Geflügelt

Aus Heraldik-Wiki
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1297: Geflügelter Fisch
(Wappensiegel Otto von Lobdeburg; nach Seyler)
 
Geflügelter Baumstamm (Wappen derer von LehndorffW-Logo.png, nach Otto Hupp, 1909)
alternative Beschreibung
1484: Wappen Jakob von WattenwylW-Logo.png

Geflügelt (auch „[..] mit Flügeln“, „[..] mit Drachenflügeln“ und anderes mehr; französisch ailé[e]; englisch winged) ist in der Heraldik ein Ausdruck, mit dem bei der Wappenbeschreibung eine Figur bezeichnet wird, die im Wappen mit Flügeln dargestellt werden soll.

Bedeutung

1450-1580: ... geflügelt ... (Tirol, Familie Moßer)
1450-1580: ... aus den Schläfen zwei rote Drachenflügel wachsend (Familie Grym)

Allgemein sind alle Wappenfiguren und heraldischen Objekte „geflügelt“, die in einer heraldischen Darstellung Flügeln besitzen. Zu diesen Figuren und Objekten können Menschen und Engelwesen, Wappen- und Fabeltiere, Hüte und Helme, Dinge des täglichen Lebens wie Rad und Pfeil und so weiter zählen.

Die Meldung „geflügelt“, „mit Flügel“ oder ähnlich erfolgt in der Wappenbeschreibung nur, wenn sich die Flügel nicht aus der gebräuchlichen Bezeichnung einer gemeinen Figur ableiten lassen (z. B. gibt es keine gebräuchliche Bezeichnung für einen „geflügelten Wolf“). Bei „Pegasos“, „Merkurhut“, „Cherubkopf“ und diversen anderen Motiven kann die Meldung „geflügelt“ aber entfallen, weil diese Bezeichnungen Flügel implizieren. Für verbreitete heraldische Motive, die in der Natur oder gemäß ihres idealen Vorbilds keine Flügel besitzen, wird bei der Meldung statt „geflügelt“ oft ein Ausdruck mit „Flügel-“ gebildet (Flügelstier, Flügelpferd, Flügelhelm).

Darstellung

Grundsätzlich wird in der Darstellung und im Blason zwischen „Flügeln“ (= „Vogelflügeln“) und „Drachenflügeln“ unterschieden. In der klassischen Heraldik versteht man unter einer „geflügelten“ gemeinen Figur ohne ergänzende Meldung ein Motiv mit „Adlerflügeln“; erst in der modernen Heraldik bestimmt man die Vogelflügel manchmal auch anders (Geier-, Falken-, Habichtsflügel u. a.), was teilweise kritisch kommentiert wird.

Die Darstellung erfolgt in der Regel mit paarweise angeordneten Flügeln, die in der Tinktur von anderen Motivteilen abweichen können. Nur selten erscheint ein Flügel einzeln an einem Motiv (kommt z. B. gelegentlich bei der Darstellung eines Fügelrads vor). In der älteren Heraldik wurden bei der Darstellung von Menschen die Arme öfters durch Flügel ersetzt.

Galerie

In der Heraldik sind am bekanntesten diese geflügelten Wappenfiguren: Cherubkopf, Drache, Engel, Fisch, Flügelhelm, Flügelstier, Flügelrad, Flügelstab, Klauenflügel, Markuslöwe, Merkurstab, Pegasus, Pfeil, Seraph, Windpferd,

1450-1580, im Oberwappen: Geflügelter Löwenrumpf

Abgrenzung

Der sogenannte Flug in der Heraldik kann als eine Zierbesteckung mit Flügeln aufgefasst werden und ist im Unterschied zum „geflügelt“ nicht zum Fliegen der Figur angelegt.

Wappenbilderordnung

In der Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) wurde folgende Ausdrücke aufgenommen:

  • Die Bezeichnungen geflügelt und mit Flügel im Abschnitt Beziehung von Haupt- und Nebenfigur unter der Nr. -537
  • Die Bezeichnungen geflügelt und mit Flügeln im Abschnitt Notwendige Teile ganzer Figuren bei andersfarbiger Darstellung unter der Nr. -817
  • Die Bezeichnung mit Fledermausflügeln im Abschnitt Notwendige Teile ganzer Figuren bei andersfarbiger Darstellung unter der Nr. -817.A
  • Die Bezeichnung mit Schwungfedern wurde im Abschnitt Notwendige Teile ganzer Figuren bei andersfarbiger Darstellung unter der Nr. -818

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Flügel in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Commons: Geflügelte Figuren – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien