Ordenswappen
Der mehrdeutige Ausdruck Ordenswappen („Wappen(schild) eines/des Ordens“ oder „Wappen mit Orden/Ordenszeichen“; auch Ordens-Wappen geschrieben; englisch order's coat of arms) bezeichnet in der Heraldik:
- einerseits eine Art Gesellschaftswappen, wobei teilweise unterschieden wird zwischen:
- Wappen einer geistlichen (religiösen) Vereinigung (Ordensgemeinschaft, Ordensinstitut, [monastischer] Orden, geistlicher Ritterorden, Bettelorden et cetera)
- Wappen einer weltlichen Vereinigung (weltlicher Ritterorden, Studentenorden oder ähnliches)
- andererseits in einem allgemeinen Sinn
- ein Wappen, das um ein Ordenswappen gebessert ist
- ein Wappen, das mit einem oder mehreren Orden oder Ehrenzeichen (Prachtstücken) versehen ist
Darstellung
Wortgeschichte und Unterscheidungen
In der Früh- und Blütezeit des Heraldik ist der Ausdruck „Ordenswappen“ nicht gebräuchlich; er etablierte sich weitgehend unwissenschaftlich und unkritisch erst im 17. Jahrhundert, mehr noch im 18. und 19. Jahrhundert, als forschende Autoren Rückschauen auf geistliche und weltliche Ritterorden veröffentlichten oder Orden in anderer Form zur Sprache brachten. Beispielsweise formulierten 1681 beziehungsweise 1684 der Emblematiker Augustinus Erath und der Historiker Christoph Hartknoch (im Register seines Werkes Alt- und Neues Preussen) die Zeilen:
„In hoc signo, in dem Zeichen deß Allerglorwürdigsten Namen JESVS hat Er aufgerichtet seine heylige Gesellschafft, und Ihr den Namen JESVS zu einem Schilde und Ordens-Wappen gegeben.“
„Creutz ist deß Teutschen Ordens Wappen (2)58, b“
Heraldische Autoren wie Spener, Philipot, Ménestrier und andere behandeln an der Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert in einigen Fällen in ihren Werken zwar sogenannte „Ordenszeichen“, zum Beispiel „des goldenen Vlieses, des blauen Hosenbandes, des Elephanten, des weißen und schwarzen Adlers, der Deutschen Herren oder Marianer, derer Maltheser oder Johanniter etc. derer so vielerlei sind, so viel es nämlich Arten von geist- und weltlichen Ritterorden giebt“,[3] sie bezeichnen damit aber gewöhnlich tragbare Abzeichen, die als Wappenbesserung respektive als Prachtstück („Dekoration“) Eingang in die Darstellung von bestehenden Wappen fanden (siehe weiter unten). Die eigentlichen „Ordenswappen“, respektive die Wappenschilde der Orden sind nicht oder nur en passant ihr Thema.
Rudolphi markiert, was den Gebrauch des Ausdrucks „Ordenswappen“ innerhalb der Heraldik anbetrifft, einen Wendepunkt: 1698 erscheint das Wort in seinem Werk Heraldica curiosa nicht, allenfalls indirekt oder nebensächlich, aber in Rudolphis Neu vermehrten Heraldica curiosa kommt es nur 20 Jahre später (1718) mehrfach zur Anwendung. 1735 verwendet auch der heraldische Autor Johann David Köhler den Fachausdruck.[4][5] In der Folge der Werke von Rudolphi und Köhler wird Terminus „Ordenswappen“ sukzessive Fachbegriff des deutschsprachiggeprägten Wappenwesen beziehungsweise ebendieser Heraldik.
