Barsch (Wappentier)
Der Barsch (auch Zander genannt; französisch perche und sandre; englisch perch und pike-perch) ist im Wappenwesen ein Wappentier beziehungsweise eine gemeine Figur.
Darstellung
Die in Wappen dargestellten, heraldisch stilisierten Barsche sind nicht einem bestimmten natürlichen Fisch aus der Familie der Echten Barsche (percidae, Gr.: perke = Barsch) nachgebildet. Vielmehr lehnen sie sich an das Idealbild eines Barsches an. Wenn überhaupt, gehört zu den Vorbildern für die gemeine Figur eine europäische Barschart wie zum Beispiel der Flussbarsch (perca fluviatilis) oder der Zander (sander lucioperca), deren Namen manchmal in Wappenbeschreibungen zu finden sind, seltener der Kaulbarsch (gymnocephalus cernuus) oder der Streber (zingel streber).
Die ideal-heraldische Barschfigur sollte zum Beispiel durch zwei Rückenflossen gekennzeichnet sein, die in der Natur jeder Echte Barsch besitzt, wobei diese deutlich getrennt erscheinen oder sich berühren können. Bei der ersten Rückenflosse sind spitze Stachelstrahlen aufzureißen, die bei der zweiten entfallen oder als Weichstrahlen angedeutet werden können. Auch bei der Afterflosse sollten ein, zwei Stachelstrahlen (Hartstrahlen) im Rahmen der heraldischen Möglichkeiten hervorgehoben werden; während im Bereich der paarigen, brustständigen Bauchflossen sehr dezent mit grafischen Mitteln vorgegangen werden sollte, da Barsche idealerweise nur mit einem Hart-, aber fünf Weichstrahlen erscheinen. Das Maul der Barschfigur kann leicht oberständig (d. h. mit einem Unterkiefer, der über den Oberkiefer ragt), fast endständig dargestellt werden. Teilweise grenzen sich die vereinfachten heraldischen oder historische Darstellungen eines Barsches deutlich von der zoologisch gegebenen Realform und deren typischen Merkmalen ab. Ein Barsch erscheint dabei manchmal eher wie ein Karpfen, teilweise sogar ohne Hartstrahlen in den Flossen, was jedoch nicht zu empfehlen ist.
„Barsche (Tafel XXI. Figur 1): kenntlich an den stachelichen Flossen und karpfenartiger Bauart und daran, dass sie gewöhnlich etwas gekrümmt sind (von Proffim Rheinlande).“
Die bevorzugte Richtung im Wappen richtet sich, wenn nichts anderes gemeldet wird, wie bei anderen Wappentieren auch nach heraldisch rechts. Die genaue Ausprägung oder Stellung der Barsch-Wappenfigur (schwimmend, gekrümmt, steigend, schrägrechts gekehrt et cetera) sollte in der Wappenbeschreibung angezeigt werden. Für die Barschfigur sind alle heraldischen Farben möglich, nur sollten die Farbregeln der Heraldik eingehalten werden. Wenn der Beflossung oder das Streifenmuster auf dem Körper der Wappenfigur eine andere Farbe besitzen als der Rest der Figur, ist dies zu melden. Aus Gründen der Wiedererkennbarkeit empfiehlt es sich, im Rahmen der heraldischen Stilisierung ein Streifenmuster aus 6–8 senkrechten Streifen auf dem Körper der Figur anzudeuten.
Fliegender Barsch
Der fliegende Fisch im Wappen der Familie von Droste (zu Hülshoff) wird in der Literatur manchmal als „fliegender Barsch“, „Barsch mit Flügeln“ oder ähnlich beschrieben.
Barsch als Wetterfahne
Im Wappen von Schönberg, Holstein erscheint eine Wetterfahne in Form eines Barsches. Sie verweist auf den natürlichen Fischreichtum der Seen und Wasserläufe der Region. Im Wappen lehnt sich die Figur an eine Barsch-Wetterfahne an, die schon vor etwa 200 Jahren auf den Schönberger Kirchturm gelangte.
Zanderkopf
Das anhaltische Adelsgeschlecht von Zanthier führt im Wappen einen silbernen Schrägrechts-Balken, der mit drei roten beziehungsweise natürlichen Zanderköpfen belegt ist und als Helmzier zwei aufgerichtete zugewendete rote/natürliche Zander.
Wappenbilderordnung
- Barsch und Zander wurden zusammen in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Fische unter der Nr. 3623 aufgenommen.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 95