Zinne (Heraldik)

Die Zinne (früher mißverständlich auch Scharte genannt; frz.: (..) à un créneau, crenelé; engl.: (..) escartelly oder embattled) ist in der Heraldik eine besondere Begrenzungs-/Teilingslinie in Form einer rechtwinklig-quaderförmigem Hervorragung, die meist in Zusammenhang mit Heroldsbildern verwendet wird.
Inhaltsverzeichnis
Darstellung
Die Zinne stellt an einer Teilungslinie einen „quaderförmigem“ Absatz dar und ist, wenn nicht anders gemeldet, zum oberen Schildrand gerichtet (ihr Pendant, die Scharte, ist, wenn nicht anders gemeldet, zum unteren Schildrand gerichtet). Das Zinnenmotiv ist den schildförmigen und gemauerten Aufsätzen auf Wehrmauern nachempfunden, die als Deckung der Verteidiger gegen die Fernwaffen der Angreifer dienten.
Die Darstellung der Mauern, Türmen und Palisadenzäunen im Wappen werden als gezinnt oder zinnenweise geteilt beschrieben, wenn der obere Rand der Figur durch Zinnen gestaltet ist.
Bei der Teilung eines Wappenschilds mit einer Zinne (frz.: „coupé à un créneau“; engl.: „per fess escartelly“) wird die Begrenzungslinie der Teilung in der Schildmitte nach oben quadratisch (oder annähernd quadratisch) ausgezogen.
Durch eine Zinne geteilt
(gemäß WBO, Nr. 0151-115)
Neben der gemeinen Zinne kennt die Heraldik mehrere Ausprägungen der Zinnenfigur, die als solche zu melden sind, zum Beispiel:
Zinnenschnitt
In der Wappenkunde lehnt man sich in Form von Wappenschildteilungen an die Darstellung von echten Zinnen an. Die Teilung mit Zinnen gehört zu den Wappenschnitten. Sie werden als Zinnenschnitt bezeichnet. So wird bei mehr als zwei rechtwinkligen Zinnen im Wappen die Teilung als: „mit [Anzahl] Zinnen geteilt“ gemeldet. Die [Anzahl] wird unter Berücksichtigung von je zwei halben Zinnen am Schildrand um eine erhöht. Bei zum Schildhaupt gerichteten Zinnen ist die Richtung nicht notwendigerweise zu beschreiben (blasonieren). Viele Teilungsarten sind mit dem Zusatz „Zinne“ schon eindeutig: Zinnenbalken, Zinnenfuß, Zinnenschnitt.
Zinnenfuß
Der „Zinnenfuß“ ist ein Schildfuß, der vom übrigen Wappenfeld durch die mit Zinnen besetzte Teilungslinie getrennt ist.
Zinnenschildhaupt
Das „Zinnenschildhaupt“ (auch gezinntes Schildhaupt oder ähnlich genannt; englisch chief crenellé) ist ein Schildhaupt, das vom übrigen Wappenfeld durch die mit Zinnen besetzte Teilungslinie getrennt ist.
Gegenzinnen
Stehen sich bei einem Wappenmotiv Zinnen direkt oder spiegelbildlich gegenüber, werden diese als Gegenzinnen bezeichnet (lateinisch undique contra pinnatus; französisch brétessé). Oswald bestimmt dagegen die Gegenzinnen irrtümlich mit versetzten (wechselnden) Zinnen (=Wechselzinnen).[1]
Wechselzinnen
Stehen sich bei einem Wappenmotiv Zinnen nicht direkt gegenüber, sondern um eine Zinne versetzt, werden diese als verschoben oder als Wechselzinnen bezeichnet.