Unterscheidungen zwischen geistlichen und weltlichen Ordenswappen oder zwischen geistlichen Vereinigungen einerseits und geistlichen/weltlichen Ritterorden andererseits (Oswald)[6] sind fakultativ. Ritterorden bildeten beispielsweise anfangs eine Verschmelzung von geistlichem und weltlichem Dienst, auch wenn ihre Stiftung eher geistlich motiviert war.[7] Heute als „geistliche“ bezeichnete Ritterorden (wie beispielsweise der Templerorden) widmeten sich auch „weltlichen“ Zielen, wie umgekehrt heute als „weltlich“ bezeichnete Ritterorden (wie zum Beispiel der burgundische Orden vom Goldenen Vlies) sich auch nach „geistlichen“ Idealen ausrichten. Die Unterscheidung ermöglicht jedoch eine gewisse Strukturierung der vielfältigen Orden mit ihre unterschiedlichen Ordenswappen.
Johannes E. V. Kirchberger bestimmt in seinem Beitrag Die Wappen der religiösen Orden, was eine „Rangordnung“ anbetrifft, insgesamt acht Gruppen: 1. Geistliche Ritterorden, 2. Regulierte Chorherren, 3. Mönchsorden, 4. Mendicantenorden, 5. Regulierte Kleriker, 6. Kirchliche Congrgationen, 7. Religiöse Institute und 8. Frauenorden und Frauencongregationen.[8]
Ordenswappen (allgemein)
Wann Ordenswappen als solche („Wappen eines Ordens“) erstmals geführt wurden, ist unklar beziehungsweise nicht ausreichend erforscht. Kirchberger vermutet im 19. Jahrhundert, dass die Entstehungszeit der ersten Ordenswappen nicht vor dem 13. bzw. 14. Jahrhundert zu datieren ist, als Päpste, Bischöfe, Reichsäbte etc. anfingen, Wappen zu führen:
„Wir dürfen die Entstehungszeit der Ordenswappen im allgemeinen auch nicht über diese äußerste Grenze des geistlichen Wappengebrauches hinaus verlegen.“
Dezidierte Thesen über „Ordenswappen“ und deren Gebrauch stellt Felix Hauptmann 1896 in seinem Werk Das Wappenrecht auf, in dem er die Gemeinsamkeiten von Ordenswappen mit Familienwappen herausarbeit:
„Das zeigt eine nahe Verwandschaft mit dem Familienwappen. Sollten doch die Ordensmitglieder einer Familie bilden. Dieser Idee entsprach es vollständig, dass da, wo Ordensangehörige überhaupt ein Wappen führten, wie das bei Ritterorden zutraf, es das ihrer neuen Familie, ihres Ordens war. Wie bei dem Familienwappen beruht auch ihm die Berechtigung es zu führen auf der Zugehörigkeit zur der Gemeinschaft, deren Zeichen es ist, wie bei der Familie wird die Berechtigung zum Ordenswappen erworben durch den Eintritt in diese Gemeinschaft. Die Aufnahme in den Orden gewährt also, wie alle übrigen aus der Zugehörigkeit zu ihm erwachsenden Rechte, so auch das auf das Ordenswappen (..)“
Vor ca. 1250, so Hauptmann, bediente man „sich meist nicht eines persönlichen Siegels, sondern des Siegels (eines) Amtes, das natürlich nicht ein persönliches Wappen, sondern meist ein religöses Bild zeigte“.[9] Hauptmann geht, verkürzt dargestellt, davon aus, dass man ursprünglich das Familienwappen nicht aufgab, wenn man Angehöriger eines Ordens wurde. Er zeigt anhand von Siegelfunden, dass zwischen ca. 1250 und 1500 Ordensangehörige die Urkunden teils mit ihrem angestammten Familiensiegel, teils mit einem Ordensiegel, teils mit beiden zugleich bestätigten. Für den Wappengebrach stellt er fest, dass man schon bald dazu überging, Familien- und Ordenswappen in irgendeiner Form zusammenzustellen und zusammenzuschieben, wobei er als Beleg Siegel- und Wappenfunde zwischen 1241 und 1451 anführt; .
