Linke Schildfußflanke
| Linke Schildfußflanke |
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| In Silber eine linke blaue Schildfußflanke |
Linke Schildfußflanke (auch linke Fußflanke genannt; französisch champagne-flanc senestre; englisch point in base and pale in sinister flank conjoined) ist in der Heraldik ein Heroldsbild bzw. eine Fläche im Wappenschild, die durch die Kombination der gleichfarbigen Heroldsbilder linke Flanke und Schildfuß entsteht (ohne Teilungslinie an der Stelle, wo die beiden Figuren „verschmelzen“).
„Linke Fussflanke (Tafel II. Figur 89) heißt eine Flanke, welche in einem Schilde steht, welches ein Schildhaupt von der Färbung der Ersteren hat und von Letzeren durch eine Theilungslinie nicht getrennt ist.“
1889: In Rot eine linke silberne Fussflanke (nach Maximilian Gritzner)
Wappenbilderordnung
Die linke Schildfußflanke wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) unter der Nr. 0216 aufgenommen.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889/1890. S. 15. Tafel 2. Figur 89. Reprint on Demand. Universtitäts- und Landesbibliothek Tirol. 2009. ISBN 3-226-00671-1.