Schrägteilung mit Zinnen
„Mit Zinnen (oder zinnenförmig) linksgeschrägt (Tafel VII. Figur 82) durch Mauer linksgeschrägt (Tafel VII. Figur 83): diese Teilung ist deshalb häufiger vorkommend, weil man aus dieser Art Mauer Tiere oder menschliche Körperteile (Rümpfe, schwertbewaffnete Arme) leicht wachsen lassen kann. Es hier darauf zu achten, ob, wie in Figur 83. während die eigentliche Mauerlinie schräglinks geführt ist, die Zinnen oben waagerecht geführt und die Mauer ebenso gefugt ist, oder ob (..) auch die Zinnen und die Mauerstriche schräg geführt sind (also ähnlich wie Figur 86. und Figur 64., siehe nachstehend Abschnitt Schrägzinnen -- Anmerkung der Redaktion).“
Schrägzinnen
Ist ein Zinnenquader schräg angesetzt/verstutzt, handelt es sich um eine Schrägzinne; wenn die Zinne heraldisch schrägrechts verstutzt wird, kann sie als „Schrägrechtszinne“ angesprochen werden, bei einer schräglinken Verstutzung als „Schräglinkszinne“. Dementsprechend ist bei einer Teilung zwischen einem Schräg(rechts)zinnenschnitt und einem Schräglinkszinnenschnitt zu unterscheiden. Auch bei einer Spaltung mittels Schrägzinnen sollte die Richtung der Verstutzung angezeigt werden („nach oben“ oder „nach unten“). Bei einer Schrägteilung muss die Richtung der Verstutzung nur gemeldet werden, wenn sie der Schrägzinnenschnitt nicht parallel zur jeweiligen Schrägteilungslinie erfolgt.
„Schrägzinnenförmig geschrägt (Tafel VII. Figur 64): wenn (die Schrägteilungslinie) im Schrägzinnenschnitt gezogen ist. Dagegen muss Tafel VII. Figur 73. als eine silberne Schrägmauer mit 3 Freizinnen, mit Schiessscharten und schwarzen Mauernstrichen angesprochen werden. Dass die Zinnen und Mauerstriche parallel der Mauerkrone abgeschrägt und nicht wie bei Figur 83. wagerecht geführt sind (zum Beispiel im Wappen der neuerdings geadelten preußischen Familie von Ziegler) braucht nicht besonders gemeldet zu werden.“
Ein harmonisches, inverssymmetrisches und einfaches Beispiel für Schrägzinnen findet sich im Wappen der Familie Örtel/Oertel, Nürnberg, in dem eine in sich verzahnte Schildteilung dargestellt wird. Diese wird in der Literatur nicht einheitlich beschrieben, sondern beispielweise entweder silbern-rot oder rot-silbern folgendermaßen blasoniert:
- mit eineinhalb Schrägzinnen schräggeteilt
- mit einer Gegenschrägzinne schräggeteilt
- mit zwei gegeneinandergekehrten Schrägzinnen schräggeteilt
- von Silber und Roth mit 4 aufwärts gehenden Ästen, deren oberster roth ist, in der Länge geteilt[4]
- gespalten (silbern-rot; rot-silbern), einmal links und einmal rechts ausgeeckt
Welsche Zinnen
Mit welscher Zinne geteilt (nach WBO, Nr. 0151-128)
Das Heroldsbild Welschzinne erscheint an einer Teilungslinie als „quaderförmige“ Absatz, genauer als Zinne), die keilförmig respektive dreieckig eingeschnitten („ausgeschnitten“, „eingespitzt“) ist.
Zinnenfeh
Die Zinnenfeh ist eine Tinktur in der Heraldik.
Pfähle mit Zinnen
Balken mit Zinnen
Schrägbalken mit Zinnen
Galerie
Zinnen im Wappen derer von Ortenburg
Das Stammwappen derer von Ortenburg zeigt einen schrägrechten silbernen Wechselzinnenbalken auf rotem Grund. Aufgrund verschiedener Erbstreitigkeiten wurde das Wappen mehrfach verändert. Außerdem lehnen sich viele anderen Wappen an das Wappen derer von Ortenburg an.
Wappen aus Scheiblersches Wappenbuch von 1450-1480
Erweitertes Wappen aus Johann Siebmachers Wappenbuch 1772
Weitere Version des Johann Siebmacher von 1605
Weblinks

Bernhard Peter: Gestalten mit Zinnen in der Heraldik (Teil 1)
Bernhard Peter: Gestalten mit Zinnen in der Heraldik (Teil 2)
Bernhard Peter: Gestalten mit Zinnen in der Heraldik (Teil 3)
Einzelnachweise
- ↑ Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 148 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]): Gegenzinnen: beiderseitig mit Zinnen versehene Balken, Schrägbalken oder Pfähle, deren untere Zinnenreihe gegenüber der oberen versetzt ist.
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 46
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 45
- ↑ Siebenkees, Johann Christian: Erläuterungen der Heraldik als ein Commentar über Herrn Hofrath Gatterers Abriss dieser Wissenschaft. 1789. S. 62. § 34
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Zinne_(Heraldik)“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 11. September 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.