„(..) So führen (..) die Ordensangehörigen die Wappen der beiden Gemeinschaften, denen sie angehören, das ihrer Familie und das ihres Ordens neben einander oder auch in einem Schilde vereinigt.“
Ordenswappen (geistlich)
Für den Bildteil seiner Arbeit hatte Kircherberger 1895 vierzig Beispiele für geistlichen Ordenwappen beigetragen, die er durch Hugo Gerard Ströhl aufreissen ließ.[8] Im 20. Jahrhundert gab Walter Leonhard zu bedenken, dass „eigentlich nur“ das Wappen der Zisterzienser als geistliches Ordenswappen angesprochen werden kann:
„Ordenswappen: vielfach nach eigenem Ermessen in der Klosterheraldik geführt, bezeugen die Zugehörigkeit zu einem bestimmten geistlichen Orden. Unter ihnen kann eigenlich nur das Wappen Zisterzienser als ausgesprochenes Ordenswappen angesprechen werden, da alle Klöster dieses Ordens zur Wappenführung verpflichtet sind.“
Andere Autoren wie Gert Oswald machten auf den Unterschied -- „verpflichtete“ versus „willkürliche“ Wappenführung -- ebenfalls aufmerksam. Oswald nannte sieben Beispiele für geistliche Ordenswappen:
„(..) Während die Wappen der anderen Orden mehr oder weniger willkürlich verwendet wurden, waren alle Zisterzienserklöster zum Gebrauch ihres Wappens (Bernhardswappen) verpflichtet.
- Das Wappen der Zisterzienser besteht aus einem schwarzen Schild mit einem rot-weiß geschachten Schrägbalken.
- Die Benediktiner führen ein mit dem Wort «PAX» belegtes Patriarchenkreuz (Doppelkreuz), das auf einem Dreiberg (Berg) steht.
- Das Wappenbild der Augustiner besteht aus einem von zwei Pfeilen durchbohrten Herz, auf dem sich oben eine Flamme befindet.
- Die Elisabethinerinnnen führen drei (1-über-2 [gestellte]) Kronen,
- die Prämonstratenser zwei Bischofsstäbe auf mit Lilien belegtem Schild,
- die Franziskaner über Wolken zwei Arme, dazwischen ein von Strahlen umgebenes lateinisches Kreuz,
- die Dominikaner einen auf einem Buch liegenden Hund mit einer Fackel im Maul und darüber eine von einem Stern überhöhte Krone von einem Palmen- und einem Lilienzweig umgeben.“
Neben den genannten führt Walter Leonhard im Bildteil weitere, „uneigentliche“ Beispiele für geistlichen Ordenswappen an, darunter jene der Kameliter, der Barmherzige Brüder, der Jesuiten und der Ursulinerinnen:
Wappenbesserung/-dekoration mit Ordenswappen/-zeichen
Die mit einem Orden ausgezeichneten und die in einem Orden aufgenommenen Personen haben im Allgemeinen die Erlaubnis, das jeweilige Ordenszeichen/Ordenswappen ihrem persönlichen Wappen hinzuzufügen. „Zahlreiche, besonders ältere Ordenssatzungen enthalten eine Bestimmung hierüber“[11], aber es gibt keine allgemeingültige Regel und „es hängt meist von dem Wunsch des Wappenherrn, dem Raume und sonstigen Umständen ab, wo man die“ Ordenszeichen/Ordenswappen anbringt.[12] Grundsätzlich sind zwei Methoden der „Anbringung“ voneinander zu unterscheiden:
- die Wappenvereinigung
- die Wappendekoration
Wappenbesserung: Vereinigung eines Wappens mit einem Ordenswappen
Bunter Löwe, begleitet vom Ordenswappen des Deutschen Ordens | |
Schon in der Frühzeit des Wappenwesens, nahmen Wappenführende Ordenswappen oder daran angelehnte Amts-/Ordenszeichen in ihr angestammtes Wappen auf, wobei zahlreiche Methoden der Wappenvereinigung (Verschränkung, Auflegung, Herzschild et cetera) angewendet wurden. Derart „verbesserte“ Wappen könnte man in Abgrenzung zum angestammten Wappen des Wappenführenden und dem eigentlichen Wappen des Ordens „persönliches Ordenswappen“ nennen.
