Mecklenburg
Mecklenburg [ˈmeːklənbʊrk], ist eine Region im Norden Deutschlands. Mecklenburg war ein jahrhundertealtes reichsunmittelbares Territorium von Deutschland mit eigener Geschichte und unverwechselbarer Kultur und ist heute der westliche und größere Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die größten Städte Mecklenburgs sind Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Wismar.
Bevölkerung und Fläche
Das Gebiet hat eine Fläche von 15.721 km²; im Mai 1939 lebten dort 910.826 Einwohner.
Name
Im Altsächsischen bedeutete mikil „groß“, im 10./11. Jahrhundert war das Wort Mikilinborg („große Burg“) gebräuchlich (siehe auch Geschichte). Der Name bezieht sich auf die Burg Mecklenburg. Im Mittelalter wurde daraus dann mittelniederdeutsch Mekelenborch, später Meklenburg.
Wappen
Blasonierung: Das mecklenburgische Wappen in einfacher Gestalt ist ein Stierkopf. Das vollständige Wappen besteht aus sechs Feldern und einem Mittelschilde. Es erinnert an die sieben Landesteile, aus denen im Laufe der Zeiten unser Vaterland erwachsen ist.
- Herzogtum Mecklenburg: Auf goldenem Grunde ein schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem roten Maule und ausgestreckter roter Zunge; auf dem Kopfe silberne Hörner und eine goldene Lilienkrone.
- Herrschaft Rostock: Auf blauem Grunde schreitend ein goldener Greif mit ausgestreckter Zunge und aufgehobener rechter Vorderklaue.
- Fürstentum Schwerin/Bistum Schwerin: Ein quer geteiltes Feld; in der oberen blauen Hälfte ein goldener Greif, in der unteren silbernen Hälfte ein grünes Viereck.
- Fürstentum Ratzeburg/Bistum Ratzeburg: Auf rotem Grunde stehend ein silbernes Kreuz mit goldener Krone.
- Herrschaft Stargard: Auf rotem Grunde ein silberner weiblicher Arm mit goldenem Ringe zwischen Daumen und Zeigefinger.
- Fürstentum Wenden/Herrschaft Werle: Auf goldenem Grunde ein schrägliegender Stierkopf mit silbernen Hörnern und goldener Lilienkrone, aber mit geschlossenem Maule.
- Grafschaft Schwerin: Der quer geteilte Mittelschild; die obere Hälfte rot, die untere golden.
Das Wappen wird von einem Stier und einem Greif gehalten und ist mit der Königskrone geschmückt. Der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz führt Wappen und Titel mit dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin gemeinschaftlich.
Die mecklenburgischen Landesfarben sind blau, gelb, rot.
Geographie
Topographie
Mecklenburg grenzt im Westen an Schleswig-Holstein und Niedersachsen, im Süden an Brandenburg und im Osten und teilweise im Norden an Vorpommern. Natürliche Grenzen bilden im Norden die Mecklenburger Bucht der Ostsee, im Westen die Lübecker Bucht und zum Teil Trave mit Dassower See, Wakenitz, Ratzeburger See und Schaalsee, im Südwesten die Elbe und im Osten die drei Flüsse Recknitz, Trebel und Peene.
Landschaft
Mecklenburg gehört zur Norddeutschen Tiefebene und hat Anteil an der Ostseeküste. Vorgelagert sind die Insel Poel und die Halbinsel Fischland, deren Fortsetzungen Darß und Zingst zu Vorpommern gehören. Entsprechend seiner großräumlichen Zugehörigkeit besteht Mecklenburg zu weiten Teilen aus Flachland. Dieses Flachland gestaltet sich aber durch viele Moränenzüge und die Mecklenburgische Seenplatte, die mit der Müritz den größten vollständig in Deutschland liegenden Binnensee besitzt, sehr abwechslungsreich. Weitere große Seen sind der Plauer See und der Schweriner See. Wichtige Flüsse in Mecklenburg sind die Warnow, die Recknitz, die Tollense und die Elde, bei Boizenburg und bei Dömitz grenzt Mecklenburg an die Elbe.
