Schildlein
Das Schildlein (auch Schildchen, Mittelschildchen genannt [nicht zu Verwechseln mit dem Ausdruck Mittelschild, der eine besondere Schichtenstellung einschließt]; frz.: écu en coeur; écusson en abime; engl.: inescutcheon) ist in der Heraldik eine Wappenfigur, die je nach Quelle zu den Heroldsbildern, den gemeinen Figuren oder zu den Sonderformen gezählt wird.
Begriffsgeschichte
In der heraldischen Literatur ist der Gebrauch der Ausdrücke Schildlein, Schildchen, Mittelschildchen und die besondere Stellungsangabe Mittelschild nicht einheitlich. Beispielsweise bestimmen Gert Oswald und Curt Oswalt Edler von Querfurt ein Schildlein wie folgt (und grenzen es dadurch vom Schildchen ab):
Schildchen | Schildlein[1][2] | |
---|---|---|
Wappenfigur: | Gemeine Figur | Heroldsbild |
Farbe/Belegung: | mehr als eine Tinktur, also mit Sektion oder Figur | ledig, nur Tinktur, darf weder eine besondere Figur noch Heroldsbilder tragen |
Anzahl: | immer nur in Mehrzahl vorkommend | gewöhnlich einzeln vorkommend (aber auch in Mehrzahl) |
Größenangabe: | kleiner Schild | kleiner Schild, von etwa Balkenhöhe und Pfahlbreite |
Ort: | an der Herzstelle | |
Schicht: | Herzschild, Mittelschild | |
Entstehung: | aus dem Heroldsbild Schildlein entstanden | vor dem Schildchen entstanden |
„Schildlein ist ein kleiner und zwar als einzelner regelmäßig an der Herstelle im Schilde befindlicher Schild etwa von Balkenhöhe und Pfalbreite, welcher weder besondere Figur, noch Section, sondern nur Tinctur hat (wie der ledige Schild, mithin zu den Heroldfiguren gehört. Bei den etwa nicht streng abgemessenen Grössenverhältnissen entscheidet sich die Frage, ob im concreten Falle „Schildlein“ oder „Schild mit einem Schildesrand“ (s. d.) vorliege, am Besten nach den oben angegebenen Merkmalen. Ein kleiner Schild mit mehr als einer Tinctur, also mit Section oder Figur, ist auch wenn er an der Herzstelle steht, nicht „Schildlein“, sondern kann Herzschild, Mittelschild, überhaupt ein kleiner Schild schlechtweg sein (..) Wenn drei Schildlein im Schilde vorkommen, so stehen sie gewöhnlich in der Ordnung 2:1 im Felde (..)“
„Schildchen: wahrscheinlich aus dem Heroldsbild Schildlein entstandene, stets in der Mehrzahl vorkommende gemeine Figur (..)“
Siebmacher/Gritzner verwenden dagegen den Ausdruck Schildchen, um den Ausdruck Schildlein zu definieren:
„Schildlein = ein kleines Schildchen im Schilde.“
Und die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) setzt alle vier Ausdrücke gleich und ordnet sie unter der Nummer (0096) der Gruppe der Schildborde und Mittelschildchen zu.
Darstellung
Gewöhnlich handelt es sich beim Schildlein um einen kleinen Schild, der vorzugsweise die Höhe eines Balkens und die Breite eines Pfahles hat und sich an der Herzstelle des Wappenschildes befindet. Das Schildlein ist immer ein nur in einer Farbe tingiert („Ledigenschild“) und wird als (ledig beschrieben. In der Schildfläche des Schildleins dürfen keine weiteren Heroldsbilder oder gemeine Figuren dargestellt werden. Aufgefasst wird es als ein sehr breiter Bord und liegt wappenmittig.
Das Schildlein kann auch in größerer Anzahl im Wappenschild vorkommen. Dann wird es teilweise auch als Schildchen beschrieben. In Mehrzahl sollte die Stellung der Schildlein/Schildchen zueinander beschrieben sein, wenn sie gemeinsam im Wappenschild/Feld stehen (zum Beispiel mit pfahlweise, balkenweise, schragenweise oder zwei über eins [2:1] et cetera).
In Grün drei durch schwarze Riemen mit einem schwarzen Buckelring verbundene silberne Schilde im Dreipass[6]
(Steuerberg)
Schildlein im Wappen der Herren von Weinsberg
Im Wappen der Herren von Weinsberg erscheinen drei silberne Schildlein (2:1) in rotem Feld. Sie führten verschiedene Helmkleinode:
- zwei rote Schirmbretter, außen mit silbernen Lindenblättern besteckt
- zwei gestürzte silberne (oder silber-rote, so im Speyerschen Lehenbuch) Fische
- einen Jungfrauenrumpf, der an jeder Brust einen Fisch hat, die entweder in die Brust beißen oder von den Armen der Jungfrau gehalten werden. Der Jungfrauenrumpf ist teils gekrönt und kommt wie auch die Fische in verschiedenen Farben vor. Mögliche Varianten:
- gekrönt, Kleidung von Silber und Rot gespalten, die Fische in verwechselten Farben
- ungekrönt, Kleidung von Rot und Silber gespalten, die in die Brust beißenden Fische rot-silber (älteres Lehenbuch der Kurpfalz)
- gekrönt, rot bekleidet, Fische silber (Ingeramsches Wappenbuch)
- mit goldener Krone, die mit einem Pfauenspiegel besteckt ist, rot bekleidet, die Arme der Jungfrau halten silberne Fische (Hackenbergscher Teil des Codex Cotta)
- auf gekröntem Helm, Fische golden, seitwärts von dem Rumpf stecken zwei Fahnen an goldenen Stangen, die rechte ist mit Spitzen silber-schwarz geteilt, die linke enthält in blau ein grünes Szepter als Abzeichen der Kämmererwürde; rot-silberne Helmdecken (Grünenbergsches Wappenbuch)
- gekrönt, Fische silber-rot, in der Krone stecken zwei Fahnen an goldenen Stangen, die rechte ist mit Spitzen silber-schwarz geteilt, die linke enthält in blau ein grünes Szepter als Abzeichen der Kämmererwürde (Bayhartsches Wappenbuch)[7]
Siegel Konrads von Weinsberg, 15. Jahrhundert
Wappenabbildung aus dem Neuen Siebmacher
Wappenabbildung aus dem Ingeram-Codex
Das Wappen erscheint auch an Bauwerken, die Verbindungen zu den Weinsbergern haben.
