Winkelflanke
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Die Winkelflanke ist in der Heraldik ein Heroldsbild, das in zwei Ausprägungen erscheint:
- (Rechte) Winkelflanke
- Linke Winkelflanke
Darstellung
Grundsätzlich wird von einer „rechten“ oder einer „linken“ Winkelflanke gesprochen, abhängig davon, ob das Heroldsbild ausgehend vom rechten oder linken Schildrand mit seiner Spitze auf die gegenüberliegende Seite/Schildmitte „zeigt“. Je nach Interpretation und Konstruktion aus grundlegenden Heroldsbildern wird die Winkelflanke in der Fachliteratur unterschiedlich definiert:
- Ableitung aus einer Schrägvierung: Die Spitze der rechten oder linken Winkelflanke reicht bis zur Schildmitte.
- Ableitung aus einer rechten (oder linken) Spitze, einer gedachten rechten (oder linken) Flanke und einem gedachten Schildfuß: Die Spitze der rechten oder linken Winkelflanke reicht bis zur max. Breite der rechten oder linken Flanke.
Siebmacher
„Winkelflanke (Tafel II. Figur 81.) nennt man eine Flanke, welche gebildet wird 2 aus Ober- und Untereck einer Seite hervorgehende, gleichlange, sich im stumpfen Winkel vereinigende Schräglinien, sobald deren Vereinigungspukt noch innerhalb der Flankenbreite liegt.“
– Siebmacher/Gritzner (1889)[1]
Wappenbilderordnung
- Die (rechte) Winkelflanke wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Schrägvierungen, Rauten, Wecken, Spindeln unter der Nr. 0603 aufgenommen.
- Die linke Winkelflanke wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Schrägvierungen, Rauten, Wecken, Spindeln unter der Nr. 0604 aufgenommen.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.