Die höchsten Erhebungen sind die Helpter Berge (ca. 179,0 m) im Landkreis Mecklenburg-Strelitz.
Bevölkerung und Wirtschaft
Die größten Städte Mecklenburgs sind Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Wismar. Mecklenburg ist dünn besiedelt und hat mit der Ostseeküste, der Mecklenburgischen Seenplatte und der Mecklenburgischen Schweiz attraktive Urlaubsziele. Mecklenburg ist hauptsächlich von Landwirtschaft und Tourismus geprägt. Die Industrie ist dementsprechend geringer entwickelt und basiert hauptsächlich auf dem Schiffbau in Rostock und Wismar. In nächster Nähe der verkehrstechnisch gut erschlossenen Seehäfen in Rostock und Wismar haben sich einige produzierende Firmen angesiedelt. Dazu gehören Hersteller von Windenergieanlagen und Großkränen (Rostock) oder holzverarbeitende Industrie (Wismar). Es bestehen gut ausgebaute Verkehrsverbindungen zu den Nachbarn im Ostseeraum, wie Fährverbindungen nach Dänemark, Schweden, Finnland, Litauen und Russland.
Liste der größten Städte Mecklenburgs
Stadt/ Gemeinde |
Landkreis | Einwohner 31. Dezember 2000 |
Einwohner 31. Dezember 2005 |
---|---|---|---|
Rostock | kreisfreie Stadt | 200.506 | 199.288 |
Schwerin | kreisfreie Stadt | 101.267 | 96.656 |
Neubrandenburg | kreisfreie Stadt | 73.318 | 68.188 |
Wismar | kreisfreie Stadt | 47.031 | 45.391 |
Güstrow | Güstrow | 32.323 | 31.083 |
Neustrelitz | Mecklenburg-Strelitz | 23.333 | 22.271 |
Waren (Müritz) | Müritz | 22.044 | 21.415 |
Parchim | Parchim | 20.048 | 19.348 |
Ludwigslust | Ludwigslust | 12.506 | 12.907 |
Hagenow | Ludwigslust | 12.272 | 12.178 |
Bad Doberan | Bad Doberan | 11.515 | 11.432 |
Grevesmühlen | Nordwestmecklenburg | 11.080 | 11.015 |
Boizenburg/Elbe | Ludwigslust | 10.654 | 10.871 |
Verfassung und Verwaltung
→Siehe Hauptartikel: Verwaltungsgeschichte Mecklenburgs
Geschichte
→Siehe Hauptartikel: Geschichte Mecklenburgs
Ur- und Frühgeschichte
Der Name Mecklenburg („Mikelenburg“) taucht erstmals in einer Urkunde des Jahres 995 auf. Er bezeichnete damals die slawische Burg Mecklenburg (Wiligrad) im heutigen Dorf Mecklenburg bei Wismar und bedeutet so viel wie „Große Burg“. Der Name übertrug sich in der Folgezeit auf ein hier beheimatetes Geschlecht slawischer Fürsten (Könige), dann auf das von ihnen beherrschte Gebiet.
Mittelalter
Im frühen Mittelalter war Mecklenburg slawisch besiedelt. Das Herrschaftsgebiet der slawischen Fürsten (Könige) zu Mecklenburg geriet ab 1160 (zunächst unter den Sachsen) in deutschrechtliche Lehnsabhängigkeit und es begann die dauerhafte Eingliederung Mecklenburgs in das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, welche nur durch die Zeit dänischer Besetzung von 1180 - 1227 unterbrochen wurde. So erhielt Obodritenfürst Pribislav 1167 die Terra Obodritorum (außer Grafschaft Schwerin) als Vasall des sächsischen Herzogs Heinrichs des Löwen zurück und nahm den christlichen Glauben an.
Ab 1200 zogen deutsche Siedler aus Westfalen, Niedersachsen, Friesland und Holstein ins Land. In dieser Zeit (um 1219) tritt auch erstmals der Stierkopf als mecklenburgisches Wappen auf. Von den 56 in Mecklenburg existierenden Städten wurden 45 in der Zeit der deutschen Kolonisation gegründet.
