Adlerfang
Adlerfang/-klaue | |
in der Natur | in der Heraldik (liegend; nach Maximilian Gritzner, 1889) |
Der Adlerfang (auch „Adlerklaue“, „Adlerbein“, „Adler-Schenkelbein“ oder ähnlich genannt; frz.: griffes, serre [d'aigle]; engl.: claw [of eagle]) ist in der Heraldik eine gemeine Figur.
Darstellung
Dargestellt wird ein Fuß mit Krallen eines Wappenadler, meistens in abstechender Tingierung. Oft werden noch Federn am Fang gezeigt. Die Darstellung des Adlerfanges im Wappen eignet sich auch zum Halten von Gegenständen, insbesondere von Waffen wie etwa Pfeile.
„„Adlerfänge“ oder „-Schenkelbeine“ (Tafel XVIII. Figur 29.-31.): und zwar Figur 31. ein stehendes (das heißt die Krallen abwärts, das Gelenk links), (..) Figur 29. liegend, (..) Figur 30. „drei rechtsgekehrt“ (das heißt die Krallen), wobei selbstredend das Gelenk abwärts gekehrt sein muss; Figur 32. sind zwei verschränkte Adlerbeine.“
1889: Drei Adlerklauen, rechtsgekehrt (nach Gritzner)
1909: Ein am Schenkel abgerissenes Adlerbein (an eagle's leg erased à la quise; Fig. 459. nach Fox-Davies)
Adlerfang (Wappen von Kürnbach
, Baden)
Adlerfang (Nusplingen
)
Adlerfang (Aindling
)
In Silber ein linksschräger Adlerfang (Mettenheim
)
Fang hält steinzeitliche Axt (Wentorf bei Lauenburg
)
Gekreuzte Adlerfänge, aufwärts gerichtet (Sontheim an der Brenz
)
Adlerfang/Adlerklaue versus Klauenflügel
Ein Adlerfang bzw. eine Adlerkralle mit einem halben Flug bezeichnet man in Heraldik als Klauenflügel.
Wappenbilderordnung
- Das (Adler)Bein/Klaue wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt E. Untere bzw. hintere Teile: Tiere unter der Nr. (4051)-761 aufgenommen.
- Der (Adler)Fang wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt E. Untere bzw. hintere Teile: Tiere unter der Nr. (4051)-762 aufgenommen.
Siehe auch
Weblinks

Einzelnachweise
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 89.
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