Karpfen (Wappentier)

Der Karpfen (frz.: carpe; engl.: carp) ist in der Heraldik als Wappentier eine gemeine Figur.
Darstellung
Die in Wappen dargestellten, heraldisch stilisierten Karpfen sind nicht einem bestimmten natürlichen Fisch aus der Familie der Karpfenfische (Cyprinidae), der Überfamilie der Karpfenfischähnlichen (Cyprinoidei) oder der Ordnung der Karpfenartigen (Cypriniformes) nachgebildet (vgl. Cyprinus carpio). Vielmehr lehnen sie sich an ein Idealbild
eines Karpfen mit den typischen kegelförmigen kleinen Augen und dem zu einem Rüssel ausstülpbarem Maul an, wobei die Wappenfiguren sich im Detail von empirisch gegebenen Realtypen abgrenzen.
Die bevorzugte Richtung im Wappen richtet sich, wenn nichts anderes gemeldet wird, wie bei anderen Wappentieren auch nach heraldisch rechts. Die genaue Ausprägung oder Stellung der Karpfen-Wappenfigur (schwimmend, gekrümmt, steigend, schrägrechts gekehrt et cetera) sollte in der Wappenbeschreibung angezeigt werden. Für die Karpfenfigur sind alle heraldischen Farben möglich, nur sollten die Farbregeln der Heraldik eingehalten werden. Wenn der Beflossung des Wappenmotivs eine andere Farbe besitzt als der Rest der Figur, ist dies zu melden.
„Karpfen (Tafel XX. Figur 32. 33.): ist erkennbar durch die breite Form und die vollständige (Kiemen-, Bauch- und Rücken-) Beflossung. Die Wappentiere der Seidlitz, Glaubitz, Kechler, Spesshardt und anderen sind bestimmt Karpfen. Vielleicht ist auch der halbe gekrönte Fisch der Bönninghausen (Tafel XX. Figur 34.), welcher allerdings meist hechtartig abgebildet wird, ein Karpfen.“
- Karpfen in Familienwappen
Halber gekrönter Karpfen/Hecht, schräg (von Bönninghausen
)
- Karpfen, schwimmend
- Karpfen, linksgekehrt
- Karpfen, schrägrechts
- Zwei Karpfen
- Drei Karpfen
Kombinationen
Manchmal wird die Figur Karpfen mit anderen gemeinen Figuren in einer besonderen Form kombiniert, wobei zum Beispiel der Karpfen etwas hält -- oder selber gehalten wird.
Symbolik
- Der Karpfen steht im Wappen einiger Städte und Gemeinden als Symbol für eine lange Verbundenheit dieser Kommunen mit der Karpfenzucht.
- Außerhalb der Heraldik gilt der Karpfen in manchen Kulturen als als Inbegriff von Mut, Stärke und Ausdauer, da er mit großer Kraft Gegenströmungen überwinden kann.[2] In Japan werden beim „Knabenfest“ am 5. Mai deswegen vor dem Haus Koi-Nobori
(jap.: 鯉幟, dt. Karpfenfahne, Karpfendrachen, Karpfenbanner; bzw. Satsuki-Nobori, 皐幟, dt. Maifahne) an Stangen befestigt (ein großer schwarzer Karpfen steht in diesem Fall für den Vater, ein roter für die Mutter und blauer Karpfen für einen Sohn).
Wappenbilderordnung
- Der Karpfen wurde zusammen mit der Schleie in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Fische unter der Nr. 3581 aufgenommen.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 94
- ↑ Lexikon der Symbole: Fische. Knaurs Lexikon der Symbole, S. 355