Von der Gepflogenheit der Wappenbesserung durch Aufnahme des Ordenswappens in das eigenen Wappen zeugt beispielsweise eines der wenigen erhalten Originalschilde im Museum für Kulturgeschichte im Landgrafenschloß Marburg: Es wurde von dem Landgrafen Konrad von Thüringen (um 1206-1240) geführt, der 1234 in den Deutschen Orden eingetreten war und zeigt in Blau ein siebenmal rot-silbern geteilten golden gekrönten Löwen auf blauem Grund (Bunter Löwe), zwischen seinen Hinterpranken im heraldisch rechten Untereck begleitet von dem Ordenswappen des Deutschen Ordens. In dem 1857 erschienen Werk Heraldisches ABC-Buch von Carl Mayer von Mayerfels sind auf Tafel XIII. sechs weitere Methoden angeführt, wie das Ordenswappen des Deutschen Ordens mit einem Wappen (hier dem Familienwappen der Waldbott von Bassenheim) vereingt sein kann.[13]
„Normales“ Wappen | Ordenswappen | Persönliches Ordenswappen („gebessertes Wappen“) | |||
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Hinzufügung eines Ordens- wappens zu einem Wappen (Bsp.: Waldbott von Bassenheim) |
Herzschild (Variante 1)
Wappendekoration: Wappen mit einem oder mehreren Ordenszeichen
Wappen, die mit persönlichen Orden oder Ordenszeichen dekoriert sind, werden in der Umgangssprache, seltener in der Fachsprache der Heraldik in Abgrenzung zum eigentlichen oder „normalen“ Wappen eines Wappenführenden zuweilen „Ordenswappen“ genannt.
„Normales“ Wappen | Ordenszeichen | Ordenswappen | |||
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Hinzufügung eines Ordens- kennzeichens zu einem Wappen (Bsp.: Herzog von Burgund) |
Siehe auch
Weblinks
Literatur
- Neuer Siebmacher, Bistümer, 1. Band, 5. Abteilung, 1. Reihe: 1881:
Bistümer Teil 1, Bistümer Teil 2;
Auch: Digitalist - Uni Göttingen, Digitalisat archive,org sowie Digitalisat Google, nur mit US-Adresse, nur Text - Neuer Siebmacher: Klöster 1. Band, 5. Abteilung, 2. Reihe: 1882: Digitalisat - Uni Heidelberg und Digitalisat - Uni Göttingen
Einzelnachweise
- ↑ Augustinus Erath: Vir Juxta Cor Dei, Das ist: S. Ignativs De Loiola, Stiffter der Gesellschafft Jesv, als Ein Mann nach dem Hertzen Gottes: An seiner HochFeyrlichen Fest-Begängnus Anno 1681, den 31. Julij, in der Academischen Kirchen Societatis Jesu, zu Dillingen, bey Volck-reicher Versamblung auf der Cantzl vorgestellt. Augsburg, Simon Utzschneider, 1681. S. 20 (Google)
- ↑ Christoph Hartknoch: Alt- und Neues Preussen: oder Preussischer Historien 2 Theile, in derer erstem von deß Landes vorjaehriger Belegenheit und Nahmen, wie auch der Voelcker, so darinnen vor dem Teutschen Orden gewohnet, Uhrankunfft ...: In dem andern aber von deß Teutschen Ordens Ursprung, desselben, wie auch der nachfolgenden Herschafft vornehmste Thaten und Kriegen (..) gehandelt wird. 1684. Register. (Google)
- ↑ Dictionarium heraldicum oder Wapenbericht von allen Ehrenzeichen, Bildern und Figuren in den Wapen und Fahnen hoher Potentaten, Länder und Städte; welcher nach dem Alphabete als ein blasonischer Schlüssel, zu denen verblümten Wörtern, Namen und Muthmassungen dienet, so da in den vornämsten Allmanachen, besonders aber in dem neuen Wienerischen Schreib-Calender zum öftern enthalten sind. Dem zugleich ein kurzer, doch genauer Unterricht von der Heroldskunst überhaupt beygesetzet ist, etc. Wien, Prag und Triest, 1790 (Google)
