Hauptpfahl
Im Wappenwesen existieren für Wappenfiguren mit
-Gesamtform zahlreiche Synonyme und Namen (darunter Bezeichnungen wie → Krücke, → Hauptpfahl, → Antoniuskreuz). In der Früh-/Hochblüte der Wappenkultur sind die Benennungen dieser Figuren und ihre Gestaltungen nicht immer eindeutig oder einheitlich; erst in der neueren heraldischen Literatur wird versucht, unterscheidbare Wappenfiguren durch einen prononcierten Sprachgebrauch voneinander abzugrenzen.
Hauptpfahl (auch Schildhauptpfahl, hauptabtlanger Pfahl genannt; nach dem Heraldiker Spener „ein auf dem Schildes-Haupt absteigender Pfal“;[1] französisch chef-pal; englisch chief and pale conjoined oder chief-pale) ist in der Heraldik ein Heroldsbild beziehungsweise eine Fläche im Wappenschild, die durch die Kombination der gleichfarbigen Heroldsbilder Pfahl und Schildhaupt entsteht.
„Schildhauptpfahl (Tafel V. Figur 69. 70.) (abgekürzt: Schh.-Pfahl ist gleichfalls eine Zusammensetzung aus der senkrechten und der Querteilung und entsteht durch einen in das Schildhaupt verschwindenden Pfahl, sobald er dieselbe Färbung wie jenes hat. Wie Figur 70. zeigt, kommt der Schildhauptpfahl auch „belegt“ vor, also hier: in Rot ein mit 5 (3. 1. 1.) roten Ringen belegter silberner Schildhauptpfahl. Die Figur ist selten.“
- Hauptpfahl
Wappenbilderordnung
- Der Hauptpfahl wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) unter der Nr. 0211 aufgenommen.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Spener: Operis heraldici pars generalis & specialis, 1717. S. 180. Tafel 5. (Camena Uni Mannheim)
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.