See-Eber

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See-Eber
alternative Beschreibung
in der bildenden Kunst
(um 1109 bis 1114 gemalt; hier mit zwei Fischschwänzen; an der Kirchendecke von St. Martin, ZillisW-Logo.png)
Coat of arms family de Gessenberg 01.png
in der Heraldik
(um 1495/1498: Wappen Gössenberger/Gessenberg; nach Jörg Rugens Wappenbuch, Ms. 545)

Das Fabelwesen See-Eber (auch „Eber mit Fischschwanz“, fischgeschwänzter Eber“ und mißverständlich Eberfisch oder ähnlich genannt; französisch sanglier mariné; englisch seaboar oder wild boar with fish's tail) ist in der Heraldik eine seltene gemeine Figur.

Geschichte

Der Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung von Seeeberfiguren im Wappenwesen ist Stand 2024 unklar. Die Ursprünge der fiktiven Wappenfigur gleichwie mögliche Gründe für ihre Verwendung in Wappen sind nicht hinreichend erforscht. Auch die Beziehungen zu anderen fiktiven Wasser-, Meer- und Flusswesen außerhalb der Heraldik sind derzeit wissenschaftlich nicht adäquat aufgeklärt. Im 15. Jahrhundert findet sich die Figur in Jörg Rugens Wappenbuch (Ms. 545) im Wappen Gessenberger/Gössenberger.

Darstellung

alternative Beschreibung
etwa 1475–1500: Eberfisch (Wappen Gossenperger; nach Wernigeroder Wappenbuch)

Die gemeine Figur See-Eber ist zwanglos einem Fabelwesen nachempfunden, das beispielsweise auf einer Bildtafel in der Kirchendecke von St. Martin in ZillisW-Logo.png aus dem Jahre um 1109 bis 1114 erscheint. Die Wappenfigur ist ein Chimäre mit dem Vorderteil und zwei Beinen eines Ebers sowie einem abwärtsgebogenen Fischschwanz.

Eberfisch (Tafel 23. Figur 21.) das heißt ein Eber, dessen Körper in einen abwärtsgebogenen Fischschweif endet, ist wohl Unicum.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Da die Figur sehr selten ist, gibt es keine expliziten heraldischen Vorgaben für sie. Die Farbgebung des Motivs, die Körper-/Kopfstellung (wenn nichts Anderes gemeldet wird: nach heraldisch rechts blickend), die Art und Weise der Bewehrung und so weiter erfolgen nach den heraldischen Regeln für einen Eber beziehungsweise einen Fisch(schwanz).

„See-Eber“ versus „Seepferd/Nesselwurm“

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Seepferd
HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Nesselwurm

Im Jahr 1884 deutet Gustav Adelbert Seyler im Neuen Siebmacher die Wappenfigur im Wappen derer von Gessenberg/Gössenberg irreführend als „Seepferd (alias Nesselwurm)“. Der Fehldeutung wurde eine Wappenskizze mit einer undeutbaren Figur beigelegt, die einer See-Eber-Figur nur wenig ähnelt.

Verbreitung

Der See-Eber erscheint zum Beispiel in der Helmzier des Canadiers Laurence Kent Sweeney[2]. Auch im Zusammenhang mit dem Wappen der Familie Chaloner/Gisborough wird manchmal in der Literatur ein Demi-Sea Boar erwähnt[3].

Wappenbilderordnung

  • Der See-Eber wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Fabelwesen: Tier mit Fischleib, -schwanz unter der Nr. 6231 aufgenommen. Im Band 2 verweist auch der Ausdruck Eberfisch auf diese Nummer.

Siehe auch

Quellen

  1. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S.102.
  2. Laurence Kent Sweeney. Auf der der Webseite von the governor general of canada. Abgerufen am 12. September 2013.
  3. Vgl. zum Beispiel: Collins, Arthur: The Baronettage of England: Being an Historical and Genealogical Account of Baronets, from Their First Institution in the Reign of King James I. : Containing Their Descents, the Remarkable Actions and Employments of Them and Their Ancestors: as Also Their Marriages, Issue, &c. with Their Coats of Arms and Crests Engrav'd and Blazon'd, Band 2. 1720. S. 255.