Erhöhte und erniedrigte Teilungen
Erhöht beziehungsweise erniedrigt heißt eine Teilung, wenn sie parallel zu ihrer gewöhnlichen Darstellung im Wappenschild/Feld nach oben („höher als gewöhnlich“) beziehungsweise nach unten („niedriger als gewöhnlich“) gerückt erscheint. Die Begrenzungslinie der erhöhten/erniedrigten Teilungen liegt dabei nicht exakt in der Hälfte der Schild-/Feldhöhe, sondern auf einer Höhe, die zwischen der gewöhnlich gestalteten Begrenzungslinie einer Teilung und der unteren Begrenzungslinie eines Schildhaupts beziehungsweise der oberen Begrenzungslinie eines Schildfusses liegt. In Wappenbeschreibungen finden sich für entsprechende Motive Ausdrücke wie:
dt.: (einmal ...) | engl. |
---|---|
„... erniedrigt geteilt“ | party per fess abased |
„... erhöht geteilt“ | party per fess enhanced |
Darstellung
Eine Teilung kann wie andere Heroldsbilder exzentrisch im Schild/Feld liegen. Ist sie gegenüber der Normalform parallel etwa um die ½ einer Balkenhöhe aus der Hälfte des Schildes/Feldes nach unten oder oben verschoben, so dass die Begrenzungslinie den Schild/das Feld nicht mehr exakt halbiert, aber auch nicht bis zum Schildhaupt beziehungweise Schildfuss reicht, spricht man von einer „erniedrigten“ oder einer „erhöhter“ Teilung. In der neueren Heraldik sollten erhöhte oder erniedrigte Schrägteilungen in der Wappenbeschreibung angezeigt werden.
Je nach Schildform eines Wappensaufrisses müssen diese Heroldsbilder nicht mathematisch-geometrisch exakt gestaltet sein, sondern können zugunsten des Gesamtharmonie eines Wappens mit kleineren Abweichungen nach oben oder unten verschoben sein; signifikante Abweichungen sind jedoch mit den Mitteln der heraldischen Terminologie anzuzeigen. Eine noch weiter nach oben verlagerte Teilung wird beispielsweise in Wappenbeschreibungen gemeinhin als Schildhaupt angesprochen; eine noch weiter nacht unten verlagerte Teilung als Schildfuß.
Für die Schild-/Feldflächen, die durch erhöhte oder eine erniedrigte Teilung entstehen, gelten die gleichen heraldischen Regeln, wie sie für eine „normale“ Teilung vorgegeben sind; das heißt, in ihnen dürfen sich beispielweise gemeine Figuren befinden, sie können in allen heraldischen Farben tingiert sein, in ihnen sind weitere Heroldsbilder, Schild-/Feldteilungen, Bordierungen zur Gestaltung erlaubt et cetera. Ähnliches gilt für die erhöhte bzw. erniedrigte Begrenzungslinie, die wie bei der Teilung statt von einer geraden von einer nach allen Wappenschnitten ein- oder ausgebogenen krummlinigen Form sein kann.
- Erhöht geteilt
Erhöht geteilt von Gold und Blau (Eiserfeld
)
Erhöht geteilt, oben in Grün, unten gespalten (Oberndorf
)
Erhöht geteilt von Schwarz und Silber (Keidelheim
)
Von Gold und Grün erhöht geteilt (Handewitt
)
- Erniedrigt geteilt
Erniedrigt geteilt von Gold und Schwarz (Twist
)
Erniedrigt geteilt von Blau und Gold (Goch
)
Erniedrigt geteilt, oben gespalten, unten Grün (Hinzenbach
)
In Grün über Gold talförmig erniedrigt geteilt (Kabelsketal
)
Historischer Gebrauch
In der Früh- und Blütezeit des Wappenwesens waren systematische Wappenbeschreibungen nicht gebräuchlich beziehungsweise irrelevant. Eine Teilung ordnet sich damals in der Darstellung den physischen Gegebenheiten des jeweiligen Waffenschilds beziehungsweise einer harmonischen Gestaltung unter; mathematisch-geometrisch exakte Teilungen und Unterschiede beispielsweise zwischen einer Teilung, einem Schildhaupt und einem Schildfuß, zwischen geraden und gebogenen Linien waren zweitrangig, solange der Zusammenhang zwischen Wappen und Wappenführendem gegeben war und vom Betrachter apperzipiert werden konnte.
Als der Waffenschild als Schutzwaffe seine ursprüngliche Funktion verliert beziehungsweise mit dem Aufkommen von Wappenrollen und Wappenbüchern kann zunehmend ein unsystematischer, verspielter oder „modischer“ Umgang mit der Gestaltung einer Teilung beobachtet werden. In den Handschriften scheint es keine Rolle zu spielen, ob die Begrenzungslinie einer Teilung den Schild/das Feld exakt halbiert oder nach oben oder unten verschoben erscheint, ob sie gerade oder gebogen gezogen ist et cetera.
Beispielsweise fällt in den nachstehenden Aufrissen (Auswahl) die Teilung im Wappen derer von Hewen unterschiedlich aus, mal mit einer „normalen“ Teilung, mal mit einer „erhöhten“, mal mit einem Schildhaupt, je nachdem wie die Darstellung dem Wappenkünstler praktisch „gefälliger“ anmutet:
1335-1345: (nach der Zürcher Wappenrolle)
1450-1480: (nach dem Scheibler'schen Wappenbuch)
1459: (nach Ingeram Codex)
1475-1500: (nach Wernigeroder Wappenbuch)
1579: (nach Georg Rüxner)