Seebär (Wappentier)
Das Wappentier Seebär (französisch phoque oder otarie à fourrure; engl.: englisch sea-bear oder fur seal) ist in der Heraldik ein Schildhalter oder eine gemeine Figur, die in zwei Varianten vorkommt:
- „(heraldischer/gemeiner) Seebär“ (Normalform, selten, älteres Wappenwesen)
- „natürlicher Seebär“ (Naturform, selten, neuere Heraldik)
Darstellung
(Heraldischer/gemeiner) Seebär
Die gemeine/heraldische Figur Seebär (auch „Bär mit Fischschwanz“, „fischgeschwänzter Bär“ und mißverständlich Bärfisch oder ähnlich genannt; engl. z. B.: sea-bear, bear with fish's tail) ist zwanglos einem Fabelwesen beziehungsweise einer Chimäre mit dem Vorderteil und zwei Tatzen eines Bären sowie einem abwärtsgerichteten Fischschwanz nachempfunden. Da die Figur sehr selten ist, gibt es keine expliziten heraldischen Vorgaben für sie. Die Farbgebung des Motivs, die Körper-/Kopfstellung (wenn nichts Anderes gemeldet wird: nach heraldisch rechts blickend), die Art und Weise der Bewehrung und so weiter erfolgen nach den heraldischen Regeln für einen Bär beziehungsweise einen Fisch(schwanz).
Der Seebär erscheint als redendes Motiv beispielsweise im Wappen derer von Beringen. Die Wappenfigur der Berlinger wird in der Heraldik oft fehlinterpretiert oder sogar fälschlich als Seelöwe aufgerissen.
1564 und 1566: Wappen Vogt von Beringen, hier irrtümlich mit einem Seelöwen anstatt des Seebären aufgerissen.
Natürlicher Seebär
Der selten in einem Wappen dargestellte, natürliche Seebär (auch „Bärenrobbe“ genannt) wird in der neueren Heraldik in der normalen Haltung des natürlichen Vorbilds abgebildet, wobei die biologischen Unterschiede zwischen südlichen und nördlichen Seebären für die heraldische Darstellung irrelevant sind. Außer der in der Heraldik gebräuchlichen Stilisierung sind keine besondere Ausprägungen oder Attribute des Wappentieres bekannt. Die heraldische Darstellung eines Seebären ist grundsätzlich nicht oder nur sehr schwer von der heraldischen Darstellung eines natürlichen Seehundes oder eines natürlichen Seelöwen zu unterscheiden und wird häufig nur als Robbe blasoniert.
Wappenbilderordnung
- Die Fabeltierfigur „(heraldischer/gemeiner) Seebär“ ist in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) Stand 1990 nicht aufgenommen (der Redaktion ist 2016 nicht bekannt, ob mittlerweile eine Ergänzung erfolgte).
- Die Figur „natürlicher Seebär“ wurde unter den Ausdrücken „Robbe, Seehund“ in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt „Niedere Tiere: Wassersäugetiere“ unter der Nr. 3911 aufgenommen.
Siehe auch
Webseiten
- Commons: Robben in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Quellen