Die erste mecklenburgische Teilung erfolgte nach dem Tode Heinrich Borwins II. im Jahre 1226. Es entstanden die Fürstentümer Mecklenburg, Werle, Parchim-Richenberg und Rostock. Das Fürstentum Werle wurde im Jahr 1436 nach mehreren Teilungen als letztes Teilfürstentum aufgelöst. Die Auflösung der beiden anderen Fürstentümer erfolgte bereits 1256 (Parchim) bzw. 1312 (Rostock). Nach dem Tod Heinrichs II. von Mecklenburg im Jahr 1329 wurde das Fürstentum Mecklenburg unter seinen Söhnen im Jahr 1352 in die Linien Mecklenburg-Stargard und Mecklenburg-Schwerin geteilt. Ab dem Jahr 1348 wurde Mecklenburg unter Albrecht II. als Herzogtum reichsunmittelbares Territorium. Unter Heinrich dem Dicken wurde Mecklenburg 1471 nochmals ein einheitliches Herzogtum. Durch neue Teilungen erfolgte die Trennung in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow. Nach außen gab es nur geringe Änderungen der Landesgrenzen, so kam 1276 Wesenberg an die Mark Brandenburg, dafür fiel 1299 die Herrschaft Stargard an Mecklenburg. Stadt und Land Grabow fielen 1320 an Mecklenburg und 1375 kam Dömitz zu Mecklenburg.
Im hohen Mittelalter lag Mecklenburg im Einflussbereich der Hanse. Nachdem unter Führung von Lübecks Ende des 13. Jahrhunderts die deutsche Hanse entstanden war schlossen sich schon bald die mecklenburgischen Städte Rostock und Wismar dem mächtigen Handelsbündnis an.
Frühe Neuzeit
Die moderne Landesgeschichtsschreibung unterscheidet drei Hauptlandesteilungen (1229–1235, 1621, 1701), die teilweise namensgleiche Landesteile mit verschiedenartigen Gebietsanteilen hervorbrachten. Zwischen 1628 und 1630 wurden die Obotriten-Herzöge im Dreißigjährigen Krieg durch Kaiser Ferdinand II. abgesetzt und der Feldherr Wallenstein mit Mecklenburg belehnt, welcher aber schon Anfang 1630 wieder entlassen wurde. Erst 1701 konnte sich das mecklenburgische Fürstenhaus auf das Erbfolgeprinzip der Primogenitur einigen. Zugleich wurde Mecklenburg durch den so genannten Hamburger Vergleich vom 8. März 1701 in zwei beschränkt autonome (Teil-) Herzogtümer geteilt, ab 1815 (Teil-) Großherzogtümer – Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz –, die einen gemeinsamen Staat bildeten, seit 1755 dieselbe Verfassung hatten und einem gemeinsamen Landtag unterstanden. Diese landständische Verfassung in Mecklenburg galt bis 1918.
Im Jahr 1713 kam es zum Konflikt zwischen den Herzog Karl Leopold, dem Regenten des Landesteils Schwerin, und den mecklenburgischen Landständen, der bis 1717 andauerte. Der Herzog suchte landesherrliche, absolutistische Souveränität gegen die Ritterschaft sowie gegen das mit ihr verbündete Rostock durchzusetzen. Er forderte die Stände auf, ihm zum Aufbau eines stehenden Heeres zusätzliche Steuern zu bewilligen, zwang dann den Rostocker Rat zum Verzicht auf seine Privilegien.
Nach Klagen der mecklenburgischen Landstände vor dem Oberhaupt des Reiches gegen Karl Leopolds Rechtsbrüche und autokratische Bestrebungen wurde durch Kaiser Karl VI. 1717 die Reichsexekution gegen den Herzog verhängt.
Der Vollzug der Reichsexekution erfolgte im Frühjahr 1719. Karl Leopold verlegte seinen Regierungssitz nach Dömitz und verließ bald danach das Land. Die Regierung in Mecklenburg-Schwerin übernahmen als Exekutoren der Kurfürst von Hannover und der König von Preußen. Nach dem Tod Georgs I. (1727) wurde die Reichsexekution aufgehoben.
