Adlerfang
Der Adlerfang (auch „Adlerklaue“, „Adlerbein“, „Adler-Schenkelbein“ oder ähnlich genannt; frz.: griffes, serre [d'aigle]; engl.: claw [of eagle]) ist in der Heraldik eine gemeine Figur.
Darstellung
Dargestellt wird ein Fuß mit Krallen eines Wappenadler, meistens in abstechender Tingierung. Oft werden noch Federn am Fang gezeigt. Die Darstellung des Adlerfanges im Wappen eignet sich auch zum Halten von Gegenständen, insbesondere von Waffen wie etwa Pfeile.
„„Adlerfänge“ oder „-Schenkelbeine“ (Tafel XVIII. Figur 29.-31.): und zwar Figur 31. ein stehendes (das heißt die Krallen abwärts, das Gelenk links), (..) Figur 29. liegend, (..) Figur 30. „drei rechtsgekehrt“ (das heißt die Krallen), wobei selbstredend das Gelenk abwärts gekehrt sein muss; Figur 32. sind zwei verschränkte Adlerbeine.“
Galerie
Adlerfang (Wappen von Kürnbach
, Baden)
Adlerfang (Aindling
)
Adlerfang (Nusplingen
)
Abgrenzung
Ein Adlerfang bzw. eine Adlerkralle mit einem halben Flug bezeichnet man in Heraldik als Klauenflügel.
Wappenbilderordnung
- Das (Adler)Bein/Klaue wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt E. Untere bzw. hintere Teile: Tiere unter der Nr. (4051)-761 aufgenommen.
- Der (Adler)Fang wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt E. Untere bzw. hintere Teile: Tiere unter der Nr. (4051)-762 aufgenommen.
Siehe auch
Weblinks

Einzelnachweise
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 89.
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