Personenwappen
Ein Personenwappen (manchmal auch Personalwappen, privates Wappen oder ähnlich genannt; armes personelles) ist ein Wappen, das in seiner spezifischen Ausprägung ausschließlich von genau einer bestimmten Person geführt wird; weder wurde, kann oder darf es von den Vorfahren dieser Person geführt noch wurde, kann oder darf es von ihren möglichen Nachkommen geführt werden. Es kann nicht „weitervererbt“, „weitergegeben“ oder anders „übertragen“ werden (vergängliches Wappen, „welches mit der Person abstirbt“[1]).
„Personalwappen: Wappen, welche nur von einer Person in dieser Form geführt werden können; dahin gehören bes. alle Wappen geistlicher Personen in ihrer Zusammensetzung.“
„Personenwappen: ausschließlich einer Person zustehendes Wappen. Das Personenwappen bringt mit seiner Person verbundene Herrschaft und Würde des Wappeninhabers zum Ausdruck, zum Beispiel das eines Fürstbischofes. In der Regel ist es mit dem betreffenden Familienwappen (Geschlechterwappen) verbunden.“
Oswalds Erklärung des Ausdrucks Personenwappen findet sich ähnlich bereits im 18. Jahrhundert. Zum Beispiel geht Jablonski davon aus, daß Personal-Wappen von Personen mit „besonderer Würde“ oder „besonderem Amt“ geführt werden.
„personal-wappen, personalia, personelles, die eine besondere würde oder amt anzeigen, als da sind, die von Bischöfen, Rittern, hohen Cron-bedienten und so weiter geführet werden (..)“
Wappenführer eines Personenwappens
Personenwappen findet man zum Beispiel:
- im frühesten Wappenwesen bei Personen ab der 6. Heerschildgruppe aufwärts (Sonderwappen genannt).
- in der kirchlichen Heraldik, also beispielsweise bei Geistlichen und Amtsträgern wie Bischöfen (Bischofswappen), Äbten (Abtswappen) und so weiter, die keine Erben haben oder amtsbezogenen Bestandteile in ihrem Wappen führen, die nur ihnen als Person, aber nicht ihrer Familie zustehen.
- beim sogenannten Persönlichen Adel, also jenem Adel, der an eine bestimmte Person gebunden und nicht vererblich ist.
- bei Inhabern weltlicher, nicht erblicher Ämter (Amtswappen, bei Standeserhöhung auch Standeswappen genannt).
- teilweise bei Ritterorden, wenn etwas Bestimmtes (Person, Würde, Herrschaft, Verdienst ...) über ein Wappen explizit kenntlich gemacht werden soll (vgl. Ordenswappen, Komturwappen, Landkomturwappen, Hochmeisterwappen et cetera).
- heute auch bei andere Wappenträgern, die z. B. keine Erben oder andere Gründe haben, nur für sich selbst ein Wappen zu stiften und die Führungsberechtigung entsprechend einzugrenzen.
„Daneben gibt es das Phänomen, daß sich Einzelpersonen abweichend vom Familien-Wappen zusätzlich ein Personenwappen für den rein persönlichen Gebrauch zulegen.“
Darstellung
Manchmale zeigt die Darstellung der Komponenten eines Personenwappens eine Verbindung mit dem eigentlichen Familienwappen.
Abgrenzung
Personenwappen versus Personalwappen
Teilweise werden die Ausdrücke Personenwappen und Personalwappen nicht vollständig gleich verwendet. Beispielsweise gibt der Brockhaus von 1894-96 an, dass der Ausdruck Personalwappen ein Oberbegriff sei, der bestimmte Wappenarten umfaßt:
„1) Meist teilt man die Wappen ein in: 1) Personalwappen, worunter die Geschlechts-, Gesellschafts-, Gnaden- und Amtswappen (..)“
Diese Bestimmung für den Ausdruck Personalwappen unterscheidet sich im Detail von einigen Definitionen, die für ein Personenwappen gebräuchlich sind.
