Klauenflügel
Der Klauenflügel (auch Klauenflug, Klauflügel, geflügeltes Adlerbein, gefußter Flug oder ähnlich genannt; frz.: main d'aigle, demi-vol avec griffes; engl.: wing and claw [..] conjoined) bezeichnet, ist in der Heraldik
- eine gemeine Figur
- ein aufgesteckter Zieraufsatz für einen Helm (Helmkleinod im Oberwappen)
Klauenflügel als gemeine Figur
Die Wappenfigur Klauenflügel erscheint im Wappen als ein Vogelbein, vorrangig eine Adlerklaue, die mit einem hochstehenden Adlerflügel, dem halben heraldischen Flug gleich, kombiniert ist. Flügel und Vogelbein sind in der Regel unterschiedlich gefärbt. Die Darstellung eines Klauenflügels als gemeine Figur eignet sich grundsätzlich zum Halten von Gegenständen, insbesondere von Waffen wie etwa ein Schwert, Pfeile oder ähnliches.
„Die Verbindung eine Adlerflügels mit einem Adler-Fang wie in Tafel XVIII. Figur 25. heißt: Klauflügel. Hierbei steht die Kralle stets abwärts und der Flügel ist mit dem Gefieder des Fanges innig verbunden (poln. Stammwappen Topacz).“
Wenn nicht anders gemeldet, ist die Figur nach heraldisch rechts ausgerichtet und die Flügelspitzen des Gefieders zeigen halbkreisförmig zum heraldisch linken beziehungsweise oberen Schildrand. Andere Stellungen der Figur sind in der Wappenbeschreibung anzugeben.
Adlerflügel mit Schwerthand
Die gemeine Figur Adlerflügel mit Schwerthand ähnelt dem Klauenflügel, ist aber ein eigenständiges Wappenmotiv, welches in Conrad Grünenbergs Wappenbuch dokumentiert ist und bis in das 19. Jahrhundert als Unicum galt:
„Die Verbindung eines Adlerflügels mit einer schwertschwingenden Hand (siehe Grünenberg) ist ein Unicum (Tafel XVIII. Figur 26.).“
Das Wappenmotiv erscheint als Adlerflügel (halber Flug) mit einer oft gleichgefärbten „Menschenhand/Menschenklaue“, die ein Schwert schwingt. Steht die Figur allein im Schild, ist sie schildfüllend ausgebreitet beziehungsweise schildfüllend zu gestalten. Die Lage der Schwerthand sollte bei der Wappenbeschreibung angegeben werden. Auch andere Gegenstände als das Schwert, die dieses Motiv gegebenenfalls schwingt, sind zu melden.
Wappenbilderordnung
- Der Klauenflügel wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt D. Hauptteile und Seitenteile: Tiere unter der Nr. -748 aufgenommen.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 89.