Einfassung (Heraldik)

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Dieser Artikel behandelt
  • die Vereinigung von Wappen, die durch sogenannte „Einfassung“ erfolgen kann;
  • die Zierde eines Heroldsbildes (zum Beispiel ein „eingefasster“ Balken)
  • das Heroldsbild „Einfassung“ wird unter → Bord (Heraldik) erläutert.

Die Einfassung stellt in der Heraldik eine Möglichkeit dar, um Wappen oder/und Wappenelemente von mindestens zwei Wappen in einem Bild zu vereinen. Das Hauptwappen sollte dabei nicht verfälscht werden.

Einfassung nach Eduard Freiherr von Sacken

Eduard Freiherr von Sacken (1825-1883) bestimmt im 19. Jahrhundert die sogenannte „Einfassung“ mit wenigen Worten, mit Betonung der Größenverhältnisse der zu vereinigenden Wappen:

„(..) Einfassung, wenn ein Schild mit seinem Wappen in kleinerem Maßstabe auf einen anderen, größeren Wappenschild gelegt wird (..)“

Einfassung nach Hefner

alternative Beschreibung
Beispiel für die Einfassung: Wappen des Herzogtums Nassau (nach Tyroff, 1846)

Otto Titan von Hefner bestimmt den Ausdruck „Einfassung“ 1863 folgendermaßen:

„Die Einfassung entsteht dadurch, daß man einen Schild mit dem Hauptwappen von den andern Wappen rings umgebe, oder richtiger, daß man bei einer Verteilung von Wappen in einen Hauptwappen bedecke. Dabei wird vorausgesetzt, daß die Wiederholung der Wappen im Hauptschild die ganze Zusammenstellung nicht als Verschränkung charakterisiere. Derlei Wappen sind noch weniger selten als die verschränkten.

Es gehört dieser Gattung unter anderdem das Wappen des Herzogtums Nassau (..), wo um den gevierten Mittelschild, der mit einem Herzschilde belegt ist, sich in zwölf Plätzen die übrigen Wappen anreihen. Das Herzschild enthält das Stammwappen Nassau. Im Mittelschild ist 1. Trier, 2. Pfalz, 3. Sayn und 4. Köln. Im Hauptschild folgen der Reihe nach, vom vorderen Obereck beginnend, ringsum: Wahlberg, Dietz, Weilnau, Katzenelnbogen, Königstein, Limburg, Freysburg, Homburg, Wittgenstein, Eppstein, Merenstein und Hammerstein (..)“

Otto Titan von Hefner (1863)[2]

Einfassung nach Oswald

„Die Wappenvereinigung in einem Schild kann erfolgen: 1. durch Einfassung, wobei ein kleinerer Schild auf einen größeren gelegt wird. Der kleinere Schild liegt in der Regel auf der mittleren Stelle (Herzstelle) des Rücken- oder Hauptschildes, selten etwas höher (Ehrenstelle) oder tiefer (Nabelstelle). Mehrere Schildchen werden pfahlweise oder in Form eines Kreuzes oder Schragens aufgelegt. Der Mittelschild befindet sich zwischen den Feldern, so dass nur ein kleiner Teil derselben verdeckt wird (..)“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[3]

Einfassung mit Bord

Eine andere Einfassungsvariante ist es, einen Schild mit einem Bord einzufassen, auf dem die Wappenfiguren oder Farben des zuzufügenden Wappens gezeigt sind.

Eingefasst

beidseitig mit Lilien­mäander eingefasster, silberner Schrägbalken (Département Bas-RhinW-Logo.png)

Als eingefasst wird ein Heroldsbild, beispielsweise der Balken, bezeichnet, wenn an seinen Rändern andersfarbige Streifen oder das sogenannte Laubwerk zur Zierde angebracht sind.[4] Beispielsweise erscheint im Wappen des Département Bas-RhinW-Logo.png ein beidseitig mit einem Lilienmäander eingefasster, silberner Schrägbalken (wegen der Landgrafschaft ElsassW-Logo.png).

Abgrenzung

Weitere Möglichkeiten der Wappenvereinigung sind:

Einzelnachweise

  1. Sacken, Eduard Freiherr von: Katechismus der Heraldik. Grundzüge der Wappenkunde. Leipzig. 1893. S. 143 f.
  2. Hefner, Otto Titan von: Handbuch der theoretischen und praktischen Heraldik. Unter Bezugnahme auf die übrigen Hilfswissenschaften. Zweiter Teil. Praktische Heraldik in VIII Kapiteln. München, Heraldisches Institut, 1863. S. 222 f. (Google)
  3. Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 111, 458 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
  4. Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 111 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
Muster-Wappenschild-Info.png

Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Einfassung_(Heraldik)“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 29. November 2017 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.