Rechte Schildfußflanke

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Rechte Schildfußflanke

(Rechte) Schildfußflanke (auch (rechte) Fußflanke genannt; frz.: champagne-flanc dextre; engl.: point in base and pale in dexter flank conjoined) ist in der Heraldik ein Heroldsbild bzw. eine Fläche im Wappenschild, die durch die Kombination der gleichfarbigen Heroldsbilder rechte Flanke und Schildfuß entsteht (ohne Teilungslinie an der Stelle, wo die beiden Figuren „verschmelzen“).

Siebmacher

Fussflanke (..) heißt eine Flanke, welche in einem Schilde steht, welches ein Schildhaupt von der Färbung der Ersteren hat und von Letzeren durch eine Theilungslinie nicht getrennt ist.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Wappenbilderordnung

Die (rechte) Schildfußflanke wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) unter der Nr. 0215 aufgenommen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.