Der Kurfürst von Hannover und der König von Preußen drängten auf Zahlung der ihnen durch die Reichsexekution entstandenen Kosten. Da eine Beilegung des Konfliktes zunächst misslang, wurde Karl Leopold schließlich 1728 vom Reichshofrat in Wien zugunsten seines Bruders Christian Ludwig II. abgesetzt.[1]
Als langfristige Folgen der Reichsexekution brachten für den Landesteil Mecklenburg-Schwerin die Verpfändung von acht Ämtern an den Kurfürsten von Hannover und von vier Ämtern an den preußischen König. Die politische und administrative Zersplitterung des Landes wurde dadurch verschärft, die Macht des Herzogs weiter eingeschränkt und die Bevölkerung zusätzlich belastet. Die Verpfändung der vier Ämter an Preußen endete erst 1787.
Nach langem Ringen schloss Christian Ludwig II. 1755 mit den Ständen den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich ab, der im Anschluss auch Adolf Friedrich IV. und seiner Mutter ratifiziert wurde. Dieser Erbvergleich führte zur weiteren Festigung der Macht der mecklenburgischen Ritterschaft und konservierte die Rückständigkeit des Landes bis zum Ende der Monarchie in Mecklenburg (1918).
Tauschobjekt der Besatzungsmacht
Nach dem Sieg von Napoleon gerieten beide mecklenburgische Landesteile trotz vorangegangener Neutralitätspolitik 1806 unter die Räder der Geschichte. Der regierende Herzog von Mecklenburg-Schwerin wurde abgesetzt und musste zeitweilig auf dänisches Gebiet fliehen, der Strelitzer konnte zwar durch verschiedene Fürsprecher im Lande bleiben, verlor aber zeitweilig seine politischen Einflussmöglichkeiten fast vollständig. Mecklenburg erlebte bedrückende Jahre unter dem Joch französischer Besatzer. 1808 traten beide mecklenburgischen (Teil-) Herzogtümer dem Rheinbund bei. In der Folgezeit wurde Mecklenburg von Napoleon mehrfach als Tausch- oder Kompensationsobjekt für andere Territorien angeboten. Jedoch zerschlugen sich diese Pläne, auch das mecklenburgische Volk beteiligte sich voller Begeisterung an den Befreiungskriegen von 1813/15 gegen die napoleonischen Besatzer, die mecklenburgischen Herzöge konnten sich noch ein weiteres Jahrhundert auf ihren Thronen halten und in Mecklenburg blieb alles beim Alten.
Vom Wiener Kongress bis zum Ende der Monarchie
1815 wurden beide Landesteile durch den Wiener Kongress zu Großherzogtümern, ohne dass sich an der Einbindung beider Landesteile in den mecklenburgischen Gesamtstaat dadurch etwas änderte. Mecklenburg behielt seine staatliche Eigenständigkeit. Im Zuge der Revolution von 1848 kam es in Mecklenburg erstmals zu freien Wahlen. Der nachfolgende Versuch zur Einführung einer Verfassung und zur Umwandlung des Staates in eine konstitutionelle Monarchie scheiterte jedoch am Widerstand der Ritterschaft und des Strelitzer Großherzogs. Damit blieb das überlebte landständische Verfassungssystem bis zum Ende der Monarchie 1918 von Bestand. Das Land zählte zuletzt zu den rückschrittlichsten deutschen Territorien. Erst die Abdankung von Friedrich Franz IV. als Großherzog von Mecklenburg-Schwerin und als Verweser von Mecklenburg-Strelitz machte den Weg frei zur politischen Moderne.
Mecklenburg in der Weimarer Republik, im Dritten Reich, in der DDR und in der Bundesrepublik
Erst nach dem Sturz der Monarchie 1918 erlangten beide Landesteile ab 1918/19 als Freistaaten kurzzeitig politische Selbstständigkeit. Sie unterhielten getrennte Landtage, gaben sich eigene Verfassungen, hielten aber am gemeinsamen Oberappelationsgericht fest. Unter nationalsozialistischem Druck beschlossen die Landtage beider Freistaaten unter Reichsstatthalter Friedrich Hildebrandt die Wiedervereinigung zum Land Mecklenburg mit Wirkung zum 1. Januar 1934.
