Radfelge
Die Radfelge (auch Felge, Felgenstück oder ähnlich genannt; frz.: jante; engl.: rim oder felly) ist im Wappenwesen eine seltene gemeine Figur.
Darstellung
Die Figur Felge ist den gleichnamigen krumm gearbeiteten Holzteil nachempfunden, aus welchen der Radkranz („Felgenkranz“) zum Beispiel von Wagenrädern zusammengesetzt ist. Wagenräder erhalten oft „sechs oder acht Felgen, in die je zwei Speichen eingezapft sind“.[1] Das Motiv wird in der Heraldik einerseits als einfaches, gebogenes Rechteck dargestellt; andererseits erscheint diese Grundform an dem einen Ende mit einem rechteckig ausgezogenen Zapfendübel, am anderen Ende mit einem rechteckigen Schlitz mit negativer Gestalt zum Zapfendübel. Gewöhnlich wird die Figur ohne Perspektive aufgerissen, wobei wenige Ausnahmen mit Perspektive -- vgl. zum Beispiel die Abbildung 8627 in der Wappenbilderordnung[2] -- die Regel bestätigen). Meist wird das Motiv paarweise (zum Beispiel von einander abgekehrt) oder in Dreizahl (zum Beispiel übereinander) dargestellt, selten oder gar nicht in Ein- oder in höherer Anzahl. Die Figur erscheint in Wappen bevorzugt in Rot oder Silber, kann aber auch in allen heraldischen Farbe geführt werden, selten oder gar nicht in Naturfarbe.
„Felgen (Tafel XXIX. Figur 79.): das heißt Stücke des Radkranzes erscheinen im Wappen der von Felgenhauer (..)“
Zwei von einander abgekehrte Felgen
(Wappen von Artern/Unstrut)
Motivwandel
Im Laufe mancher Wappengeschichte wird das eher schlichte und leicht verwechselbare Felgenmotiv von Wappenführenden, Wappenkünstlern oder anderen manchmal abgeändert. Beispielsweise beschreibt die Literatur das Wappen der österreichischen von Pernstorffer und nach der Übernahme ihres Wappens durch die mecklenburgischen Grafen von Bernstorf deren Wappen unterschiedlich beziehungsweise reißen Wappenkünstler diese Wappen nicht einheitlich auf (teils als zwei von einander abkehrte Radfelgen, teils aber auch als „zwei Radfelgen mit abgebrochenen Speichen“ (Siebmacher), als zwei voneinander abgekehrte halbe Räder et cetera).
„Felgen (..) erscheinen (..) (mit 3 Speichen) auf dem III. Helme der Grafen Bernstorf.“
Siehe auch
Wappenbilderordnung
- Die Figur Radfelge wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Fahrzeuge, Schiffe und deren Zubehör (Heraldik) unter der Nr. 8627 aufgenommen.
Einzelnachweise
- ↑ Lueger, Otto: Radkranz. Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 346.
- ↑ Wappenbilderordnung. Symbolorum armorialium ordo, hrsg. vom Herold - Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin. Bearb. von Jürgen Arndt und Werner Seeger, 2 Bde, 2. ergänzte u. berichtigte Aufl., Neustadt a. d. Aisch 1990-1996 (kurz: WBO). Bd. 1.: Wappenbilder; Bd. 2: General-Index.
Editorische Notiz: Zugleich Neubearbeitung des Handbuchs der heraldischen Terminologie von Maximilian Gritzner (Einleitungsband, Abt. B des Neuen Siebmacherschen Wappenbuches, Nürnberg, 1890). Band 1. S. 177. Tafel 56. Nr. 8627 - ↑ 3,0 3,1 J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 141