Handwerksgerät (Heraldik)

Aus Heraldik-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Beispiele für Handwerksgeräte-Figuren
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
alternative Beschreibung
Beispiel: Werkzeuge eines Wagners

Handwerksgerät (auch „Hand­werk[s­]zeug“, „Werkzeug“, „Werkzeug und Geräte“, „Arbeitsgerät“, „Geräte zur Fertigung oder Beschaffung der Leibesbedürfnisse“, „Geräte“ oder ähnlich; französisch outils d'artisans; englisch artisans' implements, tools oder ähnlich) ist in der Heraldik ein gebräuchlicher Ordnungsausdruck, der sich an den gleichlautenden umgangssprachlichen Begriff anlehnt und bestimmte gemeine Wappenfiguren, die realen „Werkzeugen“W-Logo.png „Einzelteilen“W-Logo.png et cetera nachempfunden sind, in einer Gruppe zusammenfasst.

Übersicht

Jedes Motiv, das der Gruppe des „Handwerksgerät“ zugeordnet ist, ist in der Heraldik eine gemeine Figur. In Wappen sind alle Arten von Werkzeugen (Hammer, Säge, Zange und so weiter) und Einzelteilen (Zahnrad, Nadel, Schraube und so weiter) anzutreffen, sowohl in ganzer Gestalt als auch in Form von Bestandteilen. Die meisten der Handwerksgerät-Figuren besitzen eigene Regeln für die Darstellung im Wappenschild oder im Oberwappen beziehungsweise als Schildhalter.

In einem engeren, eher heraldisch-traditionellen Sinn zählen zu den Handwerksgeräte-Figuren nur diejenigen Motive, die in der Früh-/Blütezeit des europäischen Wappenwesens (ca. 12. bis 15. Jahrhundert) auf einem Wappenschild als Wappenfigur denkbar gewesen wären. Nach dieser Auffassung gilt beispielsweise eine Rohrzange, die erst 1896 von Johan Petter JohanssonW-Logo.png erfunden wurde, als unheraldisch; in der neueren Heraldik zählt dagegen eine „Rohrzange“, wie sie für das in der Deutschen Wappenrolle des Herold registrierte Wappen der Familie Röhling blasoniert ist, ebenfalls zur Gruppe der Handwerksgeräte-Figuren.[1]

Heraldische Gliederung

Für gemeine Figuren aus dem Bereich „Handwerksgerät“ sind in der Wappenbilderordnung des Herolds die Codenummern 9300 bis 9499 reseviert. Der Bereich stellt eine Untergruppe von „Andere Erzeugnisse von Menschenhand“ dar beziehungsweise gehört zur Hauptgruppe „Artefakte“. Benachbarte oder verwandte Untergruppen sind „Haus und Küchengerät“, „Nahrungsmittel und Kaufmannsgerät“, „Landwirtschaftliches Gerät, Jagd- und Fischgerät“, „Kriegsgerät“, „Gegenstände der Bekleidung sowie Schmuck“, „Herrschaft-, Rang- und Würdezeichen“, „Gegenstände aus Kunst und Spiel“ und „Buch- und Schriftwerk, Zahlen und Zeichen aller Art“. Überschneidungen bei der Einordnung der heraldischen Figuren in eine benachbarte Untergruppe sind möglich und nicht immer eindeutig oder widerspruchsfrei: Eine Spatenfigur beispielsweise, die dem Werkzeug des Bauwesen nachempfunden ist, gehört nach manchen zur Gruppe der „Handwerksgeräte“; nach anderen gehört eine Spatenfigur, die dem gleichnamigen Gartenwerkzeug nachempfunden ist, aber zur Gruppe „Landwirtschaftliches Gerät, Jagd- und Fischgerät“; empfehlenswert ist es, die Spatenfigur in beiden Untergruppen anzuführen.

WBO
9300-9499

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wappen Röhling, Reg.-Nr. 11245/09. In: Deutsche Wappenrolle. Band 73. Limburg an der Lahn. 2013. S. 99
    Wappenbeschreibung: „In Blau eine aufgerichtete silberne Rohrzange, deren Kopf wie ein Froschkopf gestaltet ist und eine silberne Scheibe umschließt; zwischen den Griffen pfahlweise drei gestürzte goldene Seerosenblätter.