Fluss (Heraldik)
Der Fluss oder Bach (auch Strom, Quelle, Wellenbinde, Querstrom oder ähnlich genannt; frz.: fleuve, rivière; engl. river) ist in der Heraldik
- eine gemeine Figur („natürlicher Fluß/Bach/Quelle etc.“)
- eine Bezeichnung für Heroldsbilder wie Balken, Pfähle oder Schrägbalken, wenn diese durch Wellenlinien begrenzt sind („Wellenbalken“, „Wellenpfahl“, „Wellenschrägbalken“ = „(heraldischer) Fluß/Bach“).
Begriffsgeschichte
Bereits Ende des 17. Jahrhundert ist der Ausdruck „Fluss“ im Zusammenhang mit bestimmten, sogenannten „gewölbten“ (heute: „wellenförmigen, welligen, gewellten“) Heroldsbildern (die Rudolphi mit dem Ausdruck „Streiffen“ umschreibt) gebräuchlich:
„Diesen Streiffen allen ist gemein, dass sie an ihren äussersten Linien auf allerley Weise verändert werden, zum Beispiel: I. Gewölbt (undulatæ ; ondeés ou ondoyeés). Also haben die von Lummerins
in der Schweiz einen gewölbten ablangen silbernen Streiff oder Fluß im grünen Schild (..) Die von Bueren in Sachsen, einen silbernen gewölbtern Quer-Streiff oder Fluß, im güldenen Schild (..) Die Erpen am Nieder-Rhein-Strom, einen gewölbtern silbernen rechten Streiff im blauen Schild (..) Die Lauterbach in Hessen, einen gewölbten silbernen linken Streiff, oder Fluß im roten Schild (..)“
Im 18. und 19. Jahrhundert wird die Bedeutung des Ausdrucks von verschiedenen Heraldikern konkretisiert:
„Einen wellenweise gezogenen Balken nennen einige einen Fluß.“
„Bäche und Flüsse werden wie gefluthete Balken, Schrägbalken oder Pfähle dargestellt, und es ist in der Regel nur im Zusammenhalt mit den Namen des Wappens zu ersehen, ob ein Bach oder ein geflutheter Balken gemeint ist. Als Bach oder Fluß erklärt sich zum Beispiel der gefluthete silberne Pfahl in Rot bei den Schnaitbach, Bayern; ebenso silber in grün bei den Lummerin, Schweiz. Drei silberne Schrägbäche in Rot führen die von Wittenbach, Schweiz und Schwaben.“
„Fluss könnte man wohl einen wellenförmig gezogenen Balken, Schrägbalken, oder Pfahl dann nennen, wenn die Wellenform nicht bloss zu seiner äußeren Begrenzung, sondern auch durch inwendig ersichtliche Konturen zur Darstellung gelangt, gleichsam mit damaszierten Wellen gebildet ist (..)“
„Balken, Pfähle und Schrägbalken, von Wellenlinien begrenzt, nennt man auch Flüsse.“
Darstellung
Die Unterschiede zwischen einem „natürlichen Fluß/Bach“ und einem heraldischen („Wellenbalken“, „Wellenpfahl“ oder ähnlichem) bestehen ursprünglich vermutlich in der Wellendarstellung beziehungsweise in der Wellenandeutung auf der Farbfläche sowie der Symmetrie der Begrenzungslinien des jeweiligen Motivs:
- Ein „natürlicher Fluß/Bach“ sollte in der Heraldik mit asymmetrischen Begrenzungslinien und Wellenkonturen in der Motivfläche erscheinen.
- Ein „heraldischer Fluß/Bach“ sollte mit symmetrischen Begrenzungslinien und ohne Wellenkonturen in der Motivfläche erscheinen.
Die grundsätzlichen Unterscheidungen zwischen einem „natürlichen“ und einem „heraldischen“ Fluß/Bach sind in der heraldischen Praxis stark „verwässert“. Beispielsweise kennt die Heraldik „heraldische Flüsse/Bäche“ mit wellenförmigen Konturlinien in der Farbfläche, obwohl diese besser bei „natürlichen Fluß-/Bachformen“ anzuwenden wären. In der neueren Heraldik liegt es in der Hand des Wappenkünstlers, ob ein heraldischer Fluß/Bach ohne oder mit wellenförmigen Konturlinien im Wappen erscheint. Wird die Art des Wellenschlags nicht gemeldet, sollte der Wappenkünstler keinen Wellenschlag aufreissen oder einen, der mit dem restlichen Wappenbild ein harmonisches Ganzes bildet; wird ein ruhiger Fluß/Bach gemeldet, ist ein Wellenschlag in der Form ~~~~~~~ darzustellen.
Die bevorzugten heraldischen Farben für heraldische/natürliche Flüsse sind Silber und Blau.
Beim Pfahl ist die Bezeichnung Wellenpfahl gebräuchlich.
Beispiele
Auch andere Heroldsbilder können fluss-/wellenförmig in einem Wappen dargestellt werden (zum Beispiel ein Göpel oder eine Deichsel). Manchmal wird der Schildfuß durch einen Fluss (Wellenteilung) vom übrigen Schild abgegrenzt (oder er erscheint selber meer-, see- oder flussförmig).
Wappenbilderordnung
- Der „natürliche Fluß/Strom“ wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) unter der Nr. 1203 aufgenommen.
- Ein „heraldische Fluß“ (beziehungsweise der Wellenbalken) wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) unter der Nr. 0161-159 aufgenommen.
Siehe auch
Weblinks
- Commons: Flüsse in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Commons: Gewellte Bereiche im Wappen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Commons: Wellig mit „Gemeiner Figur“ – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
- ↑ Eintrag zum Wappen von Fluss (Heraldik) in der Datenbank des Hauses der Bayerischen Geschichte
- ↑ Wappenbeschreibung: „In Rot ein goldener schräger Wellenbalken.“
- ↑ Johann Anton Kroll von Freyen: Heraldica Curiosa, welche der Wappen Ursprung, Wachsthum, Fortgang und wie selbiger noch heutiges Tages bey denen Teutschen im Gebrauch ausführlichen zeiget ... Nürnberg. 1698. S. 131 f.
- ↑ Siebenkees, Johann Christoph: Erläuterungen der Heraldik als ein Commentar über Herrn Hofrath Gatterers Abriss dieser Wissenschaft. 1789.
- ↑ Hefner, Otto Titan von: Handbuch der theoretischen und praktischen Heraldik. Weißenburg, Nordgau. 1861
- ↑ Querfurt, Curt Oswalt Edler von: Kritisches Wörterbuch der heraldischen Terminologie. Nördlingen: Beck. 1872. Neudruck: Wiesbaden: M. Sändig. 1969. Seite 40.
- ↑ Sacken, Eduard Freiherr von: Katechismus der Heraldik. Grundzüge der Wappenkunde. Leipzig. 1893. S. 51.