Im Jahr 1945 erfolgte eine Veränderung der Zonengrenze zwischen Großbritannien und der Sowjetunion im sogenannten Barber-Ljaschtschenko-Abkommen vom 13. November 1945. Dabei wurden die Nachbargemeinden Ratzeburgs Ziethen, Mechow, Bäk und Römnitz dem Kreis Herzogtum Lauenburg zugeschlagen. Sie gehörten bis dahin zum mecklenburgischen Kreis Schönberg (bis 1934 Teil von Mecklenburg-Strelitz) und kamen im Austausch gegen die lauenburgischen Gemeinden Dechow, Thurow (heute Ortsteil der Gemeinde Roggendorf) und Lassahn zur britischen Zone. Diese Gebietsveränderung wurde auch nach der Deutschen Wiedervereinigung 1990 beibehalten.
Das Land Mecklenburg wurde 1945 mit den bei Deutschland bleibenden Resten der preußischen Provinz Pommern und dem ehemals zur preußischen Provinz Hannover gehörenden Amt Neuhaus an der Elbe zum Land Mecklenburg-Vorpommern vereinigt, dessen amtliche Bezeichnung auf sowjetischen Befehl 1947 in „Mecklenburg“ geändert wurde. 1952 wurde dieses Land wie alle übrigen Länder der DDR aufgelöst und in Bezirke eingeteilt: aus der Küstenregion wurde der Bezirk Rostock gebildet, der Westen Mecklenburgs wurde zum Bezirk Schwerin, der Osten zum Bezirk Neubrandenburg. Die letzteren Bezirke bezogen auch Territorien des vorherigen Landes Brandenburg mit ein. Die altmecklenburgische Stadt Fürstenberg und einige Dörfer in der Umgebung, die bereits im Zuge einer Gebietsreform 1950 von Mecklenburg abgetrennt und zur Uckermark gelegt worden waren, kamen nun zum Bezirk Potsdam.
Im Jahr 1990, gegen Ende der DDR, wurde das Land Mecklenburg-Vorpommern neu begründet und bildet seit dem 3. Oktober 1990 ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Grenzen von 1952 wurden näherungsweise wiederhergestellt, folgten aber auch den in der DDR-Zeit entstandenen Kreisgrenzen. Im Juni 1993 kam das Amt Neuhaus wieder unter die Verwaltung Hannovers, indem es dem niedersächsischen Landkreis Lüneburg angegliedert wurde. Es ist das einzige Gebiet der ehemaligen DDR, das zu einem westdeutschen Land gehört.
Ministerpräsidenten (1934–1952)
- 1934: Hans Egon Engell, NSDAP
- 1934 bis 1945: Friedrich Scharf, NSDAP
- 1945 bis 1951: Wilhelm Höcker, SPD, dann SED (1945 bis 1947 als Präsident der Landesverwaltung)
- 1951 bis 1952: Kurt Bürger, SED
- 1952: Bernhard Quandt, SED
Bildung
In Mecklenburg befinden sich die Universität Rostock, die Hochschule für Musik und Theater Rostock, die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, die Hochschule Wismar, die Hochschule Neubrandenburg und das private Baltic College in Form einer Fachhochschule.
Tourismus
→ Hauptartikel: Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern
Heute ist der Tourismus ein bedeutender Wirtschaftszweig, der in den letzten Jahren hohe Zuwachsraten erzielen konnte. Zentren des Tourismus an der Ostseeküste sind vor allem Warnemünde und Bad Doberan (in dessen Nähe sich Heiligendamm, wo zu Beginn des 19. Jahrhunderts das erste Seebad Deutschlands entstand und die Orte Kühlungsborn und Rerik befinden) und die Boddenregion mit der Halbinsel Fischland. Zweites Zentrum des Tourismus ist die Mecklenburgische Seenplatte, als Zentrum sei die Region um Waren genannt, gelegen an der Müritz, die gleichzeitig das größte Binnengewässer Deutschlands ist. Daneben haben auch die an der westlichen Küste liegende Gegend um Boltenhagen und die Insel Poel Bedeutung erlangt.