Personenwappen versus Familienwappen
Ein Personenwappen steht genau für eine Person (Einzelperson) und sein Gebrauch „ist genau dann angemessen, wenn verdeutlicht werden soll, dass hier genau diese eine Person und niemand sonst repräsentiert werden soll, ja der Rest der Familie absichtlich außen vor bleiben soll“[5].
Ein Familienwappen steht dagegen für einen genau bestimmten Personenkreis als Ganzes („Familie“), seien die Personen dieses Kreises lebendig, verstorben oder erst nachkommend und sein Gebrauch ist genau dann angemessen, wenn verdeutlicht werden soll, dass hier genau dieser bestimmte Personenkreis und niemand sonst repräsentiert werden soll, ja „der Rest der Menschheit“ und alle nicht zu diesem Personenkreis gehörende absichtlich außen vor bleiben sollen.
Unklar ist die Verwendung des Ausdrucks „Personenwappen“ in den seltenen Fällen, wo ein Wappen ausdrücklich als „Familienwappen“ (für einen Personenkreis als Ganzes) gestiftet wurde, sei es rückwirkend und generationenübergreifend auf einen Stammahn oder ohne Rückwirkung auf diesen mit Blick auf mögliche Nachkommen – der Wappenstifter aber durch welche Umstände auch immer der Letzte und der Einzige des bestimmten Personenkreises war, der zu Lebenszeiten das „Familienwappen“ aktiv führte.
- Wird in diesem Fall der Ausdruck „Personenwappen“ verkürzt in der umgangssprachlichen Bedeutung „Wappen, welches nur von einer Person geführt wurde“ genommen, scheint kein „Familienwappen“ vorzuliegen.
- Da aber das Wappen expressis verbis als „Familienwappen“ für einen Personenkreis – und nicht als „Personenwappen“ für nur eine Person – gestiftet wurde, kann es nicht über den Willen der (verstorbenen) Führungsberechtigten hinweg von nichtführungsberechtigten Dritten zu einem „Kennzeichen für nur eine Person“ umgewandelt werden. Das als „Familienwappen“ gestiftete Wappen referenziert auch nach dem Tod des Wappenstifters weiter auf den in der Wappenstiftung ausgesprochenen Personenkreis als Ganzes, selbst wenn diese „Familie“ erloschen sein sollte. „Das prinzipielle Wesen eines Familienwappens ist nun mal generationenübergreifend“[5] - und durch Umwandlungen par ordre du mufti von „Familienwappen“ in ein nicht-generationenübergreifendes „Personenwappen“ würde man das Wappenwesen insgesamt ad absurdum führen.
Einzelnachweise
- ↑ Johann Anton Kroll von Freyen: Heraldica Curiosa, welche der Wappen Ursprung, Wachsthum, Fortgang und wie selbiger noch heutiges Tages bey denen Teutschen im Gebrauch ausführlichen zeiget ... Nürnberg. 1698. S. 42
- ↑ Pierer's Universal-Lexikon. Band 12. Altenburg 1861. S. 874-875.
- ↑ Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 302 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
- ↑ Johann Theodor Jablonski: Johannis Theodori Jablonski, ehemaligen berühmten Mitglieds der Königl. Preußischen Societät der Wissenschaften, Allgemeines Lexikon der Künste und Wissenschaften oder (..). Königsberg und Leipzig. 1748. S. 1337.
- ↑ 5,0 5,1 5,2 Bernhard Peter: Rund um die Wappenführung: Wappenannahme und Wappenstiftung. Internet: www.welt-der-wappen.de. Erstellt: 2013. Abgerufen: 19. Dezember 2017.
- ↑ Autorenkollektiv: Brockhaus' Konversationslexikon. F. A. Brockhaus. Leipzig, Berlin und Wien. 14. Auflage. 1894-1896. S. 501.