Otter (Wappentier)
Der Otter (in Wappenbeschreibungen auch Fischotter oder irrtümlich Sumpfotter[1] genannt; franz.: loutre, vision d'Europe; engl.: otter) ist in der Heraldik eine seltene gemeine Figur.
Darstellung
Als Wappentier ist der Otter schon seit dem 14. Jahrhundert in Wappen nachzuweisen. Er wird bei der Darstellung in Wappen vergleichsweise wenig heraldisch stilisiert, manchmal fast naturalistisch aufgerissen:
„Fischotter: führen die Ott in Bayern und einige andere Familien ähnlichen Namens; er hat die natürliche Gestalt und Farbe.“
Im Wappenschild erscheint der Otter oft in einer natürlichen Körperform und Haltung, manchmal auch in einer heraldischen Farbgebung, die an das natürliche Vorbild erinnert. Durch die Zugabe eines Fisches im Maul des Tieres wird versucht, das Wappentier von ähnlichen Motiven abzugrenzen. Hauptblickrichtung ist heraldisch rechts. Die Figur Otter erscheint in vielen unterschiedlichen Stellungen im Wappen (laufend, stehend, springend, aufgerichtet et cetera); die entsprechende Darstellungsweise der Wappenfigur sollte stets gemeldet werden.
Otterbach (Westpfalz), Deutschland
Otterndorf, Deutschland
(Saint-Gingolph (Haute-Savoie), Frankreich)
Gossau ZH, Schweiz
Steigender, widersehender Fischotter (Schwarzheide, Deutschland)
Vedrovice, Tschechien
Chropyne, Tschechien
Oberhalber Otter
Die Figur Otter erscheint im Wappen Ottersberg als Halbfigur mit zum Sprung gestellten oder ausgestreckten Vorderbeinen (auch als „wachsend“ oder als „oberhalb“ beschrieben). Eine Besonderheit der Ottersberger Fischotterfigur ist, dass sie mit Adlerkrallen und einem löwenartigen Kopf im Wappen erscheint.
Vydrí, Tschechien
Otterkopf
Einen Otterkopf (das ist ein „gestümmelter“ Otter, also nur Hals und Kopf, ohne Vorderbeine) führt die Familie Balfour (sowohl in Ein- als auch in Mehrzahl, je nach Wappenaufriss). Gewöhnlich wird im Wappenwesen weder in der Darstellung noch in der Wappenbeschreibung zwischen einem Halstück (Otterkopf mit langem Hals bzw. Otterrumpf) und einem Kopfbild (nur Otterkopf, ohne Halsansatz) differenziert. Die genaue Darstellung erfolgt im Rahmen der Gesamtharmonie eines Wappens/Wappeaufrisses und obliegt letzlich der künstlerischen Freiheit.
In Silber ein schwarzer Sparren, belegt mit silbernen Otterkopf (Wappen Balfour)
Otter als Schildhalter
Wappenbilderordnung
- Die Figur Otter wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) unter der Nr. 5057 aufgenommen.
Symbolik
Innerhalb des Wappenwesens
Der Otter eignet sich wie viele andere gemeine Figuren für sogenannte redende Wappen. So erscheint er zum Beispiel in den Wappen von Otterndorf, Ottersberg, Ottersweier, Otterstadt, Otterberg, Otterbach.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Die Bezeichnung Sumpfotter ist außerhalb der Heraldik im Zusammenhang mit einem (europäischen) Nerz oder einer Schlange gebräuchlich.
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.
- ↑ Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein
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