Sprache
Die traditionelle Sprache Mecklenburgs ist bis heute das zum Ostniederdeutschen zählende Mecklenburger Platt. Heutzutage wird aber hauptsächlich Hochdeutsch gesprochen, welches vor allem auf dem Land mundartlich gefärbt sein kann.
Bedeutende Mecklenburger
Als „bedeutende Mecklenburger“ bezeichnet man lebende oder bereits verstorbene Personen, die in Mecklenburg geboren wurden oder an deren Leben oder Wirken in Mecklenburg ein öffentliches Interesse bestand oder besteht. Diese Definition trifft nach dem gegenwärtigen Stand landeskundlicher Biographik auf mehrere 10.000 Personen zu.
Beispiele siehe Kategorie: Person (Mecklenburg)
Einzelnachweise
- ↑ Andreas Pecar: Tagungsbericht: Verfassung und Lebenswirklichkeit. Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich von 1755 in seiner Zeit, Rostock 22.04.2005–23.04.2005
Literatur
- Mecklenburgisches Urkundenbuch, hrsg. v. Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde (24 Bände + 2 Nachträge), Schwerin 1863/1913 (Nachträge 1936, 1977)
- Eugen Geinitz: Die Seen, Moore und Flussläufe Mecklenburgs. Opitz, Güstrow 1886 (Digitalisat)
- Wolf Karge, Ernst Münch, Hartmut Schmied: Die Geschichte Mecklenburgs. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. 4. Auflage. Hinstorff, Rostock 2004, ISBN 3-356-01039-5
- Fritz Mielert: Durch Mecklenburg. Ein Buch für Heimat- besonders aber auch für Reuterfreunde. Verlag Otto Lenz, Leipzig 1921
- Eberhard Voß: 1000 Jahre Jagd- und Forstgeschichte Mecklenburgs. Hinstorf, Rostock 1993, ISBN 3-356-00521-9
- Grete Grewolls: Wer war wer in Mecklenburg-Vorpommern? Ein Personenlexikon. Ed. Temmen, Bremen 1995
- Landeskundlich-historisches Lexikon Mecklenburg-Vorpommern. Geschichtswerkstatt Rostock und Landesheimatverband Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.), Red.: Thomas Gallien, Hinstorff Verlag, Rostock 2007
- Georg Dehio: Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler - Mecklenburg (Neubrandenburg, Rostock, Schwerin), Deutscher Kunstverlag, München 1980, ISBN 3-422-03019-0
- Marianne Mehling (Hg.), Gerd Baier: Knaurs Kulturführer in Farbe Mecklenburg-Vorpommern. Droemer Knaur, München 1991, ISBN 3-426-26490-0
- Ernst Eichler und Werner Mühlmer: Die Namen der Städte in Mecklenburg-Vorpommern. Ingo Koch Verlag, Rostock 2002, ISBN 3-935319-23-1
- Otto Vitense: Geschichte von Mecklenburg, herausgegeben von Armin Tille in "Deutsche Landesgeschichten", Gotha 1920; Nachdruck: Weidlich Reprints, Würzburg 1985, ISBN 3-8035-1344-8
Weblinks
- Landesbibliographie MV
- Wappen „Herzog von Mäcklbürg“ aus dem Ortenburger Wappenbuch von 1466
- Renovirte Gesinde-, Tagelöhner-, Baur-, Schäffer-, Tax- und Victual-Ordnung (sog. Mecklenburger Gesindeordnung) von 1654
- Gesinde- Tagelöhner- Paur- vnd Schäffer Ordnung (sog. Mecklenburger Gesindeordnung) publiziert 1666
- Handbuch des Grundbesitzes im Deutschen Reiche - Die Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Srelitz Traugott Mueller; Berlin, 1888
- Mecklenburgische Urkunden und Daten H. Sachsse; Rostock, 1900
- Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung
Quellenhinweis
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Mecklenburg“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 11. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.