Gespalten und halbgeteilt
(Feldeinteilung:
1=rechts/vorne; 2=links/hinten oben; 3=links/hinten unten)
(Heroldsbild:
Gespalten und halbgeteilt, vorne Silber; hinten oben Rot; hinten unten Schwarz
Wappen Herzan von Harras

Gespalten und halbgeteilt (abgekürzt: gesp. u. 1⁄2 get.
; französisch parti mi-coupé, englisch per pale, the sinister per fess) heißt in der Heraldik allgemein der Wappenschild oder eine Wappenfigur, wenn sie durch unterschiedliche Tingierung mit mindestens drei farblich geschlossenen Teilflächen mit wohlgeformten Begrenzungslinien gespalten ist und deren heraldische linke (oder „hintere“) Teilfläche zudem in der Mitte geteilt ist.
Darstellung
Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff ein spezifisches Heroldsbild (Wappenbilderordnung des Herold, Nr. 0201)[1]:
„Gespalten und halbgethellt (Tafel 4. Figur 96): (abbrev.: gesp. u. 1⁄2 get.) ist ein gespaltener Schild, dessen hintere Hälfte wiederum quer getheilt ist.“
Wappen der Grafen Hrzan von Harasov (Herzan von Harras
)
Die einzelnen Teilflächen des Heroldbilds gespalten und halbgeteilt sind gemeinhin mit diversen gemeinen Figur belegt und/oder durch weitere Heroldsbilder unterteilt.
Anwendung
Der Ausdruck „gespalten und halbgeteilt“ kann in Kombination mit zahlreichen Schildteilungen, deren Sonderformen und spezifisch geformten Begrenzungslinien (→Wappenschnitt) angewendet werden. Bei Wappenbeschreibungen ist genau anzugeben, wie das entsprechende Wappen „gespalten und halbgeteilt“ wird bzw. wie der exakte Verlauf der Teilungs-/Begrenzungslinien erfolgen soll.
Wappenbilderordnung
- Gespalten und halbgeteilt wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Senkrechte und waagerechte Teilungen in Kombination unter der Nr. 0201 aufgenommen.
Siehe auch
Weblinks
Commons: Gespalten und halbgeteilt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Übersetzung
- Deutsch: gespalten und halbgeteilt
- Englisch: per pale, the sinister per fess
- Spanisch: partido y medio cortado
- Französisch: parti, mi-coupé
- Italienisch: partito semitroncato
- Niederländisch: gedeeld, links doorsneden
Einzelnachweise
- ↑ Jürgen Arndt und Werner Seeger (Bearbeiter) mit Wappenskizzen von Lothar Müller-Westphal: Wappenbilderordnung. Symbolorum armorialium ordo. Zit.: WBO - Wappenbilder. Hrsg.: Herold, Verein für Heraldik Genealogie und verwandte Wissenschaften (= J. Siebmachers Großes Wappenbuch. B). 2., ergänzte und berichtigte Auflage. Band I. Bauer & Raspe, Inh. Manfred Dreiss, Neustadt an der Aisch 1996, ISBN 3-87947-110-X, S. 64. Tafel 4. Figur 0201 (447 S., zugleich Neubearbeitung des Handbuchs der heraldischen Terminologie von Maximilian Gritzner; Einleitungsband, Abt. B des Neuen Siebmacherschen Wappenbuches, Nürnberg, 1890).
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889/1890. S. 28. Tafel 4. Figur 96. Reprint on Demand. Universtitäts- und Landesbibliothek Tirol. 2009. ISBN 3-226-00671-1.