Löwentatze (Heraldik)
Die Wappenfigur Löwentatze (auch Löwenpranke oder kurz Tatze/Pranke genannt; frz.: patte de lion; engl.: lions's gamb(e), gamb(e) of lion, lion claw, lion paw) ist in der Heraldik eine seltene gemeine Figur.
„Löwenpranken kommen im Schilde nicht sehr häufig vor; aus dem Obereck hervorgehend zeigt Tafel XV. Figur 18., eine zweite erscheint auf Tafel Tafel XV. Figur 19., hier einen Schlüssel haltend (Wappen der von Humbracht (Schlesien) und von Heimbrachts (Hessen). Paarweise sind sie häufiger.“
Darstellung
Die gemeine Figur Löwentatze / Löwenpranke ist dem gleichnamigen Körperteil eines natürlichen Löwen nachempfunden. Sie erscheint gewöhnlich in Ein- oder Zweizahl oder Dreizahl im Wappenschild/Feld, selten oder gar nicht in höherer Mehrzahl.
Die Anzahl der Krallen/Zehen der gemeinen Figur Löwenpranke/-tatze wird gewöhnlich im Blason nicht angesprochen. Sie beträgt in der Regel drei oder vier Zehen/Krallen (in Anlehnung an Entwürfe aus der Zeit der Gotik). Eine höhere oder geringere Anzahl Zehen sind zu melden.
„(..) Pranken: kräftig, meist zottelig beharrt, die drei Zehenballen kleeblattartig gespreizt, davon abgesetzt der Nagelzeh, alle Krallen groß, spitz und etwas gebogen (..)“
Wird in der Wappenbeschreibung die Lage der Figur nicht beschrieben, so sollte die Löwenpranke/-tatze im Wappen aufrecht und schwebend dargestellt sein (mit den Zehen/Krallen zum oberen Schildrand gerichtet). Andere Lagen sind zu melden (zum Beispiel gestürzt, aus dem linken/rechten Schildrand hervorgehend, aus den Spalt hervorbrechend, schräg- oder schräglinksgelegt, balkenweise nach links/rechts gestellt et cetera). Bei mehreren Tatzen im Wappen wird deren Lage zueinander entsprechend den heraldischen Regeln beschrieben (gekreuzt, von einander abgekehrt, einander zugekehrt, nebeneinander, übereinander und so weiter).
Die gemeine Figur Löwentatze erscheint gewöhnlich in Gold/Gelb (der Naturfarbe entsprechend), Silber oder Rot, kann aber in jeder anderen heraldischen Tinktur dargestellt werden (was zu melden ist). Die Krallen der Löwentatze gelten als Bewehrung. Wenn sie abstechend zum Rest der Löwentatzenfigur tingiert sind, sollte dies gemeldet werden.
Vorgebliches Wappen des Gwenwynwyn ap Owain († ca. 1216)
Wappen von Jane Austen
Teilweise halten Löwentatzen eine andere gemeine Figur (zum Beispiel ein Schwert, Kreuz oder ähnliches). Welche Wappenfigur und wie sie gehalten wird, ist zu beschreiben.
Löwen-Trittsiegel / Löwensohle
Von der Löwentatze sind der „Abruck einer Löwentatze“ („Löwen-Trittsiegel“) und die „Sohle einer Löwentatze“ zu unterscheiden. Derartige Motive erscheinen vergleichsweise selten in Wappen und sind als solche zu blasonieren.
Wappenbilderordnung
- Die Löwenpranke wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Teile lebender Organismen, Abnormitäten, Verstümmelungen. D:Hauptteile und Seitenteile. 2. Tiere unter der Nr. (5011)-749 aufgenommen.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 82/83.
- ↑ Leonhard, Walter: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung, Bechtermünz-Verlag 2003. ISBN 3-8289-0768-7. S. 218.