- ↑ Johann David Köhler: Der Durchlauchtigen Welt zum dreyzehndenmahl neu vermehrter und verbesserter Geschichts-Geschlechts- und Wappen-Calender auf das (Schalt-) Jahr nach der Heil bringenden Geburt JEsu Christi 1735. nebst historischer Erklärung einer alten Medaille vom Kayser Friedrichen III. mit der Kette und Kleinod des Arragonischen Ritter-Ordens der Blumen-Töpffe bey den Monath-Tafeln.Und einer kurtzen Chronologischen Vorstellung aller jetzt regierender Kayser, Könige, Chur-Fürsten, geistlicher und weltlicher Fürsten und Grafen des Heil. Röm. Reichs nach ihren Lebens- und Regierungs-Jahren, Wie auch einiger auswärtiger Fürsten und der Cardinäle. Nürnberg, In Verlegung Christoph Weigels des ältern seel. Wittwe, 1735, S. 91. (Google)
- ↑ Johann David Köhler: Johann David Köhlers, P.P.O. im Jahr 1750 wöchentlich heraus gegebener historischer Münz-Belustigung, Band 22. Nürnberg, bey Christoph Weigels, des älteren seel. Erben, 1750. S. 174 (Google)
- ↑ 6,0 6,1 Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 291 f. (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]). :
„Ordenswappen:
1. bereits im Mittelalter entstandene Wappen geistlicher Vereinigungen, die als Symbol des entsprechenden Mönchs- oder Nonnenordens geführt wurden (..)
2. Wappen einiger geistlicher und weltlicher Ritterorden (..)“– Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984) - ↑ Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 333 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
- ↑ 8,0 8,1 8,2 Johannes E. V. Kirchberger: Die Wappen der religiösen Orden. In: Jahrbuch der k. k. heraldischen Gesellschaft Adler. 5. und 6. Band. Wien, 1895. S. 485 ff.
- ↑ 9,0 9,1 9,2 Felix Hauptmann: Das Wappenrecht. Historische und dogmatische Darstellung der im Wappenwesen geltenden Rechtssätze. Ein Beitrag zum deutschen Privatrecht. Hauptmann, Bonn 1896, S. 389 ff. (Digitalisat mit Abbildungen; Philosophisches Institut Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik)
- ↑ Walter Leonhard: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung. Callway, München 1978, ISBN 3-8289-0768-7, S. 40 (Genehmigte Lizenzausgabe für Weltbild Verlag GmbH: Bechtermünz, Augsburg 2000).
- ↑ Herold, Verein für Heraldik (Hrsg.): Wappen. Handbuch der Heraldik. Als „Wappenfibel“ begründet von Adolf Matthias Hildebrandt, zuletzt weitergeführt von Jürgen Arndt, bearbeitet von Ludwig Biewer und Eckart Henning. Aktualisierte und neugestaltete Auflage. 20. Auflage. Böhlau Verlag GmbH & Cie., Köln, Weimar, Wien 2017, ISBN 978-3-412-50372-7, S. 307 (deutsch: Wappenfibel.).
- ↑ Sacken, Eduard Freiherr von: Katechismus der Heraldik. Grundzüge der Wappenkunde. Leipzig. 1893. S. 127
- ↑ Mayerfels, Carl Mayer von: Heraldisches ABC-Buch. Das ist Wesen und Begriff der wissenschaftlichen Heraldik, ihre Gesetze, Literatur, Theorie und Praxis. Leipzig 1857. S. 60. Tafel XIII.