Dornenschnitt
  3. Zahnschnitt
  4. Welschzinnenschnitt

Manchmal wird der Ausdruck „gekerbt“ mit dem Bogenschnitt gleichgesetzt und dieser ebenfalls zu den Kerbschnitten gezählt.

gekerbt: (..) → 2. Bogenschnitt“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[1]

Blasonierung

Grundsätzlich empfiehlt es sich, den vieldeutigen Ausdruck „im Kerbschnitt (..)“ nicht in einer Wappenbeschreibung zu gebrauchen.

Einzelnachweise

  1. Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 148.