Schlussstein in der Weikersheimer Stadtkirche
Das Wappen der Herren von Weinsberg wurde in späterer Zeit Element der Gemeindewappen der Orte Hößlinsülz und Unterrot, die zeitweise in ihrem Besitz gewesen waren.
Schildlein im Wappen der Herren zu Rappoltstein und der Herren von Urslingen
Im Stammwappen der Herren zu Rappoltstein (auch Rabenstein genannt), die stammesverwandt mit den Herren von Urslingen waren, erscheinen in Silber drei (2:1) rote Schilde. Auf dem Helm zeigt die Zürcher Wappenrolle einen rot bekleideten Frauenrumpf, der Ingeram Codex einen mit den roten Schilden bezeichneten, silbern bekleideten Mannesrumpf mit silber gebordetem rotem Spitzhut.
Stammwappen der Rappoltstein (Rabenstein) in der Zürcher Wappenrolle, ca. 1340
Wappen der Herren von Urslingen in der Zürcher Wappenrolle (ca. 1340)
Im Wappen des Hauses Waldeck und Pyrmont findet sich das Wappen von Rappoltstein wieder
Schildlein im Wappen Hövell
Die drei, 2:1, schwarzen, mit den Spitzen in die Schildmitte gestellten Schildlein im Wappen des niederrheinischen Uradels Hövell werden nach Siebmacher auch Hobeleisen oder Hobel genannt.[8] Diese Ausdrücke sind vermutlich unglückliche Versuche, aus dem Wappen ein redendes zu machen beziehungsweie aus dem Familiennamen Hövell die Bedeutung Hobel abzuleiten.
Abgrenzung
- Erfolgt eine Belegung im Schildlein, wird daraus ein Mittelschild und ist als solches zu beschreiben.
- Ausserdem kann eine Wappenfigur mit einem Schild ausgestattet sein, im Besonderen entweder ein Ritter, oder der Adler mit dem Brustschildchen.
Wappenbilderordnung
- Das Mittelschildchen wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Schildborde und Mittelschildchen unter der Nr. 0096 aufgenommen. Im Band 2 der WBO referenzieren auch die Ausdrücke Schildlein, Schildchen und Mittelschild auf diese Nummer.
Siehe auch
Weblinks
Literatur
- Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut Leipzig, 1984, S. 350
Einzelnachweise
- ↑ Querfurt, Curt Oswalt Edler von: Kritisches Wörterbuch der heraldischen Terminologie. Nördlingen: Beck. 1872. Neudruck: Wiesbaden: M. Sändig. 1969. Seite 130/131.
- ↑ Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 350. ISBN 978-3-411-02149-9
- ↑ Querfurt, Curt Oswalt Edler von: Kritisches Wörterbuch der heraldischen Terminologie. Nördlingen: Beck. 1872. Neudruck: Wiesbaden: M. Sändig. 1969. Seite 130.
- ↑ Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 347. ISBN 978-3-411-02149-9
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.
- ↑ Zitiert nach Wilhelm Deuer: Die Kärntner Gemeindewappen. Verlag des Kärntner Landesarchivs, Klagenfurt 2006, ISBN 3-900531-64-1, S. 274
- ↑ Einzelnachweis für die Wappenvarianten: Die Wappen des Adels in Württemberg. Bauer & Raspe, Neustadt an der Aisch 1892, ISBN 3-87947-023-5 (J. Siebmacher’s großes Wappenbuch, 23). Darin zu den Weinsberger Wappen Otto Titan von Hefner (ursprünglich aus Bd. II, 5. Abteilung der Siebmacher’schen Wappenbücher (Der Adel des Königreichs Württemberg) von 1856, S. 16 und Tafel 8) und Gustav A. Seyler (ursprünglich aus Bd. VI, 2. Abteilung der Siebmacher’schen Wappenbücher (Abgestorbener Württemberger Adel) von 1911, S. 145 und Tafel 79)
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, III. Band, 1. Abteilung; Der Adel des Königreichs Preußen: Grafen und Freiherrn; Verfasser: O. T. von Hefner; Publikation: Nürnberg: Bauer & Raspe, 1857. S. 47
Quellenhinweis
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Schildlein“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 01. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.