Verschränkung (Heraldik)

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Verschränkt (Begriffsklärung) aufgeführt.
 
Wappenverschränkung nach Anlage B
des Erlasses vom 16. August 1873
 
Großes Wappen der deutschen Kaiser als Könige von Preußen

Die Verschränkung (englisch impalement ‚Pfählung, Aufpfählung, Aufspießung‘, gemeint ist: ‚zwei Wappen durch Spaltung verbinden‘) ist in der Heraldik eine Art, um Einzelwappen oder/und Wappenelemente von mindestens zwei Wappen in einem Gesamtwappen zu vereinen.

Darstellung

Bei der Verschränkung wird die Gestaltungsmöglichkeit angewendet, die Fläche eines Wappens mittels Teilung und/oder Spaltung in zwei, vier oder mehr Plätze zu unterteilen. Auf jedem der Plätze könnten im Prinzip das Motiv oder die Wappenfiguren eines Einzelwappens dargestellt sein, so daß sich mehrere Einzelwappen in einem einzigen Wappen zusammenfassen lassen. Durch fortgesetzte Teilung/Spaltung kann grundsätzlich eine beliebige Anzahl von Einzelwappen in einem Gesamtwappen vereinigt werden, was in der Vergangenheit teilweise zu zusammengesetzten Gesamtwappen führte, bei denen die Einzelwappen nicht mehr sofort erkennbar waren. Beispiele für eine exzessive Verschränkung sind das Große Wappen von Preußen und das Wappen des deutschen Kaisers, in denen über fünfzig Einzelwappen von Ländern zusammengeführt sind und in einem Gesamtwappen Platz gefunden haben.

Jedem eingefügten Wappen wird ein Platz zugewiesen. Die genaue Position im Gesamtwappen spielt eine wichtige Rolle, da es Plätze gibt, die ein höheres bzw. niederes „Ansehen“ haben. Auch der Zeitpunkt, wann ein Einzelwappen mit einem Gesamtwappen verschränkt wurde, kann über die Position entscheiden. Die Wappenmotive der Einzelwappen werden teils ohne Änderung eingefügt, teils mit kleinen oder vernachlässigbaren Modifikationen, die zum Beispiel der Gesamtharmonie des zusammengesetzen Wappen geschuldet sind. Unbeliebt ist der Schildfuß, der als Regalienfeld durch rote Tingierung in den Herrscherwappen sich abhob.

Bei zwei zusammenzuführenden Wappen wird die Spaltung oder Teilung bevorzugt, aber die Vierung/Quadrierung bietet sich in besonderen Fällen an.

„Eine andre Art der Vereinigung von zwei Wappen ist die Verschränkung im quadrierten Schild (écartelé), so daß jedes Bild zwei Felder, die einander schräg gegenüberliegen, einnimmt.“

Meyers Großes Konversations-Lexikon (1909)[1]

Diese Verschränkung ist eine Möglichkeit der Wappenvereinigung neben der Einfassung, Einpfropfung oder der Auflegung.

1. Wappen 2. Wappen Ergebnis
Verschränkung
mittels Teilung
+
=
Verschränkung
mittels Spaltung
+
=
Verschränkung
mittels Vierung
+
=

Weitere Beispiele

1. Wappen 2. Wappen Ergebnis
Verschränkung
mittels Teilung
+
=
Verschränkung
mittels Spaltung
+
=

Literatur

  • Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1984

Einzelnachweise

  1. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 369-370.

Siehe auch


Quellenhinweis

Muster-Wappenschild-Info.png

Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Verschränkung_(Heraldik)“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 08. August 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.