Schattenfarbe
Mit Schattenfarbe (frz.: ombre de; engl.: in umbra/ghost bezeichnet man in der Heraldik das Fehlen eigener Tinktur bei den Figuren. Figuren, die als „in Schattenfarbe“ blasoniert werden, werden nur als Konturen dargestellt. Sie besitzen keine Eigenfarbe, sondern die Farbe des darunterliegenden Feldes.
„Schattenfarbe – eine Seltenheit und auch Seltsamkeit – wird dann als vorhanden angenommen, wenn sich die Figur nur mit Konturen angegeben im Felde oder Schilde befindet, so dass nun diese Figur die Tinktur oder die Tinkturen des Raumes, worauf sie sich befindet, mit letzterem gemein hat; es hat demnach dieser »lucus a on lucendo« mit der Damaszierung, auch mit dem »Schwarzgemauert« und dem »Schwarzgeschuppt« mitunter einige Ähnlichkeit, nur dass die Damaszierung willkürlich, die schattenfarbige Figur jedoch zur Wesenheit des Wappens gehörig (..)“
„Schattenfarbe (Tafel II. Figur 8.): kommt höchst selten vor; man versteht darunter ein nur mit den Umrissen auf ein ein- oder mehrfarbiges Feld gezeichnetes Thier (oder Figur), so daß die Färbung des Feldes durch dasselbe (dieselbe) hindurch sichtbar ist.“
Beispiele
Schattenfarbe im Schildhaupt des Wappens der österreichischen Gemeinde Hohenthurn | |
Löwe in Schattenfarbe im Wappen der belgischen Gemeinde Chapelle-lez-Herlaimont | |
Salbengefäße in Schattenfarbe im Parawappen des Collège de chirurgie de Nancy | |
Schattenfarbe in den Muscheln von Thal (Steiermark) | |
Schattenfarbe beim Hirsch von Lauscha | |
Zwei Glocken in Schattenfarbe von Sławoborze | |
Schattenfarbe im alten Wappen von Neustadt-Glewe; zum Vergleich rechts nebenstehend: das Wappen in seiner aktuellen Darstellung ohne Schattenfarbe. |
Wappenbilderordnung
Die Schattenfarbe wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt II. Heroldsbilder und gemeine Figuren belegt mit Schildteilungen und Heroldsbildern unter der Nr. -296 aufgenommen.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Querfurt, Curt Oswalt Edler von: Kritisches Wörterbuch der heraldischen Terminologie. Nördlingen: Beck. 1872. Neudruck: Wiesbaden: M. Sändig. 1969. Seite 126 f.
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.
- ↑ Zitat: „Schattenfarbe, Ausgeburt der Verfallszeit der Heraldik; Wappenfigur nur in Umrissen, überdeckt durch Feldfarben.“
Quelle: Wappenbilderordnung. Symbolorum armorialium ordo, hrsg. vom Herold - Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin. Bearb. von Jürgen Arndt und Werner Seeger, 2 Bde, 2. ergänzte u. berichtigte Aufl., Neustadt a. d. Aisch 1990-1996 (kurz: WBO). Bd. 1.: Wappenbilder; Bd. 2: General-Index.
Editorische Notiz: Zugleich Neubearbeitung des Handbuchs der heraldischen Terminologie von Maximilian Gritzner (Einleitungsband, Abt. B des Neuen Siebmacherschen Wappenbuches, Nürnberg, 1890).