Seelöwe (Wappentier)
Das Wappentier Seelöwe (frz. lion-mariné; engl. sea-lion) ist in der Heraldik ein Schildhalter oder eine gemeine Figur, die in zwei Varianten vorkommt:
- „(Heraldischer/gemeiner) Seelöwe“: Erscheint als Fabelwesen, das einen Löwen darstellt, dessen Hinterteil in einem Fischschwanz endet (Normalform, älteres Wappenwesen)
- „Natürlicher Seelöwe“ (neuere Heraldik, selten)
Darstellung
Fabelwesen Seelöwe
Die Darstellung im Wappen erfolgt meist mit über den Rücken oder über den Kopf gebogenen Fischschwanz und auf einer Pfote stehend. Andere Stellungen (zum Beispiel aufrecht mit zwei zum Angriff ausgestreckten Pfoten oder ähnliches) sind zu melden. In der Regel wird der Fischschwanz des Fabeltiers ohne Flossen, manchmal wie bei einer Meerjungfrau dargestellt. Die bevorzugte Blickrichtung entspricht der heraldischen Grundrichtung des Wappenlöwens nach rechts. Die Tingierung (Farbgebung) folgt den Regeln der Heraldik.
Siebmacher
„Seelöwe (Tafel XXIII. Fig. 19.) d. h. ein Löwe, dessen Hintertheil in einen Fischschweif, den er über den Rücken gebogen trägt, endet; einen Seelöwen führt z. B. die altberühmte Familie der v. Imhof in Nürnberg.“
Wappen der Imhoff
Natürlicher Seelöwe
Der selten in einem Wappen dargestellte, natürliche Seelöwe wird in der modernen Heraldik in der normalen Haltung des natürlichen Vorbilds abgebildet. Außer der in der Heraldik gebräuchlichen Stilisierung sind keine besondere Ausprägungen oder Attribute des Wappentieres bekannt. Die heraldische Darstellung eines Seelöwen ist grundsätzlich nicht oder nur sehr schwer von der heraldischen Darstellung eines natürlichen Seehundes oder eines natürlichen Seebären zu unterscheiden und wird häufig nur als Robbe blasoniert.
Verbreitung
Beispiele für den Seelöwen sind das Wappen von Riedböhringen (Blumberg), von Untermeitingen und der Familie Imhoff, die die Herrschaft über Untermeitingen besaßen. Das Fabelwesen Seelöwe in der englischen Heraldik als Schildhalter gebräuchlich.
Wappenbilderordnung
- Die Fabeltierfigur „(heraldischer/gemeiner) Seelöwe“ wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt „Fabelwesen: Tiere mit Fischleib, -schwanz“ unter der Nr. 6201 aufgenommen.
- Die Figur „natürlicher Seelöwe“ wurde unter dem Ausdruck „Walroß“ in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt „Niedere Tiere: Wassersäugetiere“ unter der Nr. 3921 aufgenommen.
Sonstiges
Auf der historischen Flagge Falklands wurde für den Zeitraum 1933 bis 1948 ein natürlicher Seelöwe verwendet.
Siehe auch
Webseiten
- Commons: Seelöwen in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Commons: Robben in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Seelöwe_(Wappentier)“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 13. Juli 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.