Bogenschnitt

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Dieser Artikel beschreibt die gemeine Figur Bogen in der Heraldik; die gemeine Figur Bogen/Pfeilbogen wird unter → Bogen (Heraldik) erläutert.
„Bogenförmig gespalten“
 
(Rechte) Bogenspaltung
(mit einem rechten Bogen gespalten; nach WBO, Nr. (0101)-166)
 
Linke Bogenspaltung
(mit einem linken Bogen gespalten
Bogenteilung
(mit einem Bogen (nach oben) geteilt)

Bogenschnitt ist in der Heraldik eine Bezeichnung für eine besondere Form einer Schnittlinie, die beispielsweise in einem Wappenschild verlaufen kann, wodurch es in zwei Flächen beziehungsweise in zwei Felder mit unterschiedlichen heraldischen Farben geteilt wird.

Ausgeführt wird eine Bogenschnittlinie mit mindestens einem bis maximal ca. drei sich wiederholenden halbkreisförmigen Bögen.

Darstellung

Bogenspaltung

Mit Bogen (bogenförmig) gespalten (Tafel II. Figur 73.): heißt eine Spaltung, bei welcher der Spaltschnitt durch eine aus mehreren aneinandergehängten Kreisbogen gebildete Linie vollführt ist. Je nachdem, ob die Köpfe der Bogen nach rechts oder nach links weisen, heißt es mit (eins, zwei oder drei -- Anm. der Red.) rechten respektive linken Bogen gespalten oder: rechte oder linke Bogenspaltung.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Abgrenzung

Vom Bogenschnitt ist der Schuppen-/Lappenschnitt zu unterscheiden, der mit mehreren kleineren Bögen ausgeführt wird.

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Schuppenschnitt

Bogenbalken und Bogenpfahl

Balken oder der Pfahl können im Bogenschnitt erscheinen. Sie erhalten bei der Blasonierung („Wappenbeschreibung“) den Zusatz nach der Schnittart und werden Bogenbalken zum Schildfuß, Bogenbalken zum Schildhaupt oder rechter beziehungsweise linker Bogenpfahl genannt.

Bogen-Pfähle (Tafel III. Figur 33.): (oft auch als „Regenbogen“ angesprochen) heißen zwei in Form von Kreisbögen nach innen gegeneinander gebogene, aus den vier Schildesecken hervorgehende Pfähle.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[2]

Bogenschildhaupt

Ein Schildhaupt wird Bogenschildhaupt genannt, wenn die Trennlinie des Schildhaupts durch einen oder mehreren Bögen dargestellt wird. Wenn der oder die Bögen des Schnitts zur Schildmitte zeigen, nennt man die Figur ausgebogenes Schildhaupt; wenn der oder die Bögen nach außen zeigen, handelt es sich um ein eingebogenes Schildhaupt.

Bogenflanke

Wenn ein Bogen am rechten oder am linken Schildrand in der Breite einer gewöhnlichen Flanke erscheint, nennt man diese Figur rechte bzw. linke Bogenflanke; werden rechte und linke Bogenflanke zusammen in einem Wappen dargestellt, spricht man von einer Doppelbogenflanke.

Bogenflanke (Tafel II. Figur 84.) heißt die Flanke, sobald ihre Begrenzung durch einen Kreisbogen, der aus dem betreffenden Ober- und Untereck hervorgeht gebildet wird.
Tafel II. Figur 88. zeigt zwei solcher Bogenflanken (etwas zu breit gezeichnet) je noch belegt mit rotem Löwenrumpf und begleitet von 5. (2:1:2) goldenen Spornrädern. Hierbei möge man wohl beachten, dass die Bogen wirklich in die Schildecken verschwinden, nicht daneben, denn sonst entsteht naturgemäss ein ganz anderes Bild.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[5]

Bogenkreuz

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Bogenkreuz

Der Ausdruck Bogenkreuz ist in der Heraldik ein Oberbegriff für im Detail unterschiedliche Kreuzformen.

Galerie

Weitere Bögen

Der Bogen erscheint auch in anderen Wappenbildern beziehungsweise anderen heraldischen Zusammenhängen, zum Beispiel als „Regenbogen“, „Bogenbrücke“, „Jochbogen“ et cetera.


Wappenbilderordnung

  • Der Ausdruck bogenförmig nach oben (geteilt/schräggeteilt) wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Sonderformen der Begrenzungslinien unter der Nr. (0151)-166 aufgenommen.
  • Der Ausdruck bogenförmig nach unten/links (geteilt/gespalten) wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Sonderformen der Begrenzungslinien unter der Nr. (0151)-167 aufgenommen.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.
  2. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 18
  3. Blason: „Unter eingebogenem goldenen Schildhaupt in Grün ein silberner Wasserturm mit einem roten in das Schildhaupt ragenden Dach, begleitet rechts und links von je einem silbernen Ahornblatt, darunter ein goldenes Posthorn.“
  4. Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein
  5. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 15